Als Courtage wird die Gebühr (Provision) eines Maklers beim Verkauf oder Kauf von Wertpapieren, Waren oder Devisen bezeichnet. Aber auch im Dienstleistungssektor wurde die Verwendung des noblen Begriffes "Courtage" immer häufiger:
Sehr häufig wird man mit dem Begriff Maklercourtage konfrontiert: Hier handelt es sich um die Erfolgsprämie (=Provision) für die Vermittlung einer Immobilie (Grundstück, Wohnung, Haus etc.). Auch Maklerprovision ist hier in Österreich ein sehr häufig verwendeter Begriff.
Die Courtage kann einerseits in % des Kaufpreises (z.b. 2,3,4,5 oder 6%) angegeben werden - aber auch in effektiver Höhe bzw. klar definierten Größen wie (z.B.: 3 Bruttomonatsmieten).
Erfragen Sie bei Geschäften mit Immobilienmaklern bzw. Immobilienvermittlern immer im Vorhinein, wieviel Courtage in welcher Form zu leisten ist bzw. beachten Sie die zu unterschreibenden Verträge in Sachen Courtagehöhe.
Da der Immobilienvermittler mittels Courtage seine Kosten deckt, wird ein Verhandeln der Courtage schwer werden - in Härtefällen sollte aber auch hier das eine oder andere "Prozenterl" oder Promille verhandelbar sein...
2010 wurden die Maklerprovisionen gesetzlich neu geregelt: Bei unbefristeten Mietverträgen sowie bei befristeten Mietverträgen über 4 Jahren darf die maximale Provision zukünftig nur noch 2 (statt vorher 3) Bruttomonatsmieten betragen. Bei befristeten Mietverträgen bis 4 Jahren darf nur noch eine Monatsmiete verlangt werden.
Beim Wohnungskauf dürfen Makler weiterhin bis 3% vom Kaufpreis verlangen.