Die Kapitalertragsteuer ("KESt.) ist eine Abzugssteuer in der Höhe von derzeit 25% (schon lange unveränderter Satz) bzw. für manche Erträge 27,5% (ab 2016) auf inländische Kapitalerträge.
Häufig zur Geltung kommt die KESt bei Zinsen aus Spareinlagen oder Anleihen bzw. bei Dividenden von Aktien. An das Finanzamt abgeführt wird die KESt zumeist direkt von den Banken bzw. Kapitalgesellschaften. Sie ist keine eigene Steuer sondern eine Art der Einkommensteuer (als "Abgeltungssteuer" definiert).
KESt auf Dividenden und ähnliche Gewinnanteile
Diese kommt bei Gewinnanteilen, Zinsen und weiteren Vergütungen von inländischen und ausländischen Dividendenwerten zum Tragen. So zum Beispiel bei Aktien, Anteilen an einer GmbH, Genussrechten oder Partizipationskapital.
Auch für Kuponzahlungen bei Anleihen, Kursgewinnen von Anleihen, Fonds, Bundesschätzen und Zertifikaten wird diese KESt. schlagend.
Der Steuersatz dieser KESt. wurde per 1.1.2016 auf 27,5 Prozent angehoben.
KESt auf Zinsen aus Bankeinlagen, Bausparen
Die für Private häufigste Kapitalertragsteuer: Gilt bei Geldeinlagen bei inländischen Banken (Sparbuch, Festgeld, Tagesgeld) sowie auch für die Zinsen auf Einlagen bei Bausparkassen.
KESt auf Erträge von echten stillen Beteiligungen
Eine solche echte stille Beteiligung trifft dann zu, so sich jemand mit einer Vermögenseinlage am Unternehmen eines Anderen gegen einen Anteil am Gewinn oder am Gewinn und Verlust beteiligt und keine Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert des Unternehmens gegeben ist.
Solche Gewinnanteile unterliegen bei ihrer Gutschrift ebenfalls dem KESt-Abzug von 25%, müssen aber nachträglich zwingend in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden sind somit nicht endbesteuert. Die bereits bezahlte KESt wird der Einkommensteuer angerechnet.
Mehr Informationen zum Thema KESt. finden Sie bei den Linktipps. Informationen zum Thema Wertpapier-KESt (Vermögenszuwachssteuer auf Aktien und Wertpapiere) finden Sie im Kapitel Aktiensteuer, Infos zum Thema Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien bzw. zur Umwidmungsabgabe finden Sie unter Immobiliensteuer.
Geldmarie-Linktipps: