Bei der Umsatzsteuer (welche man auch gleichbedeutend als Mehrwertsteuer bezeichnen kann) handelt es sich um eine Bundessteuer, welche den Austausch von Leistungen besteuert.
Bezahlt wird diese Leistung immer durch den Käufer einer Ware bzw. Dienstleistung - an das Finanzamt muss diese Steuer jedoch der Verkäufer abführen. Dadurch spricht man auch von einer "indirekten Steuer".
Der Verkäufer kann diese Steuer jedoch mit den von ihn bezahlten Umsatzsteuern (="Vorsteuer") gegenrechnen - aus dem daraus resultierenden Saldo entsteht gegenüber dem Finanzamt dann eine Zahllast bzw. (wenn er wesentlich mehr eingekauft hat als verkauft) sogar eine Gutschrift. Der Endverbraucher einer Leistung bezahlt die Umsatzsteuer jedoch voll und kann diese auch nicht gegenrechnen.
Ein Beispiel: Sie sind Zwischenhändler und kaufen eine Ware um 100 Euro + 20% MWSt. = 120 Euro. Sie verkaufen die Ware dann um 200 Euro + 20% MWSt. = 240 Euro. Die Differenz der MWSt. (UST) beträgt somit 20 Euro (40 Euro minus 20 Euro) - diese müssen Sie an das Finanzamt abführen.
Der Staat profitiert hier also von der Verteuerung einer Leistung (zumeist von Waren) vom Produzenten hin bis zum Endverbraucher - aufgrund der steigenden Preise in dieser Handelskette wird auch die USt. immer höher.
Ab 2011 muss die Umsatzsteuervoranmeldung erst dann monatlich abgegeben werden, wenn der Vorjahresumsatz über 100.000 Euro betrug. Bei einem Vorjahresumsatz zwischen 30.000 (35.000 ab 2020) und 100.000 Euro wird die Umsatzsteuer vierteljährlich abgeführt.
Die verrechnete Umsatzsteuer (abzüglich der geleisteten UST) des ersten Quartals eines Jahres (bis 31.03) muss dann bis spätestens 15. Mai bezahlt werden - also immer maximal 1 Monat und 15 Tage nach dem Quartalsende.
Für umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer entfiel ab 2011 die Verpflichtung zur Abgabe einer Jahresumsatzsteuererklärung. Hier wurde 2011 die Grenze zur verpflichtenden Abgabe des Jahreserklärung von 7.500 Euro auf 30.000 Euro erhöht, seit 1.1.2020 beträgt diese Grenze 35.000 Euro.
Unter 35.000 Euro Jahresumsatz können Unternehmen die Kleinunternehmerregelung wählen - sehr wohl können aber auch diese zur Umsatzsteuerpflicht optieren (können diese freiwillig wählen). Aus Imagegründen bleiben jedoch viele Kleinunternehmer beim Abführen (und Verrechnen) der Umsatzsteuer.
Einige Branchen unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht: Versicherungen (da gibt es z.B. die Versicherungssteuer), Banken, Ärzte, Kulturbetriebe etc.)
In Diskussionen um die Steuerleistung von sozial schwächeren Schichten (welche z.b. keine Lohnsteuer zahlen) wird die Umsatzsteuer oft als Argument dafür herangezogen, dass auch diese einen Anteil zum Steueraufkommen beitragen. Was durchaus seine Berechtigung hat - denn die Erträge aus der USt. sind ein wesentlicher Eckpunkt im Budget (und das nicht nur in Österreich).
In Österreich gibt es 3 wesentliche Umsatzsteuersätze: Den "Normalsteuersatz" (20%) und den "ermäßigten Steuersatz" (mit 10 bzw. 13 Prozent).
Die normale Umsatzsteuer liegt in Österreich bei 20%.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz liegt in Österreich bei 10%. Dieser Steuersatz kommt z.b. bei Lebensmitteln, Miete, Büchern, Medikamenten, Hotel und Pensionszimmer, Personentransporten (Taxi), Damenhygieneprodukten oder Zeitungen und Zeitschriften zur Anwendung.
Per 1.1.2016 wurden einige 10%-Steuersätze auf 13% erhöht - z.b. die MWSt. auf Schnittblumen, Saatgut, Pflanzen, Tierfutter, lebende Tiere, kulturelle Dienstleistungen (Museen, Kino, Theater, Konzerte, Tiergärten), Holz, Ab-Hof-Wein, Eintrittsgebühren (z.B. Museum, Kino, Theater, Konzerte, Tiergarten), Antiquitäten älter als 100 bzw. Kunstgegenstände oder Umsätze aus Künstlertätigkeit, Sammlermünzen aus Silber werden seit Anfang 2016 mit 20% (nach 10%) besteuert.
In den Gemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg) gibt es aufgrund deren zollrechlicher Zugehörigkeit zu Deutschland den deutschen Steuersatz der Umsatzsteuer: 19%.
Die derzeit geltenden Umsatzsteuersätze haben übrigens der einstigen Luxussteuer von 32% den Garaus gemacht - die so benannte Steuer gibt es heute nicht mehr.
2023 wurde mit der Mehrwertsteuer in Österreich ein Steueraufkommen von fetten 37,95 Milliarden Euro lukriert - die MWSt. ist damit in Sachen Steueraufkommen ganz weit vorne.
Noch ein Tipp für Jungunternehmer: Prüfen Sie bei diversen Preisangaben im gewerblichen Bereich, ob die UST schon im Angebot inkludiert ist oder ob diese noch hinzugerechnet wird - gerne gibt man im Geschäftsverkehr nämlich Preise ohne UST an!
Geldmarie-Linktipps: