Seit 1.8.2008 ist in Österreich die Erschaftssteuer Geschichte. Der vorsichtige, fragende Titel resultiert aus der Annahme, daß es sich dabei allerdings nur um eine Zwischenstation im Hochsteuerlande Österreich handeln kann.
Denn die Erbschaftssteuer war und ist immer wieder eine Steuer, die politisch sehr umstritten ist. Da die Parteieinvertreter der "Anständigen und Fleißigen" Besitzstandswahrer, die auf Abschaffung drängen - dort die "Umverteiler", die den Besitz weiter besteuern möchten.
Man kann also schon erahnen, dass es um die Erbschaftssteuer in einem reichen Land mit steigender Armut weiter viel Diskussion geben wird.... Nach Wahlen wird es für die potenziellen Erben immer gefährlich - vor Wahlen wohl eher nicht.
Sei's drum - Zukunftsmusik. Denn die Gegenwart lautet: Erben ist derzeit steuerfrei. Denn der Verfassungsgerichtshof hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer wegen massiver Ungleichbehandlung von Immobilien und Geldvermögen zu Fall gebracht.
Die zerstrittene Gusenbauer-Molterer-Koalition brachte keine Korrektur des Gesetztes zustande (die ÖVP wollte nicht) und somit lief die Steuer aus. Die Einnahmen aus der (ohnehin recht niedrigen) Erbschaftssteuer betrugen 2007 übrigens noch knapp über 110 Millionen Euro - fast eine "Bagatellsteuer".
Stichtag für die Erbschaftssteuer war also der 1.08.2008 - ist der sogenannte "Erblasser" vorher verstorben oder eine Schenkung wurde vor diesem Tage durchgeführt, kam noch die alte Regelung der Erbschaftssteuer zu tragen.
Bei der alten Erbschaftssteuer gab es ziemlich entsetzliche Ungleichbehandlung (z.B. von Lebensgemeinschaften im Vergleich zu Ehen) finden - wie auch äußerst unterschiedliche Sätze nach Höhe des Erwerbs. Sollte man diese Steuer wieder einführen, plädiert die Geldmarie zumindest für eine zeitgemäße Adaptierung dieser sozial wie auch logisch ungerechten Staffelung.
Für Erbschaften und Schenkungen nach diesem Termin gibt es jedoch noch (unter manchen Umständen) eine Meldepflicht an die Finanzbehörde. Zum Beispiel sind Schenkungen von nahen Angehörigen und Lebensgefährten ab 50.000 Euro sowie Schenkungen von anderen Personen (15.000 Euro binnen 5 Jahren) meldepflichtig. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Notar oder Rechtsanwalt - eine nicht erfolgte Meldung kann bis zu 10% des Schenkungsbetrages kosten...
Ist ein Notar oder Rechtsanwalt damit betraut, wird dieser wohl die Meldung machen - sollte jedoch auf diese vergessen werden, gibt es noch eine Nachfrist: Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist noch 1 Jahr lang möglich. Weitere Infos beim Linktipp ganz unten.
Nicht meldepflichtig sind bestimmt bisherige Befreiungen aus dem ErbStG (Kunstgegenstände im langjährigen Familienbesitz, Ehegattenwohnung) und übliche Gelegenheitsgeschenke bis 1000 Euro sowie Hausrat.
Ein wesentlicher Vorteil durch den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer tritt auch bei Lebensversicherungen auf: Bisweilen waren diese auch steuerpflichtig, wenn die Versicherungsleistungen nicht an den Versicherungsnehmer sondern an Dritte ausbezahlt wurden. Nunmehr ist es via Bezugsrecht möglich, ohne langwierige Verlassenschaftsabwicklungen an einen oder mehrere Begünstigte steuerfrei zu vererben.
Dies steigert die Attraktivität von Lebensversicherungen als Pensionsvorsorge für Angehörige bzw. als Absicherung von Hinterbliebenen.
Für Grundstücke gibt es nunmehr keine Erbschaftssteuer mehr zu bezahlen, sehr wohl aber immer noch die Grunderwerbsteuer, deren Sätze zwischen 0,5% und 3,5% liegen (näheres dazu in der entsprechenden Rubrik).
Die Anzeige beim Finanzamt muss binnen drei Monaten ab dem Datum der meldepflichtigen Schenkung erfolgen bzw. bei Vorschenkungen ab Überschreiten der Wertgrenze.
Hier wird (im Gegensatz zum Grundstückserwerb) nach wie vor der antiquierte, sogenannte Einheitswert herangezogen, der weit unter dem Verkehrswert liegt.
Geldmarie-Linktipp: