Seit 2003 gilt in der EU eine gemeinsame Richtlinie in Sachen Besteuerung von Zinserträgen. Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Einhebung bzw. Besteuerung von Zinserträgen und soll damit Steuerflucht innerhalb Europas vermeiden.
Bekannt ist diese Richtlinie unter diversen Namen: "Europäische Zinssteuerrichtlinie", "EU-Zinsrichtlinie", "EU-Sparzinsrichtlinie" oder auch "European Savings Tax Directive (ESD)" bekommt man zu lesen, wenn es um die EU-Quellensteuer geht.
Die EU beabsichtigt mit dieser Richtlinie eine gerechte und ausnahmslose Besteuerung der Zinseinnahmen aller EU-Bürger mit EU-Wohnsitz - egal, in welchem Land diese Einnahmen erzielt werden. Der Kapitalanlagestaat hat somit den Wohnsitzstaat des Anlegers über die Höhe der Zinseinnahmen informieren.
Nachdem aber die "Schwarzgeldparadiese" Luxemburg und Österreich ob des Bankgeheimnisses keine Informationen an den Wohnsitzstaat geben, müssen diese die Quellensteuer einbehalten, welche dann zu 75 % an den Wohnsitzstaat abgeführt werden. Die Anleger können somit anonym bleiben, müssen aber trotzdem Steuern zahlen.
Auch in der Schweiz, in Liechtenstein, in San Marino, in Monaco, in Andorra sowie in EU-Staaten angeschlossenen und assoziierten Gebieten (z.B. Kanalinseln) wird die EU-Richtlinie angewandt.
Die Quellensteuer der EU beträgt seit 1. Juli 2011 35% - was in vielen Fällen die Anonymität der Spareinlagen ziemlich teuer macht...
Individuell nach Land müssen die zur Abführung der Steuer verpflichteten Banken (Zahlstellen) die Quellensteuer entweder abführen oder der zuständigen Finanzbehörde im Ausland melden.
Beachten Sie, dass es sich bei der Quellensteuer um keine klassische Steuer auf europäischer Ebene handelt, primär dient diese dazu, auch die Zinserträge von anonymen Sparguthaben und Veranlagungen von EU-Ausländern zu besteuern.
Diese Richtlinie der EU betrifft Zinszahlungen an private Personen, davon betroffen sind nur Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie bestimmte Veräußerungserträge von zinsbringenden Kapitalforderungen (nicht aber z.B. Dividenden).
Als "normaler Sparer" aus Österreich hat man mit der Quellensteuer nicht viel zu tun - in der Regel wird nämlich ohnehin die KESt. den Zinserträgen automatisch abgezogen und abgeführt.
Ist man Kunde von europäischen Banken (wie z.B. MoneYou, BIGBANK oder Amsterdam Trade Bank), muss man deren Zinserträge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung ("Jahresausgleich") nachversteuern - seitens europäischer Banken erfolgt nämlich (ausgenommen Österreich und Luxemburg) eine Meldung an die lokalen Steuerbehörden, die wiederum die österreichischen Steuerbehörden informieren. Ein Nichtversteuern solcher Zinserträge sollte demnach auffallen...
Das Nachversteuern erfolgt nicht über den individuellen Steuersatz - die Zinserträge werden (wie bei der KESt.-Direktabfuhr) mit 25% versteuert!
Eine Ausnahme stellt hier die auch in Österreich agierende Advanzia Bank dar: Dort können Sie zwischen 2 möglichen Steuerprofilen wählen:
1. Anonym. - Es erfolgt dann eine anonymisierte Meldung an zuständige Finanzamt in Österreich und es werdens seitens Advanzia Bank automatisch 35% Quellensteuer abgeführt (wobei die abgeführte Quellensteuer steuerlich anrechenbar wäre). Trotzdem müssten Sie die Zinserträge bei der Steuererklärung angeben - wählt man diese Variante, wird man es wohl nicht machen...
2. Legitimiert. - Es erfolgt eine Meldung an das zuständige Finanzamt seines Advanzia Bank und es werden seitens der Advanzia keine Steuern abgeführt. Die Zinseinkünfte sind selbst zu versteuern (siehe oben). So man kein Schwarzgeld geparkt hat, fährt man mit dieser Version besser (25% statt 35%).
Geldmarie-Linktipp: