So Sie sich entschlossen haben, unternehmerisch tätig zu werden, sollten Sie binnen 1 Monat bei lokalen Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt) eine Steuernummer beantragen.
Diese Steuernummer ist praktisch Ihre persönliche Kontonummer beim Finanzamt (auch wenn das Finanzamt natürlich eine eigene Kontonummer bei der Bank hat). Die Steuernummer ist bei jedem Schriftverkehr mit dem Finanzamt anzuführen und findet auch Platz auf allen notwendigen Formularen (bzw. auch bei Finanz-Online). Geben Sie die Steuernummer unbedingt immer bei Zahlungen an das Finanzamt bekannt!
Eine Steuernummer ist sehr leicht und formlos zu beantragen: Entweder beim zuständigen Finanzamt vorbeikommen (Anmeldung zumeist nicht notwendig) und einen Fragebogen ausfüllen bzw. ein formlosen Schreiben mit Bekanntgabe der Betriebsgründung (Unternehmensstandort nicht vergessen!) an das Finanzamt senden.
Wenn Sie den Fragebogen nicht vor Ort ausfüllen und abgeben, erhalten Sie einen solchen mit der Post. Dabei ist auch ein prognostizierter Jahresumsatz bzw. Jahresgewinn bekanntzugeben. Schätzen Sie diesen möglichst richtig - dann werden auch die Vorauszahlungen der Einkommensteuer passend ausfallen. Schätzen Sie zu gering, wird die Nachzahlung im Folgejahr dann sehr hoch sein, schätzen Sie zu optimistisch, zahlen Sie zumeist ein Jahr zuviel (auch wenn Sie das Geld dann wieder zurückbekommen).
Wenn Sie beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen, könnten Sie auch gleich eine UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) beantragen. Diese UID-Nummer ist besonders bei Geschäften mit dem EU-Ausland sehr wichtig (und auf Rechnungen bzw. auf der Homepage eines Unternehmens anzuführen).
Das Beantragen der Steuernummer sowie der UID-Nummer ist kostenlos.
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