So mancher Sollzinssatz für Kredite liest sich oft ganz wunderbar. Blickt man dann auf das Kleingedruckte (die Kreditnebenkosten bzw. den Effektivzinssatz des Kredites), so sieht die Kreditwelt dann schon schnell etwas anders aus...
Neben den normalen Kreditzinsen und den Kosten für Kreditsicherheiten (z.B. Ablebensversicherungen, Tilgungsträger, Zinsabsicherung etc.) gibt es (auch bei seriösen Kreditanbietern) noch eine Reihe von weiteren Kreditgebühren - und diese erhöhen die Kreditraten dann nicht unwesentlich:
Eine einmalige Kreditgebühr ist die Bearbeitungsgebühr für den Kredit. Diese beträgt in der Regel 0,5 bis 3 Prozent der Kreditsumme und wird einmalig im Rahmen der Kreditvergabe verrechnet. Kommt es zu keiner Kreditvergabe, ist diese Gebühr natürlich nicht zu bezahlen!
Die Bearbeitungsgebühr ist oft durchaus verhandeltbar - und hängt häufig auch von der Bonität des Kreditnehmers ab. Null Prozent BAG wird sich zwar selten ausverhandeln lassen - es müssen aber auch nicht unbedingt 3 Prozent sein... Handeln, handeln, handeln!
Für die Bearbeitungsgebühr gibt es von Bank zu Bank unterschiedliche Bezeichnungen: Bereitstellungsentgelt, Kreditvermittlungsgebühr (oft kassieren hier auch Kreditvermittler mit), Krediteinräumungskosten etc.
Auch für die Grundbuchsabfrage sowie etwaige Pfandrechtseinträge (teuer!) und Pfandrechtslöschungen gibt es "natürlich" Gebühren zu zahlen - Gebühren, die die Bank im Normalfall an Sie weiterverrechnet.
Sogar für die Vinkulierung von Eigenheimversicherungen wurden den Kunden schon Vinkulierungskosten weiterverrechnet. Fragen Sie bei solchen Kosten nach, ob diese auch in tatsächlicher Höhe weiterverrechnet werden.
Auch für die Vinkulierung von Kapitalversicherungen (Lebensversicherungen, Pensionsversicherungen etc.) müssen Sie mit Kosten rechnen.
Sehr häufig machen sich Banken mit seltsamen Kreditgebühren noch ein Körberlgeld: Hinterfragen Sie Bezeichnungen wie Verwaltungskostenbeitrag und verhandeln Sie auch hier nach. Oft ist hier noch die eine oder andere Vergünstigung möglich - es sei denn, es handelt sich hier tatsächlich um effektive Fremdkosten.
Verdienen sollte die Bank ja eigentlich durch die Kreditzinsen - was ja im Normalfall ein durchaus einträgliches Geschäft ist.
Kaum vermeiden lassen wird sich die Verrechnung eines Kontoführungsentgeltes beim Kreditkonto. Aber vielleicht lässt sich ja auch hier ein wenig runterhandeln. Tatsächlich muss ja die Bank ein neues, separates Kreditkonto anlegen und verwalten - ob die laufenden Kosten (oft über 100 Euro/Jahr) dafür auch gerechtfertigt sind, ist eine andere Frage.
Besonders teuer wird ein Kredit allerdings erst dann (was ja durchaus zynisch ist), wenn Sie diesen nicht mehr bedienen können. Abgesehen von Verzugszinsen und höheren Grundzinsen können dann auch noch Mahngebühren, Kosten für die Fälligstellung, Exekutionskosten und Gerichtskosten auf Sie zukommen.
Wer da beim Auftreten von solchen Kreditkosten noch immer nicht bei der Schuldnerberatung war, sollte sich schleunigst auf den Weg machen...