Die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge hat schon eine bewegte Geschichte hinter sich - auch wenn diese erst seit 2003 bei Banken und Versicherungen (bzw. im Finanzvertrieb) erhältlich ist.
Nach tollen Anfangsjahren und oft zweistelligen Zuwachsraten folgte 2008/2009 dann die Finanzkrise. Und eine neue Produkteigenschaft ward geboren: Die "ausgestoppte Zukunftsvorsorge".
Eines vorweg: Das "ausgestoppt werden" ist kein klassisches Phänomen der Zukunftsvorsorge. Bei allen Garantieprodukten von Banken und Versicherungen mit einem Risikoanteil (z.B. Aktien) kann es relativ rasch zum Ausstoppen des Vertrages kommen.
Nachdem die Problematik 2009 allerdings äußerst häufig bei der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge auftrat (ca. 400.000 der damals ca. 1,5 Mio. Verträge waren davon betroffen), wurde der Begriff "ausgestoppt" erst so richtig ins Bewusstsein gebracht. Vor allem die Bankprodukte waren davon sehr stark betroffen.
Die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge verfügt nämlich über 2 Produkteigenschaften, welche miteinander nicht unbedingt harmonieren: Die Kapitalgarantie (auf die einbezahlten Prämien) und ein (je nach Eintrittsalter und Abschlusszeitpunkt unterschiedlicher) Aktienanteil von 15 (für ältere Versicherungsnehmer bis 30 Prozent. Bei Abschlüssen von 2003 bis 2009 lag der Aktienanteil in der Veranlagung sogar bei bis zu 40 Prozent.
Und eine solche Konstellation (hoher Aktienanteil und Kapitalgarantie) verbunden mit einem veritablen Börsencrash führt sehr rasch zu ausgestoppten Finanzprodukten:
Ganz einfach und rasch: Der Aktienanteil in einem Garantieprodukt entwickelt sich derart schlecht, dass der sichere Anteil (z.B. Anleihen, Deckungsstock etc.) gerade noch dazu ausreicht, die gegebene Kapitalgarantie zu erreichen. Eine weitere Veranlagung weiterer Prämien in Aktien ist jedoch ab dem Zeitpunkt des "ausgestoppt seins" nicht mehr bzw. nur noch zu einem kleinen Teil möglich: Alle (oder fast alle) Aktien müssen verkauft werden, Veranlagt wird nur noch in sichere Wertpapiere - das Erreichen der Kapitalgarantie ist nun oberstes Gebot.
Die Kapitalgarantie ist zwar nach wie vor gegeben - die Anleger haben das Produkt allerdings primär wegen den Kursgewinnchancen abgeschlossen. Diese sind jedoch mangels Aktienquote oft schon sehr früh dahin (ein Vertrag kann schon in sehr frühen Jahren ausgestoppt werden) - auch wenn der Kunde weiter fleißig einzahlt - er wird mit dem Vertrag (aufgrund der nun zwangsweise nur noch konservativen Veranlagung) bestenfalls nur noch knapp über der dem Vertrag zugrundeliegenden Garantiesumme aussteigen.
Mangels Aktienquote (oder aufgrund nur noch sehr geringer Aktienquote) sind die Chancen innerhalb der ursprünglich vielversprechenden Anlageform somit praktisch bei Null - man sitzt auf einem Produkt, das man eigentlich so nicht wollte...
Eine für alle Verträge gültige Antwort gibt es leider nicht. Primär sollte man einmal in Erfahrung bringen (die Banken und Versicherungen rühren sich nur ganz selten von alleine...), ob der eigene Vertrag tatsächlich ausgestoppt wurde und dann (falls ausgestoppt wurde) gleich mit dem Betreuer Lösungen suchen. Eine hohe Beratungsqualität des Vermittlers (sowie dessen Arbeitgeber) ist nun gefragt:
Besteht noch eine lange Restlaufzeit des Vertrages, gilt es zu erfragen, wie rasch der dem vertrag zugrundeliegende Garantiefonds die Kapitalgarantie erwirtschaften kann bzw. ob noch eine Hoffnung besteht, dass hier ein Mehrertrag (= mehr als die Garantiesumme) erwirtschaftet wird. Ist der Vertrag auf lange Jahre bzw. definitiv ausgestoppt, wird Ihnen der Anbieter vielleicht einen spesenbegünstigten Umstieg auf ein neues Produkt anbieten.
Die Prämienfreistellung des Altvertrages macht hier oft durchaus Sinn - immerhin haben Sie ja auf das bisher eingezahlte Kapital eine Garantie. Und warum sollten Sie auch auf den Altvertrag weiter einzahlen, wenn (zwar vertraglich garantiert) ohnehin nur die Einzahlungssumme resultiert - das wäre dann ja ein äußerst schlechtes Geschäft...
Dass die Bank oder die Versicherung folglich auf den Altverträgen "sitzen bleibt" (und das entstandene Loch stopfen muss) steht auf einem anderen Blatt und sollte Sie als Kunde weniger tangieren. Es sollte aber klar sein, dass der Altvertrag tatsächlich keine Chancen mehr hat - denn ein Neuvertrag verursacht (auch wenn Sie das nicht sehen) wieder neue Vertragskosten, welche erst einmal wieder verdient werden müssen.
So Sie aber einen ausgestoppten Vertrag mit Einmalzahlung (keine Zukunftsvorsorge - z.B. bei sonstigen Garantieprodukten von Banken und Versicherungen) abgeschlossen haben, bleibt Ihnen wohl oder übel nur übrig, auf das garantierte Mindestkaptial zu warten. Ein Rückkauf wäre hier wohl (soweit überhaupt möglich) fatal.
Erst vor wenigen Jahren abgeschlossene, noch lange laufende und nun schon ausgestoppte Verträge der Zukunftsvorsorge (PZV) sollten Sie aber keinesfalls weiter besparen - gute Finanzberater können Ihnen hier sicher solide Umstiegsmöglichkeiten (sowie die Rettung des bisherigen Kapitaleinsatzes) anbieten.
Per 1.8.2013 ist für solche Verträge auch der Umstieg in die "Zukunftsvorsorge Neu" eine Option - 10 Jahre sollten die Verträge aber schon gelaufen sein.