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Autoanmeldung
Papiere für die Zulassung eines KFZ
Um die Jahrtausendwende wurde die berühmt-berüchtigte Stempelmarke abgeschafft. Damit verschwand nicht nur ein Relikt der österreichischen Bürokratie -
auch die Anmeldestellen für Autos, Motoräder, LKW und sonstige Fahrzeuge wurden verlegt. Vom bürokratischen Verkehrsamt bzw. den etwas flexibleren
Bezirkshauptmannschaften hin zu privaten Zulassungsstellen von Versicherungen. Ein Aufatmen bei Versicherungsangestellten und Autoanmeldern war die Folge -
zu lange hatten Sie die Präpotenz und Umständlichkeit der Verwaltung ertragen müssen.
Die Geldmarie hatte selbst ein paar Jahre das zweifelhafte Vergnügen,
im Wiener Verkehrsamt An- und Abmeldungen (bzw. weitere Tätigkeiten) für Kunden zu erledigen. Resumee: An kaum einer anderen Stelle war Demut und Geduld
so gefragt wie am Verkehrsamt. Arrogante, langsame und herablassende Beamte mit geringer Bildung und viel Macht trieben böse Spiele mit dem Volk. Dabei
hatte die Geldmarie das alte Verkehrsamt gar nicht miterlebt - dort war es (angeblich) noch wesentlich schlimmer...
Doch genug davon - es lebe die Zulassungsstelle. Diese Zulassungsstellen von Versicherungen werden zwar noch immer (zurecht) von Beamten
und Exekutivorganen kontrolliert - erleichtern aber den KFZ-Anmeldern (ob Private oder Versicherungsangestellte) das Leben massiv. Auch wenn die
Zulassung eines PKW wesentlich teurer geworden ist (das Gros kassiert noch immer der Staat, obwohl er nur noch Kontrolltätigkeit ausübt) - die Vorteile
überwiegen. Kein ewiges Anstellen um Rufnummern, keine Stempelmarken, kein Sekkieren auf Punkt und Beistrich mehr.
Und trotzdem ist es auch bei den privatisierten Zulassungsstellen ein "Muss", so manchen Papierkram mitzubringen - auf das man die Zulassungstelle auch
mit neuen Kennzeichen und Zulassungsschein verlassen "darf". Denn nichts ist lästiger, als wenn aufgrund eines Formalfehlers oder einem fehlenden
"Papierl" eine Zulassung nicht möglich ist.
Finden Sie folgend eine Aufstellung der benötigten Unterlagen für eine KFZ-Zulassung. Der Ausdruck für Privatzwecke ist ausdrücklich gestattet und
erwünscht. Sollten Sie eine einschlägige Seite (Versicherungsmakler, Versicherung etc.) betreiben, ersuchen wir um Quellenangabe mit Link. Angaben
ohne Gewähr (trotz genauer Recherche) - bitte um Mitteilung, sollten Änderungen auftreten.
Papiere für die Anmeldung, Abmeldung oder Änderung einer KFZ-Zulassung
Anmeldung eines neuen KFZ
- Typenschein (Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank) oder Einzelgenehmigung vom Händler
- Kaufvertrag oder Rechnung vom Händler
- Versicherungsbestätigung von Ihrer Versicherung
- Vollmacht (unterschrieben), wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen können
- Benützungsbewilligung bei Leasingfahrzeugen
- Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug (Kopie reicht) bei Firmen
Anmeldung eines gebrauchten KFZ
- Typenschein (Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank) oder Einzelgenehmigung
- Kaufvertrag oder Rechnung vom Händler
- Aktueller Prüfbericht (Pickerlgutachten), maximal 4 Monate überzogen
- Versicherungsbestätigung von Ihrer Versicherung
- Vollmacht (unterschrieben), wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen können
- Benützungsbewilligung bei Leasingfahrzeugen
- Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug (Kopie reicht) bei Firmen
Ummeldung eines KFZ - Fahrzeugwechsel
- Papiere wie oben (neu oder gebraucht)
- Typenschein (bzw. Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank) vom KFZ
- Alter Zulassungsschein (wenn Zulassung vom Vorbesitzer noch aufrecht)
- Kennzeichentafeln, wenn diese noch keine EU-Kennzeichen (blauer Streifen links) sind. Sollten Sie die alten Kennzeichen behalten wollen,
bestellen Sie diese mind. 1 Woche vor der Ummeldung bei der Zulassungsstelle oder beim Versicherungsberater nach.
Abmeldung eines KFZ
- Typenschein (Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
- Zulassungsschein
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht (unterschrieben), wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen können
- Bei Abmeldung aus dem Wechselkennzeichen: Typenscheine und Zulassungsscheine von allen angemeldeten Fahrzeugen. Beachten Sie, dass hier
das Anfordern eines Typenscheines von der Leasingbank (falls ein Leasingfahrzeug im Wechselkennzeichen vorhanden ist) einige Tage dauert und
die Leasinggesellschaft den Typenschein normalerweise nur der Versicherung zukommen lässt.
- Bei Verlassenschaft (Todesfall): Einantwortungsurkunde vom Notar oder Verlassenschaftsgericht. Trick: Wenn eine Vollmacht vorhanden
ist, kann das KFZ auch schon früher abgemeldet werden (um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden)
Namensänderung oder Adressänderung
- Zulassungsschein
- Typenschein (Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
- Neuer Gewerbeschein oder neuer + alter Firmenbuchauszug bei Firmen
- Vollmacht (unterschrieben), wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen können
- Die alten Kennzeichen, so Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen sind
- Prüfbericht (Pickerlgutachten), so Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen sind
Neuer Zulassungsschein (Duplikat)
- Verlustanzeige Polizei
- Typenschein (Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
- Vollmacht (unterschrieben), wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen können
Anmeldung eines Wechselkennzeichens
- Papiere wie oben (neu oder gebraucht) für das neue/gebrauchte Fahrzeug
- Typenschein (Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank) vom schon angemeldeten Fahrzeug
- Zulassungsschein vom schon angemeldeten Fahrzeug
- Kennzeichen, wenn diese noch keine EU-Kennzeichen (blauer Streifen links) sind
- Prüfbericht aktuell vom schon angemeldeteten Fahrzeug (insbesondere, wenn neue Kennzeichen)
Beim Wechselkennzeichen kommt es sehr häufig vor, daß die bei der Zulassungsstelle vorgelegten Papiere nicht korrekt sind - stimmen Sie also diese
vorher umbedingt mit dem Versicherungsberater oder der Zulassungsstelle ab!
Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen
- Zweites Kennzeichen (wenn nur eines gestohlen wurde) - Sie erhalten ein neues "Taferl"
- Verlustanzeigebestätigung Polizei
- Typenschein (Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
- Zulassungsschein
- Prüfbericht aktuell
- Vollmacht (unterschrieben), wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen können
Verlust oder Diebstahl des Zulassungsscheines
- Verlust: Erklärung direkt in der Zulassungsstelle ausfüllen (oder unter "Formulare" bei uns downloaden)
- Diebstahl: Polizeiliche Anzeige, Ausweis oder Vollmacht, wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen. Die Verlustbestätigung der
Polizei gilt für eine Woche, dann sollten Sie sich einen neuen Zulassungsschein von den Zulassungsstellen holen (kostenfrei)
Anmeldung KFZ nach Eigenimport
- Typenschein (Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank) oder Einzelgenehmigung vom Händler
- Kaufvertrag oder Rechnung vom Händler
- Finanzamtbestätigung über bezahlte Normverbrauchsabgabe (NOVA)
- Versicherungsbestätigung von Ihrer Versicherung
- Ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen (wenn nicht von Typisierungsbehörde bereits eingezogen)
- Prüfbericht aktuell, wenn der Generalimporteur einen Eigenimporttypenschein ausgestellt hat
- Vollmacht (unterschrieben), wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstellen kommen können
- Benützungsbewilligung bei Leasingfahrzeugen
- Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug (Kopie reicht) bei Firmen
Befristete Zulassung
Ausländische Staatsbürger, welche in Österreich wohnen (Zweitwohnsitz), laut Meldezettel den Hauptwohnsitz aber im Ausland haben, erhalten
eine vorübergehende Zulassung (blaues Kennzeichen mit Jahreszahl im roten Feld) auf die Dauer von maximal 1 Jahr. Nach Ablauf dieser Frist müssen
diese retourniert werden. Im Bedarfsfall können neuerlich neue Kennzeichen mit neuer Frist angemeldet werden. Papiere wie bei der normalen Anmeldung.
Überstellungskennzeichen
- Typenschein (Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank) oder Einzelgenehmigung oder ausländische Fahrzeugpapiere
- Rechnung oder Kaufvertrag
- Aktuelles Pickerlgutachten bei Gebrauchtfahrzeugen
- Reisepass des Käufers
- Vollmacht (unterschrieben), wenn man nicht selbst zur Zulassungstelle kommt
- Versicherungsbestätigung
- Sollte der Käufer eine Firma sein oder nicht selbst das KFZ überstellen: Reisepass des Fahrers sowie deutschsprachige Erklärung des Käufers,
daß der Fahrer bevollmächtigt ist, das KFZ zu überstellen.
Kennzeichen für Probefahrten
- Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug
- Probefahrtbewilligung von Bezirkshauptmannschaft oder Verkehrsamt
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht (unterschrieben), wenn man nicht selbst zur Zulassungsstelle kommt
Nachbestellung Kennzeichen (z.B. weil verschmutzt, beschädigt)
Zulassungsschein + Vollmacht (wenn man nicht selbst zur Zulassungstelle kommt). Die Kennzeichen werden nur Zug um Zug gegen die alten Kennzeichen
ausgetauscht.
Kennzeichentausch (alte Kennzeichen gegen EU-Kennzeichen)
- Typenschein (Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
- Zulassungsschein
- Alte Kennzeichen
- Prüfbericht aktuell
- Vollmacht (unterschrieben), wenn man nicht selbst zur Zulassungsstelle kommt
Wunschkennzeichen
Diese müssen beim Verkehrsamt bzw. der zuständigen BH eingereicht und gleich bezahlt werden - dort wird auch die Vergabemöglichkeit (schon vorhanden?)
geprüft. Es erfolgt die Ausstellung eines Bescheids, der bei der Zulassungsstelle zwecks Kennzeichenbestellung vorgelegt werden muss. Nach ca. 1 bis
2 Wochen folgt die Lieferung der Wunschkennzeichen und es kann darüber disponiert werden (Anmeldung, Ummeldung, Kennzeichentausch etc.). Die dazu
nötigen Papiere entnehmen Sie dem entsprechenden Geschäftsfall bzw. erfragen Sie beim Berater oder der Zulassungsstelle.
Häufige Fragen zur Autoanmeldung
- Bei mehreren Zulassungsbesitzern sind 2 Vollmachten (bzw. Meldeamtsanfragen) notwendig. Auch müssen alle Papiere (z.B. Kaufvertrag) auf beide
Zulassungsbesitzer ausgestellt werden.
- Der Wohnsitz muss im gleichen Zulassungsbezirk liegen - ein Linzer kann z.B. nicht in Wien anmelden, sehr wohl aber ein KFZ abmelden.
- Bei minderjährigen Zulassungsbesitzern ist eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten notwendig.
- Bei einer Behinderung nehmen Sie den Behindertenausweis mit - in manchen Fällen (je nach Grad der Behinderung) ist die Befreiung von der
motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Parkgebühren (Kurzparkzonen) möglich.
- Das Pickerl wird bei Neufahrzeugen (PKW und Kombi) auf 3 Jahre ausgestellt. Nach den 3 Jahren wird es auf 2 Jahre ausgestellt, später ist eine jährliche
Überprüfung notwendig. Bei LKW, Motorrädern, Mopeds etc. gibt es eine jährliche Überprüfung. Das Prüfgutachten darf maximal 4 Monate überzogen sein.
- Bitte beachten Sie, daß fast jeder Geschäftsfall kostenpflichtig ist (außer z.B. Abmeldung oder Adress- und Namensänderung) - nehmen Sie also
Bargeld bzw. Bankomatkarte mit - nur ganz wenig Versicherungen verrechnen mit Erstprämie (also mit der Versicherungszahlung).
- Die Erledigung der Anmeldung ist eine Gefälligkeit des Versicherungsberaters - es wäre normalerweise Ihre Aufgabe, diese selbst durchzuführen
(=Behördenweg). Er/Sie hat damit viel Arbeit (die nicht Teil seines Einkommens ist) und wenig Lohn. Betrachten Sie es also als Serviceleistung und
nicht als Teil seiner Aufgabe. Ist mit einer Zulassung besonders viel Aufwand verbunden (Zeit, Autofahrt, Wartezeiten) sollten Sie jedenfalls ein
nettes Trinkgeld springen lassen.
- Adressänderungen, Namensänderungen bzw. Abmeldungen (ohne Neuanmeldung eines anderen KFZ) sind jedenfalls von Ihnen selbst zu erledigen. Ihr
Berater wird Ihnen bei Fragen gerne helfen.
- Die Mitnahme eines Meldezettels ist seit 1.4.2010 nicht mehr notwendig. Die Zulassungsstellen machen eine Meldeamtsanfrage - diese ist
zwar kostenpflichtig (1 Euro), erspart Ihnen aber so manches Problem (bzw. bringt Ihnen eines, wenn die ermittelten Adressen nicht zusammenpassen).
- Werfen Sie das Duplikat des Zulassungsscheines nicht weg bzw. entnehmen Sie es nicht dem Zulassungsschein (Zulassungspapier) - dieses wird bei
der Abmeldung oder einer Ummeldung (Verkauf) wieder benötigt. Notfalls können Sie eine entsprechende Verlusterklärung bei der Zulassung (persönlich)
vornehmen. Das Duplikat gilt nicht als Original!
- Bei minderjährigen Zulassungswerbern wird für die Zulassung eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten benötigt. Bei Zulassung auf
auf minderjährige, behinderte Kinder ist die Zustimmung eines Pflegschaftsgerichtes einzuholen.
Geldmarie-Linktipps: