Wichtig: Das Absetzen von Kinderbetreuungskosten ist nur noch für Jahre bis 2018 (siehe ganz unten) möglich - dieser Artikel bezieht sich auf die bis dahin gültigen Voraussetzungen
Die Kosten für die Kinderbetreuung in heimischen Haushalten mehren sich von Jahr zu Jahr. Alte Strukturen gelten schon lange nicht mehr (Frauen passen auf die Kinder auf, Männer gehen in die Arbeit bzw. die Oma und der Opa sind selbst noch im Erbwerbleben) - so wird die Beaufsichtigung von Kindern immer stärker zum Kostenfaktor.
Seit 2009 sind die Kinderbetreuungskosten in Österreich jedoch steuerlich absetzbar (Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung).
Bis zu maximal 2.300 Euro können jährlich abgesetzt werden (="Betreuungsfreibetrag")
Die Grundvoraussetzung ist jedoch, dass die Kinder, für welche die Ausgaben getätigt wurden, zu Beginn des entsprechenden Jahres noch nicht 10 Jahre alt waren und einer der beiden Elternteile Bezieher von Familienbeihilfe ist.
Bezieht man für behinderte Kinder erhöhte Familienbeihilfe, können Kinderbetreuungskosten bis zum 16. Lebensjahr steuerlich geltend gemacht werden.
Betreuungskosten werden jedoch nur dann ersetzt, wenn die Kinder in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung bzw. von einer pädagogisch qualifizierten Person betreut werden.
Ein Kindergarten, eine Kinderkrippe, ein Schulhort oder ein Internat sind z.B. "öffentliche oder private Einrichtungen", bei Babysittern, Tagesmütter etc. muss aber eine qualifizierte Ausbildung vorliegen. Das könnte z.B. auch der Besuch einer "Au-Pair-Schulung", eines "Tagesmutter-Lehrganges" oder eines "Elternbildungskurses" sein.
Sogar Rechnungen von Großeltern (welche nicht im selben Haushalt wohnen!) können abgeschrieben werden - eine Ausbildung von zumindest 8 Stunden ist hier aber erforderlich.
Der Nachweis der Kinderbetreuungskosten muss mittels Honorarnote (Rechnung) erfolgen - die Vorlage dieser Rechnungen ist beim Finanzamt nicht erforderlich (die Gesamtsumme angeben). Heben Sie diese Belege aber für etwaige Steuerprüfungen auf!
Seit 1.1.2012 sind auch die Kosten für die Verpflegung in Kindergarten sowie das Bastelgeld absetzbar. Auch die Betreuung in einem Feriencamp ist seit 2012 absetzbar - hier ist jedoch Voraussetzung, dass die Betreuung erfolgt auch hier durch pädagogisch ausgebildetes, qualifiziertes Personal erfolgt.
Die Kosten für den Staat fielen nach Einführung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten übrigens deutlich geringer aus, als ursprünglich erwartet: Zu viele Menschen organisieren sich die Betreuung ihrer Sprösslinge nach wie vor Privat.
Durch die Einführung des Familienbonus wurde der Betreuungsfreibetrag per Jänner 2019 ersatzlos abgeschafft, bis zum Veranlagungsjahr 2018 kann man aber die Kinderbetreuungskosten noch absetzen!
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