Wer gedacht hätte, es gäbe im Steuerland Österreich nur eine Art der Versicherungssteuer, der liegt weit daneben. Hier finden Sie einige Steuersätze, die sich bei Versicherungen in den Prämien verbergen.
Zwecks Klärung einer häufigen Frage: Eine Mehrwertsteuer fällt bei Versicherungen nicht an!
Die verschiedenen Versicherungssteuern werden (nach Bezahlung durch den Versicherungsnehmer) vom Versicherer direkt an das Finanzamt abgeführt.
Sachversicherungen
Wenn nicht anders geregelt: 11% des Versicherungsentgeltes.
Krankenversicherungen
1% des Versicherungsentgeltes.
Kapital- und Rentenversicherungen (Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Invaliditätsversicherungen, Betriebsunterbrechungsversicherungen uvm.)
4% des Versicherungsentgeltes.
Ausnahme bei Kapitalversicherungen unter 10 Jahren Laufzeit: 11% des Versicherungsentgeltes. Dies gilt auch beim Rückkauf von längerlaufenden Kapitalversicherungen in den ersten 10 Jahren - hier kommt es zu einer nachträglichen Steueranwendung von 4% (Basissatz) + 7% (=11%).
Hagelversicherung
0,2 Promille der Versicherungssumme oder des auf die Hagelversicherung entfallenen Teiles.
Alle anderen Sachversicherungen
11% (z.B. Haushaltsversicherung, Autoversicherung, Hausversicherung, Rechtsschutzversicherung, Gewerbeversicherung etc.)
Sonderfall Feuerschutzsteuer
Die Feuerschutzsteuer ist eine steuerähnliche Abgabe - Sie beträgt 8% der Versicherungsprämie auf den Anteil des Feuerrisikos. Es handelt sich um eine Bundessteuer, die an die Bundesländer weitergegeben wird, welche damit Feuerwehren (Ausrüstung, Schulungen etc.) oder Brandverhütungsstellen unterstützen.
Sonderfall Zukunftsvorsorge
Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge unterliegt keiner Versicherungssteuer.
Sonderfall motorbezogene Versicherungssteuer
Wird für viele Arten von KFZ seperat berechnet (zusätzlich zur 11%igen Versicherungssteuer). In der Rubrik Motorbezogene Versicherungssteuer PKW und Kombi gibt es hier eine genaue Aufstellung über die jeweilige Höhe.
Die motorbezogene Versicherungssteuer ist keine Steuer, welche von der Versicherungsprämie abhängig ist - Sie richtet sich nach den Kilowatt (PS) oder den ccm (Kubik, Hubraum) des versicherten Fahrzeuges.