In den heimischen Haushaltsversicherungen schlummert ein Versicherungsbestandteil, den die wenigsten Versicherungsnehmer kennen: Die Außenversicherung.
Diese deckt -zumeist analog zur bestehenden Haushaltsversicherung- so manches Risiko von Gegenständen Ihres Wohnungsinhaltes, die sich vorübergehend (zumeist längstens über die Dauer von 6 Monaten) in Räumlichkeiten anderer Gebäude befinden.
Die Außenversicherung ist jedoch zumeist mit ca. 10% der gesamten Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt auch für die (reduzierten) Summen, die z.B. für Bargeld oder Schmuck versichert sind.
3 anschauliche Praxisbeispiele:
1. In Ihr Urlaubsappartement wird eingebrochen. Die Versicherung zahlt (nach Vorlage einer Anzeigebestätigung der lokalen Behörden) Ihnen den entstandenen Schaden (im Rahmen der Betragsgrenzen).
2. Sie werden außerhalb der versicherten Räumlichkeiten beraubt (kein Trickdiebstahl!). Entschädigung gemäß Betragsgrenzen (Versicherungssummen).
3. Sie haben Ihren teuren Mantel in der Putzerei - diese wird durch einen Feuerschaden zerstört. Die Außenversicherung deckt den Schaden.
Achtung: Der Einfacher Diebstahl ist jedoch im Rahmen der Außenversicherung nicht versichert!
Darüber hinaus sind auch Zweitwohnsitze, Wochenendhäuser, Schrebergärten, Almhütten etc. nicht innerhalb der Außenversicherung mitversichert. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Haushaltsversicherung.
Nicht in den Bereich der Außenversicherung fällt z.B. der Keller. Hier erfolgt die Entschädigung innerhalb der Haushaltsversicherung. Achten Sie jedoch beim sogenannten "Kellerkram" (nicht ständig in Verwendung bzw. auch nicht saisonales Gerät wie Ski, Snowboard, Rodel etc.) darauf, dass Kellerkram nur auf Zeitwert (nicht Neu- oder Wiederbeschaffungswert) versichert ist. Darüber hinaus muss auch der Keller versperrt sein.
Im Unterschied zur oben abgehandelten abhängigen Außenversicherung gibt es noch die Möglichkeit einer Außenversicherung für Gegenstände, die sich nicht am Versicherungsort befinden bzw. territorial bzw. temporär mit dem Versicherungsort zusammenhängen.
Idealerweise kann man diese in die "Stammpolizzen" (unter Angabe von Versicherungssumme und Versicherungssumme) einschließen - das erspart sehr oft Grundkosten für die Errichtung eines weiteren Vertrages.
Bei Betriebsversicherungen kommt die selbständige Außenversicherung sehr häufig vor - sehr oft bestehen abseits der Zentrale noch Lager oder Niederlassungen.
Aber auch bei Haushaltsversicherungen sollte es die Möglichkeit geben, 2 Haushalte in einer Polizze zu versichern. Es sollte sich hier aber um die gleiche Risikosituation handeln (z.B. sind beide Wohungen in einem ständig bewohnten Wohnhaus). Eine Kombination von Wochendhaus und Wohnung in einer Polizze wird selten bis nie Sinn ergeben bzw. möglich sein: Die Risikoeinschätzung (Diebstahl!) ist eine komplett andere...