Ein Beitrag, dem man in Österreich als Arbeiter(in) oder Angestellte(r) nicht entkommen kann ist die Arbeiterkammerumlage. Als unselbständig erwerbstätige Person ist man automatisch Mitglied bei der Arbeiterkammer - es handelt sich also um eine Pflichtmitgliedschaft. Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche Interessensvertretung der ArbeiternehmerInnen in Österreich.
Auch die Verwendung des Begriffes "Zwangsmitgliedschaft" ist hier wohl in vielen Fällen angebracht. Denn die meisten Arbeitnehmer machen von den umfangreichen Serviceleistungen der Arbeiterkammer (AK) selten bis nie Gebrauch, können den Abzug am Lohnzettel aber nicht verhindern.
Die ArbeitnehmerInnen sind hier aber hier gegenüber den Selbständigen nicht wirklich benachteiligt: Diese "dürfen" nämlich zumeist brav und fleißig Wirtschaftskammerbeiträge bezahlen.
Die AK-Umlage zur Finanzierung der Kammer für Arbeiter und Angestellte beträgt 0,5 % des monatlichen Bruttolohnes bis zur Höchstbemessungsgrundlage. Letztere richtet sich nach der Bemessungsgrundlage der Krankenversicherung. Seit 1954 ist dieser Prozentsatz übrigens unverändert.
Sonderzahlungen sind von der AK-Umlage nicht betroffen. Da es sich um einen Pflichtbeitrag handelt, wirkt die AK-Umlage (wie auch andere Sozialversicherungsbeiträge) bezüglich Einkommensteuer mindernd.
Keine AK-Umlage fällt übrigens für Präsenz- und Zivildiener, Lehrlinge, Arbeitslose, Notstandshilfebezieher oder Karenzierte an. Mit Hoheitsangelegenheiten betraute Beamte, Bauern oder Selbständige sind keine Mitglieder der AK und haben zumeist eigene Interessensvertretungen.
Die Beratungs- und Servicetätigkeiten der Arbeiterkammer machen jedoch für viele ArbeitnehmerInnen oft großen Sinn - insbesondere, wenn es zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bzw. Problemen bei der Entlohnung gibt. Die AK kann hier auf einen breiten Pool von Fachleuten verweisen und hat schon vielen Mitgliedern zum Recht verholfen. Auch gibt es viele (mehr oder minder lesenswerte) Publikationen für die Mitglieder.
Leider sind aber bei AK-Publikationen manchmal auch eher politisch motivierte "Klassenkämpfe" zu beobachten - insbesondere, wenn es z.B. um Aktien, Versicherungen, Banken & Co. geht, setzt ab und an das Ratio aus und die Polemik ein.
Die Arbeiterkammer wurde übrigens 1920 gegründet, 1938 aufgelöst und nach dem Nazi-Regime 1945 wieder installiert.
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