Es gibt unterschiedlichste Gründe, warum man sich von Schmuckstücken trennt. Zumeist sind es jedenfalls keine erfreulichen Tatsachen. Aber egal ob Sie nun ganz einfach Platz in der Schmuckschatulle schaffen wollen oder dringend Geld benötigen: Für den Verkauf von Schmuck solle man sich jedenfalls etwas Zeit nehmen.
Die Angebote diverser Anbieter könnten nämlich gerade bei Schmuck nicht unterschiedlicher sein. Gerät man an einen unseriösen bzw. unqualifizierten Abnehmer, wird man zumeist viel Geld verlieren.
Wissen Sie also über den ungefähren Wert von Schmuckstücken nicht zumindest in etwa Bescheid (z.B. weil der Kauf erst unlängst erfolgte), sollten Sie unbedingt einen (oder besser gleich mehrere) Schmuckexperten aufsuchen.
Denn bevor man ein Schmuckstück verkauft, sollten einige Fragen unbedingt ausreichend beantwortet sein:
Bruchgold (Schmuckreste, unbrauchbarer Schmuck) und für den Handel ungeeignete Massenware wird höchstwahrscheinlich ohnehin nur zum aktuellen Goldankaufspreis einer Scheideanstalt (siehe Links unten) angekauft. Nur wenn der Ankäufer eine Möglichkeit des profitablen Weiterverkaufes sieht, wird man mehr Wert erlösen als den aktuellen Gold- oder Edelmetallpreis.
Daher sollte man sich unbedingt (insbesondere bei älteren Schmuckstücken oder größeren Schmucksammlungen) an einen Goldschmiedemeister oder einen eingetragenen Sachverständigen wenden. Ist der Wert von Edelsteinen zu bestimmen, wäre auch ein Gemmologe (Edelsteinexperte) relevant.
Juweliere können (insbesondere bei besonders seltenen Schmuckstücken) oft auch keine Expertise abgeben - denn nicht alle Juweliere (und schon gar nicht die meisten Angestellten) sind hier ausreichend ausgebildet. Besteht hier Zweifel an den Auskünften, sollten Sie sich vom Juwelier Ihres Vertrauens an einen Fachmann verweisen lassen.
Für die Expertise wird ein solcher Fachmann natürlich Geld verlangen - es sei denn, er wird mit dem Verkauf der Schmuckstücke selbst beauftragt. Dies könnte zum Beispiel im Dorotheum der Fall sein, wo man sich auf die Schätzungen des gut ausgebildeten Personals verlassen kann.
Bei besonders alten Konvoluten an Schmuck sollten Sie jedenfalls bei Unsicherheit über die Qualifikation des Schätzenden eine zweite Meinung einholen. Oft lagern nämlich in den heimischen Safes und Schmuckschatullen ungeahnte Werte. Werte, welche man nicht einfach gegen den aktuellen Gold- oder Edelmetallkurs einer Scheideanstalt eintauschen sollte.
Nehmen Sie sich bei Historischen Schmuckstücken unbedingt Zeit und leisten Sie sich die Auskunft eines Experten! In der Goldankaufsbranche sind leider auch ziemlich viel ahnungslose Ankäufer mit Kurzeinschulung unterwegs - bei solchen ist der Preis zumeist auch ziemlich dürftig.
Bei einfachen bzw. neueren Schmuckstücken könnte man den ursprünglichen Verkäufer aufsuchen (soweit man weiß, wer dieser war) und unter Mitnahme einer Rechnung (soweit noch vorhanden) den Rücknahmepreis für dieses Schmuckstück erfragen. Bei neueren Schmuckstücken wird dieser in der Regel klar unter dem Verkaufspreis liegen - wenn Gold dazuwischen stark angezogen hat, kann es aber auch eine positive Überraschung geben.
Aber auch hier ist eine zweite Meinung eines anderen Juweliers oder Goldschmieds gefragt. Lassen Sie sich jedenfalls nicht unter Wert abspeisen - auch wenn es sich nur um einfache Schmuckstücke handelt: Den aktuellen Edelmetallpreis einer Scheideanstalt sollten Sie mindestens erlösen.
Handelt es sich um kunsthistorisch oder historisch wertlosen Schmuck, dessen Gestaltung auch keinen Mehrwert bringt, wird das Edelmetall mit einiger Sicherheit wie Bruchgold eingeschmolzen und wiederverwertet. Sind in das Schmuckstück relativ wertlose Edelsteine eingearbeitet, werden diese vor der Abwaage natürlich entfernt.
Sind in den Schmuckstücken (wie früher sehr häufig der Fall) Goldmünzen eingearbeitet, so können diese (soweit halbwegs unbeschädigt) zum aktuellen Tageskurs von Goldmünzen bei Banken & Co. verkauft werden. Ein Einschmelzen von intakten Goldmünzen sollten Sie vermeiden - der Verkauf solcher Münzen zum Tageskurs bringt normalerweise deutlich mehr!
Gesagtes gilt natürlich auch für den Verkauf von älteren (und wertvoll erscheinenden) Sammlungen von Uhren, Medaillen, Orden & Co. Auch hier sollte vor dem Verkauf zumindest ein Fachmann (z.B. Uhrmacher) die Schätze besichtigt haben. Oft reicht schon ein kurzer Blick und der Sachverständige kann Ihnen sagen, ob eine weitergehende (und kostenpflichtige) Prüfung Sinn ergeben könnte.
Keinesfalls sollten Sie aber Schmuckgegenstände ungeprüft auf Flohmärkten verkaufen - hier werden Sie bei wertvollen Gegenständen mit Sicherheit sehr rasch über den Tisch gezogen. Auch ein ungeprüfter Verkauf über Onlineauktionen (z.B. Ebay) könnte zum Selbstfaller werden.
Auf Ebay & Co. können Sie sich aber oft ein gutes Bild über ähnliche Gegenstände verschaffen. Wird ein gleichwertiges Schmuckstück dort häufig und billig gehandelt, zahlt sich eine kostenpflichtige Expertise wohl nicht aus.
Gegenstände aus Gold oder mit Teilen aus Gold sollte man auf keinen Fall wegwerfen. Auch Zahngold, Goldnuggets, Altgold, Buchgold oder Feingold kann man sehr einfach "versilbern". Was dabei zu beachten ist, finden Sie hier: Bruchgold verkaufen
Einige entsprechende Möglichkeiten finden Sie unten bei den Linktipps.
Hier finden Sie noch weitere Informationen zum Thema: Gold verkaufen
Geldmarie-Linktipps: