Die Finanztransaktionssteuer ist eine Steuer auf Finanzgeschäfte (auch Finanztransaktionen genannt) innerhalb und außerhalb von Börsen.
In Österreich gibt es diese Art Steuer aktell nicht bzw. nur in weniger verwandten Formen (z.B. Steuer auf realisierte Wertpapiergewinne oder auch Aktiensteuer - Wertpapier-KESt. genannt) - als eine Art Finanztransaktionssteuer kann man auch die Börsenumsatzsteuer bezeichnen, welche schon seit dem Jahr 2000 nicht mehr existiert.
Der Begriff "Finanztransaktionssteuer" ist ein sehr dehnbarer Begriff und wird in der Praxis auf unterschiedlichste Finanztransaktionen eingehoben. So kann die Finanztransaktionssteuer z.B. nur auf Devisen-Geschäfte (wie z.B. als Tobin-Tax angedacht) eingehoben werden, aber auch auf klassische Aktiengeschäfte (wie bei der einstigen Börsenumsatzsteuer), auf Anleihenkäufe und -verkäufe aber auch auf diverse Derivate. Theoretisch könnte man diese Steuer natürlich auch auf alle Sparbuchtransaktionen, Bankomatabhebungen oder Kontoein- und Ausgänge anwenden - praktisch werden sich die meisten Länder hüten, dies zu tun.
In Europa wurde ab 2007 die Diskussion um eine einheitliche Finanztransaktionssteuer deutlich lauter - bisweilen gibt es aber innerhalb der EU und auch innerhalb der Eurozone noch keine Schulterschluss für eine solche Steuer. Gerade Großbritannien wetterte hier lautstark gegen eine Steuer auf Finanztransaktionen - warum, wird der Finanzplatz London wohl schon wissen...
Aus Budgetnöten führten Frankreich (August 2012) und Italien (März 2013) schon jeweils eine Art Finanztransaktionssteuer ein, 2012 wurde von 9 EU-Ländern (inklusive Deutschland und Österreich) eine europaweite Finanztransaktionssteuer urigert. Diese Steuer fand aber in Europa sowie auch in der Eurozone (wo Luxemburg und die Niederlande dagegen waren) keine Mehrheit, sodass sich im Oktober 2012 12 Länder (wieder mit Österreich und Deutschland) zusammentaten und im Jänner 2013 die Einführung einer solchen Steuer in ihren Ländern beschlossen.
Diese Steuer soll möglichst alle wesentlichen Finanzinstrumente umfassen und könnte z.B. 0,1% auf Aktien und Anleihen bzw. 0,01% auf Derivate betragen. Die genannten Steuersätze und die einheitliche Einführung in allen daran interessierten Ländern sind aber noch absolut nicht in Stein gehauen...
In Österreich hatte man ursprünglich schon 2013 ca. 500 Mio. Euro Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer für das Jahr 2014 budgetiert - mit einer Einführung in Österreich und noch 9 in der thematischen Arbeitsgruppe verbleibenden EU-Ländern ist aber wohl derzeit erst in ein paar Jahren (wenn überhaupt) zu rechnen. Hauptgrund für die Verzögerung ist Uneinigkeit über den Geltungsbereich der Steuer - primär dürften wohl zuerst Aktientransaktionen und einige Derivatgeschäfte besteuert werden. Also eher eine "Finanztransaktionssteuer light"...
Lt. jüngeren Entwicklungen waren nur noch 10 Länder (inklusive Österreich und Deutschland) an einer Einführung interessiert, 2017 wollte man sich diesbezüglich auf eine gemeinsame Vorgangsweise einigen oder die Steuer auf die (ganz) lange Bank schieben. Letzeres scheint derzeit (Stand 2024) deutlich wahrscheinlicher - die EU hat derzeit ganz andere Sorgen...
Gut möglich, dass man aber nach der Corona-Krise (die massive Löcher in die Staatshaushalte reißt) sowie der Energiekrise (=Krieg in der Ukraine) neue Einnahmenquellen erschließen muss - die Aktien "Pro Finanztransaktionssteuer" sind also zuletzt wieder gestiegen. Vorerst gilt es wohl einmal, nur die Übergewinne von Energiekonzernen zu besteuern...
Ob eine Finanztransaktionssteuer Lenkungseffekte gegenüber Spekulanten hat, ist übrigens umstritten - diese könnten ja recht einfach auf andere Börsenplätze bzw. in Länder ohne solche Steuern ausweichen. Für von der Finanztransaktionssteuer betroffene Märkte bestehen mit Sicherheit Nachteile - der große Vorteil einer solchen Steuer ist wohl hauptsächlich in den gar nicht so unbeträchtlichen Einnahmen für die maroden Staatshaushalte zu sehen.