Das Absetzen von Arbeitskleidung (oder oft auch Berufsbekleidung bzw. Arbeitsbekleidung genannt) sorgt beim Jahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung im Rahmen der Werbungskosten immer wieder für Fragen und Verwirrung: Welche Arbeitskleidung kann man steuerlich absetzen und welche nicht...
Nicht jede Bekleidung kann im Rahmen der Werbungskosten abgesetzt werden - es muss ich schon um typische Berufsbekleidung oder um Arbeitsschutzkleidung handeln. Erst dann kann der finanzielle Aufwand (sofern diesen nicht ohnehin der Arbeitgeber trägt) für Arbeitskleidung abgesetzt werden.
Kleidung, welche man normalerweise auch privat tragen kann, darf man hingegen nicht abschreiben. Ist es im Beruf erforderlich, z.B. Anzüge oder Kostüme zu tragen (wie z.B. in Banken oder teilweise auch noch in Versicherungen), ist keine Anerkennung der Werbungskosten möglich. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Kleidung vom Arbeitgeber vorgeschrieben wird und diese auch nur während der Arbeitszeit getragen wird. Man könnte Anzug oder Kostüm ja auch privat verwenden...
Selbiges gilt auch für normale Hosen, Röcke, Blusen, Hemden, Socken, Unterwäsche etc.
Wird aber (wie z.B. oft in der Gastronomie vorkommend) vom Arbeitgeber ein Dirndl vorgeschrieben, so sind Kosten für dieses nur dann absetzbar, wenn dieses Bekleidungsstück auch mit dem Firmenemblem ausgestattet ist und daher "dienstlichen" Charakter hat.
Sehr wohl als typische Berufsbekleidung oder Arbeitsschutzkleidung steuerlich anerkannt werden z.B. folgende Bekleidungen:
Im Regelfall werden die Anschaffungskosten solcher Bekleidungsstücke ohnehin vom Arbeitgeber getragen.
Für die Reinigung hat aber zumeist der Träger zu sorgen. Die Kosten für die Reinigung steuerlich anerkannter Arbeitskleidung sind ebenfalls unter gewissen Umständen absetzbar. Dies jedoch nur, wenn die Reinigung außer Haus erfolgt und dafür auch Rechnungen (Belege) vorgewiesen werden können.
Werbungskosten können aber nur dann geltend gemacht werden, wenn die Arbeitskleidung z.B. wegen besonderer Verschmutzung oder besonderer Pflegeerfordernisse eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht als es "Normalbekleidung" tut.
Nachdem es ob der schweren Auslegung in Sachen Arbeitsbekleidung immer wieder zu Fragen kommt: Sicherheitshalber kurz beim Finanzamt anrufen bzw. den Steuerberater fragen.