Ein Ärgernis besonderer Art für Steuerzahler ist die kalte Progression. Wie der Name schon verrät, handelt es sich dabei um keine angenehme Angelegenheit - vielmehr um eine versteckte Steuererhöhung, welche Jahr für Jahr die Einkommensteuerzahler trifft.
Anfang 2023 (siehe ganz unten) war es endlich soweit: Die kalte Progression ist (zumindest zu 2 Drittel) in Österreich Geschichte...
Durch die kalte Progression resultieren höhere Steuerleistungen wie folgt: Der Fiskus hat die Eckdaten des Einkommensteuertarifes (den aktuellen Einkommensteuertarif in Österreich finden Sie hier: EST) bis 2022 nicht indexiert (z.B. an die Inflationsentwicklung oder die Lohnentwicklung laufend angepasst) - daraus resultieren Jahr für Jahr höhere Steuerleistungen.
Ein einfaches Beispiel (mit historischen Steuertarifzahlen) zur Erklärung der kalten Progression:
Sie haben im Vorjahr 24.000 Euro brutto verdient und müsste dafür 4.745 Euro Einkommensteuer leisten. Das im österreichischen Stufentarif 2 (Stufe 1 wäre ohne EST) der Einkommensteuer einer EST-Leistung von 19,77 Prozent.
Eine Lohnerhöhung bringt Ihnen (inklusive kollektivvertraglicher Erhöhung) heuer einen Bruttolohn von 26.000 Euro. Damit fallen Sie plötzlich in Stufe 3 des EST-Tarifes und somit sind 5.542 Einkommensteuer zu entrichten. Das sind immerhin schon 21,32% vom Jahresbrutto...
Für eine Lohnerhöhung von 8,33% zahlen Sie aber plötzlich um 16,80 Prozent mehr Steuer - der Finanzminister freut sich und Sie wundern sich...
Nicht zu Unrecht gab es immer wieder politische Kritik an der kalten Progression in Österreich (und auch anderen Ländern): Weniger Netto vom Brutto ist auch der kalten Progression geschuldet - die kalte Progression machte insbesondere dem Mittelstand schwer zu schaffen.
Gibt es in Ländern mit einem ähnlichen Stufentarif wie in Österreich (gilt bis 2022) längere Zeit keine Steuerreform (keine Reform der Stufen), bringen Inflation und Lohnerhöhungen die Steuerlast automatisch und Jahr für Jahr ins Anschwellen. Jedes Jahr ohne Steuerreform ist somit ein Jahr mit Steuererhöhung!
Dies kann eigentlich nur durch ein laufende Anpassung des Steuertarifes an die Inflation bzw. das BIP (eine weitere Variante) vermieden werden - Kritiker einer solchen Anpassung weisen allerdings (nicht zu Unrecht) auf eine Inflationsfördernde Wirkung einer solchen automatischen Anpassung hin.
Lässt man die Stufen gleich, müssten eben die Tarife gesenkt werden - Anhänger der Flat-Tax fordern gar die Abschaffung der Steuerprogression.
In der Schweiz gibt es diesbezüglich eine sehr interessante Lösung: Seit 2010 wird die kalte Progression jährlich ausgeglichen. Auch eine Anpassung bei Überschreiten gewissen Grenzwerte (z.B. 10% Inflation im Beobachtungszeitraum) wäre eine denkbare Lösung dieser unangenehmen, heimlichen Steuererhöhung.
Die kalte Progression: Der Feind des Mittelstandes, der Freund des Finanzministers...
Nach vielen Anläufen bzw. Ankündigungen dürfte es der Megainflation 2022 zu "verdanken" sein, dass sich Schwarz-Grün Mitte 2022 dazu entschloss, die kalte Progression in fast allen Steuerstufen (bis auf die höchste Stufe!) mit 1.1.2023 abzuschaffen.
Das gilt aber nur für 2/3 der kalten Progression (welche via Inflation eines 12-Monate-Zeitraums berechnet werden soll) - 1/3 dieses Betrages verbleibt als Handlungsspielraum dem Parlament...
Zwecks Verteilen von medienwirksamen Wahlzuckerln (wo dann zumeist gerade einmal "retourniert" wird, was die Steuerzahler die letzten Jahre ohnehin schon mehr zahlen mussten...) schien eine Steuerreform für die Politik ohnehin immer wesentlich interessanter zu sein als ein laufendes und automatisiertes Abgelten der kalten Progression - so ganz hat sich das auch mit der jüngsten Variante nicht gelegt...
Die teilweise Abschaffung (zu 2/3) der kalten Progression per 2023 ist aber jedenfalls durchaus positiv zu sehen.
Geldmarie-Linktipp: