Oft kommt es vor, dass man ein Fahrzeug auf einen Jugendlichen zulassen möchte, der vielleicht sogar schon einen Führerschein hat. Die Zulassung eines Fahrzeugs ist ihr/ihm jedoch aus rechtlichen Gründen erst ab Volljährigkeit (18 Jahre) gestattet.
Sollten die Erziehungsberechtigten (gesetzlichen Vertreter) jedoch einer Anmeldung auf den Minderjährigen zustimmen, steht einer Anmeldung bei der Zulassungsstelle nichts mehr im Wege:
Neben der im Original unterfertigten "Einverständniserklärung für die Fahrzeuganmeldung" (Download unten) benötigt der Minderjährige noch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des gesetzlichen Vertreters.
Das entsprechende Formular nur runterladen, ausdrucken und sinngemäß ausfüllen:
Mehr Informationen über benötigte Unterlagen bei der KFZ-Zulassung finden Sie unter Autoanmeldung.