Wird ein Kredit ohne bewertbare Sicherheiten für die Bank (z.B. Hypotheken, Wertgegenstände, Sparbücher, Kapitalversicherungen etc.) vergeben, spricht man von einem Blankokredit. Das Wort "Blanko" bezeichnet damit die Leere bei den Sicherheiten.
Unterschiedlichste Kreditarten können in Form eines Blankokredites vergeben werden. Die wesentliche Grundlage eines Blankokredites ist aber die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers.
Die Bank muss ob der vorhandenen Kreditwürdigkeit des Kreditnehmens davon überzeugt sein, dass der Kredit anstandslos zurückgeführt wird. Trotz der Vergabe ohne im Kredit festgeschriebenen Sicherheiten besteht aber die Bank im Falle einer Nichtzahlung immer noch die Möglichkeit, die Kreditforderung beim Kreditnehmer einzutreiben (z.B. Gehaltsexekution, Pfändungen etc.).
Mangels klassischer Sicherheiten ist der Blankokredit aber für Banken mit höherem Ausfallsrisiko verbunden - eine Kreditvergabe bedeutet einen Vertrauensvorschuss in die Verlässlichkeit des Kreditnehmers.
Insbesondere bei Firmenkrediten erfolgt die Kreditvergabe oft blanko. Bei neuen Unternehmen ist eine andere Art der Kreditvergabe (mangels schon vorhandener Sicherheiten) ansonst oft gar nicht anders möglich.
Der Firmeninhaber formuliert (mündlich oder auch schriftlich) z.B. einen Geschäftsplan (Business-Plan) - die Bank bewertet diesen dann und vergibt einen Kredit (oder auch nicht).
Auch bei Privatkrediten wird sehr häufig ein Blankokredit vergeben. Oft handelt es sich dabei um kleinere Beträge, welche via Kontorahmenkredit abgestottert werden. Aber auch die klassische Kontoüberziehung oder ein Kleinkredit sind in der Regel unbesichert - auch wenn hier (mangels schriftlicher Vereinbarung) der Begriff "Blankokredit" nur sehr bedingt passt.
Auch wenn eine Bürgschaft oder eine Gehaltsabtretung vorliegt ist der Begriff "Blankokredit" zutreffend: Dies sind nämlich keine bewertbaren Sicherheiten - können nämlich auch jederzeit gänzlich ausfallen.