Sobald Sie in Österreich einen PKW oder Kombi (in Ausnahmefällen auch bei LKW) via Zulassungsstelle zur behördlichen Anmeldung bringen, sind Sie mit dem heimischen Bonus-Malus-System konfrontiert.
Seit 1.8.1977 gibt es dieses (durchaus positive) System für die heimischen Autofahrer. Zahlten vorher noch die guten Autofahrer die Haftpflichtschäden der schlechteren Lenker mit, tun sie das heute nur noch teilweise und in wesentlich geringerem Ausmaß: Denn ca. 60% (Tendenz weiter steigend) der heimischen KFZ-Versicherungen befinden sich in der Prämienstufe 0, welche laut Bonus-Malus-System nur 50% der Grundprämie einer Haftpflichtversicherung (und oft auch bei der Kaskoversicherung) bedeutet.
Aber wie funktioniert eigentlich dieses Bonus-Malus-System? In der Praxis gibt es (trotz der relativ guten Transparenz) doch einige Fragen, die häufig (und zurecht) auftreten:
Jeder Zulassungsnehmer eines Fahrzeuges (PKW, Kombi, manchmal auch LKW) wird bei der Erstanmeldung eines Autos in die Grundstufe 9 eingestuft. Wenn er nun zwischen dem 1.10 und dem 30.09 des Folgejahres (=Beobachtungszeitraum) schadensfrei fährt, kommt es zur nächsten Hauptfälligkeit der Versicherungspolizze (das ist meistens der Monatserste nach der Anmeldung) zur Umreihung in die nächstbeste Stufe - das ist die Stufe 8.
Wenn Sie also z.B. am 16.6.2013 ein Auto anmelden und dann bis 30.09.2014 schadensfrei fahren, kommen Sie zum 1.7.2015 erstmals in eine bessere Stufe (Stufe 8).
Bei Anfängerverträgen beträgt jedoch die Mindestversicherungszeit im Beobachtungszeitraum nur 6 Monate - wenn Sie also erstmals ein KFZ anmelden und dies vor dem 1.4 eines jeden Jahres tun, wären Sie in diesem Fall (bei Anmeldung vor dem 1.4.) schon am 1.4.2014 (also deutlich früher) eine Stufe tiefer.
Wenn Sie dann (Beispiel mit Anmeldung am 16.6.) weiter brav (und glücklich) fahren und keinen Unfall verursachen, kommen Sie jedes Jahr zum 1.7. in die nächstbessere Stufe. Zum 1.7.2016 wären Sie dann z.B. in der Stufe 7. Und so weiter...
Wenn Sie aber im Beobachtungszeitraum einen Schaden verursachen, kommt es zur nächsten Hauptfälligkeit zur Umreihung: 3 Stufen höher= Stufe 12.
Die Umreihungen (um damit verbunden die höheren oder auch geringeren Vorschreibungen werden also immer erst zur nächsten Prämienhauptfälligkeit fällig.
2 Tricks dazu (die selbst viele langjährige Versicherungsberater nicht kennen): Fragen Sie (so Sie noch nicht in der Nullerstufe sind) Ihren Versicherungsberater ob es möglich ist, die Hauptfälligkeit auf den 1.1. eines Jahres zu legen - das beschleunigt im Normalfall die Umstufung nach unten. So Sie in der Nullerstufe angekommen sind, würde es hingegen Sinn ergeben, die Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages auf den 1.12. zu legen - das zögert die Umreihung ins Malus im Schadensfall dann etwas hinaus...
Die Stufe 0 bis 8 bezeichnet man übrigens als Bonusstufen, 9 ist die Grundstufe, 10-17 sind die Malusstufen.
In der Grundstufe (Einstiegsstufe) werden 100% (abzüglich etwaiger Rabatte der Versicherung bzw. zuzüglich eventueller
Zuschläge, z.B. beim Probeführerschein) der Basisprämie verrechnet.
Fährt man ca. 10 Jahre schadensfrei und erreicht die Stufe Null, werden nur noch 50% der Basisprämie verrechnet (abzüglich
Rabatte, plus etwaige Zuschläge).
Dazwischen gibt es eine Staffelung von 1-8, die bei den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt wird: Manche Versicherungen
werden schon in der Stufe 8 um 5% billiger und geben dann pro Stufe 5% weiteren Abzug - und haben auch in der Stufe 0 noch weitere Abzüge für langjährige Bonusfahrer
(daher kommt der irreführende Begriff: "Doppelnull"). Andere wiederum belassen das "klassische" Bonuns-Malus-System und
geben erst ab Stufe 7 Rabatte auf die Tarifprämie. Erfragen Sie die Usancen bei Ihrer Versicherung.
Wichtig: Die "Rabatte" durch das Bonus-Malus-System sind gut und schön - Ihre Versicherung hat aber mit einiger Sicherheit noch viel mehr Rabatte auf Lager. Fragen Sie danach bzw. vergleichen Sie Angebote.
Sehr schlimm - zumindest, wenn es von Stufe 9 aus einen maluswirksamen Schaden gibt: Von 9 geht es 3 Stufen hoch in Stufe 12 - und dort beträgt die Prämie 140% der Grundprämie. Aber wenn Sie dann doch ein Jahr schadensfrei fahren, geht es in die Stufe 11, wo nur noch 120% der Grundprämie gezahlt werden müssen. Viele Versicherungsberater kompensieren derart schlimme Zuschläge (zumindest einmalig) mit Rabatten. Wenn man dann allerdings auch in Stufe 12 einen Unfall macht, sollte man schön langsam nachdenken. Und zwar in folgende Richtung:
Wenn Sie es "schaffen", binnen kurzer Zeit in die Stufe 15, 16 oder 17 zu kommen, sollten Sie primär einmal überlegen, ob das Autofahren für Sie eine gute Idee ist bzw. ob Sie nicht schon zu alt dafür sind. Unfallserien im Alter sind nämlich keine Seltenheit - die Reaktionszeiten passen nicht mehr, doch der/die Fahrer begreifen dies nicht und glauben an eine Pechsträhne.
Für jüngere Lenker: Vielleicht zahlen sich ein paar zusätzliche Fahrstunden in der Fahrschule oder bei einem Sicherheitstraining eines Autofahrerclubs aus. Kann natürlich auch alles großes Pech sein. Weitere Informationen für Inhaber von Probeführerscheinen bzw. junge Lenker finden Sie übrigens hier: Autoversicherung für Fahranfänger
Achtung: Die meisten Versicherungen werfen Lenker mit Unfallserien rasch raus. Wenn Sie dann noch eine Versicherung auf eigenen Namen wollen, müssen Sie via Versicherungsverband eine Zuweisung an eine Versicherung beantragen, die Sie dann nehmen muss. Mit "Glück" kommen Sie dann vielleicht sogar wieder zur alten Versicherung - es wird aber sehr, sehr teuer werden.
Bei Möglichkeit sollte man über ein Jahr kein Fahrzeug auf den eigenen Namen anmelden - denn dann kann man wieder in der Stufe 9 einsteigen. Ummelden auf die Mama, dem Papa oder den Bruder (im gleichen Haushalt) ist auch keine so gute Idee - man erkennt dies als "Malusflucht".
Wenn der Opa, die Oma oder auch die Eltern das sich in der Nuller-Stufe befindliche Auto für immer abmelden, sollten Sie erfragen (wenn Sie noch keine Nullerstufe haben bzw. ein weiteres Auto in einer höheren Stufe ist), ob diese Ihnen die Stufe "schenken". Ein Übertrag ist nämlich in solchen Fällen möglich.
Innerhalb eines Jahres nach der Abmeldung können nahe Angehörige (Ehegatten, Verwandte in auf- und absteigender Linie und im gleichen Haushalt lebende Geschwister sowie auch Pflegekinder, Pflegeeltern oder Lebensgefährten) die Bonusstufe übernehmen (gilt natürlich nicht nur für die Stufe 0).
Auch bei Dienstnehmern, die z.B. lange mit einem Dienstauto schadenfrei fahren haben die Möglichkeit (aber nicht das Recht), von der Firma die Bonusstufe zu übernehmen.
Wenn Sie selbst ein paar Wochen kein Auto angemeldet haben und dann sich wieder eines anschaffen, übernehmen Sie natürlich wieder die Stufe des letzten Autos (die Ihnen zusteht) - selbstverständlich auch bei einer anderen Versicherung.
Auch Bonusstufen bzw. schadenfreies Fahren bei ausländischen Versicherungen lassen sich in Österreich anrechnen: Kommt z.B. ein Deutscher nach Österreich (dort gibt es ein Prozentesystem ausgehend von 100%) und meldet sein Fahrzeug nunmehr in Österreich an, so ist es erforderlich, bei der Vorversicherung im Ausland eine Bestätigung über die schadensfreie Zeit bzw. der Einstufung beizubringen, welche dann in der Regel in Österreich auf das heimische Bonus-Malus-System umgerechnet wird.
Hier weitere Informationen zum: Übertragen der Bonus-Malus-Stufe
Geldmarie-Linktipps: