Um den Begriff "einfacher Diebstahl" verständlich zu erklären, ist es vorab notwendig, einmal zu definieren, was eine Versicherung gemäß Versicherungsbedingungen unter "Einbruchsdiebstahl" versteht:
Ohne hier die Versicherungsbedingungen exakt zu zitieren: Der Einbruchdiebstahl ist gedeckt, wenn er in den versicherten Räumlichkeiten, durch sichtbare Gewaltanwendung (Fenster, Türen), unter Überwindung von Hindernissen, die nicht zum Eintritt bestimmt sind und/oder mit Werkzeugen bzw. falschen Schlüssel (bzw. auch nach Schlüsselraub unter Bedrohung) erfolgt.
Wesentlich ist also das Überwinden von Hindernissen sowie die Örtlichkeit des Einbruchdiebstahls.
Ein Einschleichdiebstahl (Trickbetrug etc.) ist also nicht bzw. nur mit extra ausgewiesenen (kleineren) Summen versichert. Auch der klassische Taschendiebstahl in der U-Bahn oder irgendwo im Gedränge wird die Versicherung bestenfalls im Kulanzweg decken - außer sie haben eine neue bzw. ziemlich teure Polizze, wo der "Einfache Diebstahl" bis zu gewissen Summen inkludiert ist.
Anders sieht das schon aus, wenn es sich um eine Beraubung (Androhung bzw. Anwendung körperlicher/tätlicher Gewalt) handelt. Dies wäre versichert.
Auch ein Einbruchsdiebstahl im Urlaubsdomizil (Hotel, Appartement etc.) ist gedeckt, wenn die in der sog. Außenversicherung inkludierten Gegenstände der versicherten Personen gesichert waren. Auch hier gilt, dass die Gegenstände in einem verschlossenen Raum aufbewahrt sein müssen.
Sind hingegen keine Einbruchsspuren vorhanden (z.B. Diebstahl durch Hotelangestellte mit Schlüssel), wäre der Schaden nicht gedeckt. So gesehen ist es relevant, was der örtliche Polizeibeamte in seinem Protokoll (welches Sie dann zu Hause der Versicherung vorweisen müssen) vermerkt... Nicht gedeckt wäre hingegen der Koffer, der am Flughafen oder unterwegs plötzlich verschwindet - hier müsste man schon eine Reiseversicherung abschließen.
Als "einfacher Diebstahl" wird demnach Diebstahl bezeichnet, der kein Einbruchdiebstahl gemäß Versicherungsbedingungen (siehe oben) ist. In älteren Haushaltsversicherungen bzw. billigen Haushaltsversicherungen gibt es diesbezüglich zumeist keine keine Deckung, in jüngeren Polizzen mit besserem Versicherungsumfang ist der einfache Diebstahl mit ein paar hundert Euro schon berücksichtigt. Auch für Gegenstände, die üblicherweise am Gang stehen (Rollstuhl oder Kinderwagen) sind in neueren Polizzen schon limitierte Deckungen vorhanden.
Sehr häufig auch die Frage nach Deckung bei einer Fahrradversicherung: Der Fahrraddiebstahl ist in einer Haushaltsversicherung nur versichert, wenn sich das Rad am versicherten Grundstück in einem dafür vorgesehenen und abgeschlossenen Raum (Keller, Fahrradabstellraum) befindet. Unterwegs nicht. Ausnahme: Sie haben eine eigene Fahrradversicherung (wird oft beim Kauf angeboten bzw. Radfahrerlobbys wie Argus bieten eine solche an). Nur ganz selten kann man bei der eigenen Versicherung das Fahrrad auch unterwegs absichern (mit Zusatzkosten).