Ein Anlageverzeichnis ist eine Aufzeichnung der betrieblichen Anlagegüter, welche der Kontrolle dieser Güter dient sowie aber auch als Aufzeichnungsbasis für die Buchhaltung (bzw. die Finanzbehörde) erforderlich ist.
In einem Anlageverzeichnis wird die Wertminderung von Anlagen (AFA - Absetzung für Abnutzung) sowie auch die steuerliche Absetzbarkeit im Rahmen der Gewinnermittlung dokumentiert.
Häufig wird das Anlageverzeichnis auch "Anlagespiegel" bezeichnet - dieser spiegelt den aktuellen Wert der betrieblichen Anlagegüter wieder.
Im Anlageverzeichnis nicht enthalten sind sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 400 Euro Anschaffungspreis) - diese werden bei der Gewinnermittlung noch im selben Jahr zur Gänze abgeschrieben.
Die Führung erfolgt in Listenform - ideal ist hier zumeist eine einfache Excel-Tabelle welche die aktuellen Werte im nächsten Jahr einfach übernimmt und somit nicht immer neu berechnet werden muss. Formvorschriften sind der Geldmarie keine bekannt - die Aufzeichnungen sollten jedoch klar nachvollziehbar sein.
Die folgenden Bestandteile sollte ein Anlagespiegel aufweisen:
Eine mögliche Vorlage für ein Anlageverzeichnis (seitens WKO bereitgestellt) finden Sie gleich beim Linktipp.
Geldmarie-Linktipp: