Es gibt bzw. gab im Hochsteuerland Österreich schon einige seltsame Steuern - die Kreditvertragsgebühr (bis 2010) oder die noch immer geltende Werbesteuer seien hier nur beispielsweise erwähnt.
Die Krönung ist allerdings eindeutig der Begriff Luftsteuer. Auch wenn man hier anmerken muss, dass dieser Begriff eher dem Volksmund entspringt: Diese Abgabe bezeichnet nämlich die Gebrauchsabgabe.
Diese Gebrauchsabgabe ist eine Abgabe an die jeweilige Gemeinde für die (temporäre) Benützung öffentlichen Raumes (z.b. Grundstücke, Verkehrsflächen, etc.). Dazu zählen ab und an auch Plätze bzw. Räume, welche sich ein paar Zentimeter oder Meter über dem Boden befinden - auch daraus resultiert auch der Name Luftsteuer.
Die Einhebung dieser Gebühren bzw. Abgaben variiert je nach Anlass und wird regional auch sehr unterschiedlich gehandhabt. Was im kleinen Dorf niemanden interessiert, kann in Wien zur klassischen Frage führen "Haum's dafia a Gnehmigung?" ("haben Sie dafür eine Bewilligung").
Das kann natürlich auch umgekehrt ablaufen - denn auch im Dorf gibt es so manche Feindseeligkeit. Der Volkszorn über die manchmal seltsam anmutende Abgabepflicht sowie so mancher ziemlich passender Anlassfall gebar daraufhin für die Gebrauchsabgabe das geniale Wort "Luftsteuer".
Wie schon erwähnt: Gebrauchsabgaben können regional sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Fragen Sie also im Zweifelsfall beim zuständigen Magistrat bzw. Bezirksamt an, wieweit hier eine Bewilligung sowie eine Gebrauchsabgabe anfällt.
Mancheiner bevorzugt hier aber einfach die Umgehung des Amts und stellt z.B. seinen Wegweiser einfach ohne Bewilligung auf. Unter dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Eine Strategie, die aber nicht immer funktioniert.
Neben der Gebrauchsabgabe fallen in den meisten Fällen auch noch andere "interessante" bzw. zumindest fragwürdige Gebühren und Abgaben an - ein paar Beispiele dazu finden Sie auch bei Link ganz unten.
Hier einige Fälle, bei welchen ebenfalls Gebrauchsabgaben eingehoben werden:
In vielen Fällen ist die Bauordnung sowie die Straßenverkehrsordnung relevant für die Genehmigung. Oft wird auch eine Ortsverhandlung durchgeführt, manchmal werden Ansuchen auch mit dem Hinweis auf "Störung des Stadtbildes" etc. abgelehnt. Im Falle einer Ablehnung ersparen Sie sich jedenfalls die "Luftsteuer". Andere Gebühren und Abgaben (für die Prüfung Ihres Antrags) werden Sie jedoch zumeist dann trotzdem zahlen müssen...
Auch dafür können Sie dann getrost (wenn auch fälschlich) den Begriff "Luftsteuer" verwenden und damit am Leben erhalten.
Geldmarie-Linktipp: