Sie sind jahrelang mit einem KFZ unfallfrei gefahren und melden nun das KFZ ab ohne ein anderes KFZ anzumelden? So Sie eine positive Bonus-Malus-Stufe "eingefahren" haben (Stufe 00 bis 08), sollten Sie nicht darauf vergessen, diese zu "konservieren" bzw. weiterzugeben.
Melden Sie nämlich innerhalb eines Jahres nach der KFZ-Abmeldung ein neues KFZ auf Ihren Namen an, können Sie selbst wieder Gebrauch von dieser guten Einstufung machen - die Versicherungsprämien sind dann wesentlich günstiger, als wenn Sie wieder in Stufe 9 beginnen. Vielfach sollten Sie mit der Versicherung Ihres Vertrauens schon bei der Abmeldung die Wiederverwendung besprechen - wäre schade, wenn die gute Bonus-Malus-Stufe nach einem Jahr verfällt. Oft erhalten Versicherungen die Einstufungen sogar über ein Jahr lang (ein Auslandsaufenthalt wäre hier eine gute Begründung) - Fragen kostet nichts!
Sehr sinnvoll (und auch möglich!) ist es aber auch häufig, die erworbene Einstufung an Verwandte weiterzugeben.
Bis zu einem Jahr nach der Abmeldung des KFZ mit Bonusstufe (0-8) können nahe Angehörige (Ehegatten, Verwandte in auf- und absteigender Linie und im gleichen Haushalt lebende Geschwister sowie auch Pflegekinder, Pflegeeltern oder auch Lebensgefährten) diese Stufe dann auch von Ihnen übernehmen.
Hören z.B. Opa oder Oma gerade mit dem Autofahren auf, könnte sich das Enkelkind über eine tolle Einstufung für das erste Auto freuen (=Idealfall). Da gerade bei Fahranfängern oft hohe Prämien und auch Zuschläge verlangt werden und auch eine Kaskoversicherung (bei neueren Autos) häufig besonderen Sinn ergibt, wäre das ein tolles Geschenk.
Häufig kommt auch plötzlich ein Firmenauto in den Haushalt und man verkauft den eigenen PKW. Gibt es dann noch einen Zweitwagen, so könnte man eine gute Stufe (welche ja nun frei geworden ist) auch auf einen eventuell vorhandenen zweiten PKW im Haushalt übertragen (so dieser nicht ohnehin die gleiche oder eine bessere Einstufung hat). Auch die Kinder (aber auch die Eltern) könnte man fragen, ob diese nicht die gute Bonus-Malus-Stufe haben wollen.
Achten Sie aber unbedingt darauf, dass die Stufe nicht verfällt und fragen Sie sicherheitshalber gleich bei der Fahrzeugabmeldung, wie lange die Stufe nun bei Ihrer Versicherung "ungenützt" bleiben darf. Haben Sie einen Zweitwagen, so übertragen Sie doch eine etwaig bessere Stufe inzwischen auf diesen!
Recht häufig erfahren sich Angestellte einer Firma mit einem Firmenfahrzeug eine gute Einstufung. Auch diese Einstufung kann der Dienstgeber an den Dienstnehmer übertragen - verpflichtet ist er jedoch nicht dazu.
Oft werden auch Privatautos zu Firmenfahrzeugen - auch hier gibt es in der Regel kein Problem mit der Übernahme der Bonus-Malus-Einstufung (z.B. wenn das privat angemeldete Auto nun auf die eigene Firma angemeldet wird).
Beachten Sie aber, dass ein Bonus-Malus-Geschenk nicht rückgängig gemacht werden kann. Wird z.B. eine Ehe geschieden oder man möchte überraschenderweise nun doch wieder ein KFZ anmelden, so haben Sie auf das einstige Stufengeschenk keinen Anspruch mehr.
In vielen Fällen kann es aber durchaus vorkommen und Sinn ergeben (und es ist natürlich auch möglich), dass die Stufe wieder zurückgegeben wird.
Der Übertrag der Bonus-Malus-Stufe erfolgt mit einem Formular, welches Sie bei jeder Versicherung anlässlich eines Übertragungswunsches erhalten. Erfragen Sie aber unbedingt vorher die Möglichkeit und vor allem die Sinnhaftigkeit des Übertrages. Die diesbezüglichen Gepflogenheiten außerhalb der genannten Normen sind bei den Versicherungen äußerst unterschiedlich.
Sehr viel Sinn kann ein Übertrag z.B. dann ergeben, wenn ein stärkeres und neueres Fahrzeug mit Bonus-Malus-Stufe Null angemeldet wird und das ältere und schwächere KFZ in der schlechteren Einstufung landet. Dann spart man sich einerseits Kosten bei der Haftpflichtversicherung (Einstufung nach KW/PS) und fährt andererseits bei der Kaskoversicherung wesentlich günstiger.
Übrigens: Das Übertragen der Bonus-Malus-Stufe ist auch dann möglich (soweit man die notwendigen Voraussetzungen erfüllt), wenn man einen Versicherungswechsel (z.B. anlässlich eines Autowechsels) vornimmt.
So Sie sich im Ausland mit einem KFZ eine Bonuseinstufung im jeweiligen Versicherungssystem erfahren haben bzw. wenn Sie dort einige Jahre gut bzw. überhaupt unfallfrei gefahren sind und nun in Österreich einen PKW anmelden, macht es in den meisten Fällen durchaus Sinn, sich von der Vorversicherung im Ausland eine Bestätigung über die schadensfreie Jahre bzw. die Einstufung ausstellen zu lassen.
Ist aus dieser einigermaßen klar ersichtlich, wie Sie dadurch in Österreich ins Bonus-Malus-System einzustufen sind, wird dies die inländische Versicherung nach Bestätigungsvorlage bzw. Prüfung dieser Bestätigung auch tun!
Geldmarie-Linktipp: