Noch immer eine der häufigsten Fragen aus dem Versicherungsbereich ist die Entschädigungsleistung seitens der eigenen Haushaltsversicherung bei Selbstbeschädigung einer Brille.
Seit Jahrzehnten hält sich hartnäckig das Gerücht, die Haushaltsversicherung würde einen selbstverursachten Brillenschaden bzw. Glasbruch bei der Brille zahlen. Tut sie aber (im Normalfall nicht), denn: In einer Brille befindet sich kein Flachglas (die meisten Verträge haben nur Flachglas mitversichert) - und für selbstverursachte Schäden innerhalb des Haushalts wird keine Versicherungsleistung (Ausnahme Flachglas) erbracht.
Ganz "spitzfindige" Menschen kommen dann auf die Idee (welche natürlich auch den Tatsachen entsprechen kann), dass die Brille von einer nicht haushaltszugehörigen Person beschädigt wurde. In solchen Fällen macht dann der Verursacher des Schadens bei seiner Haushaltsversicherung eine Schadensmeldung (online oder schriftlich) - das Beweisstück (kaputte Brille) sollte man aber keinesfalls vorzeitig entsorgen; Fotos wären auch zweckdienlich. Eine Rechnung der alten Brille bzw. eine Reparaturrechnung oder ein Kostenvoranschlag eines Optikers ebenso.
Wie so oft bei Versicherungsfällen ist es dann eine Formulierungssache, ob die in der österreichischen Haushaltsversicherung inkludierte Privathaftpflichtversicherung den Schaden auch tatsächlich übernimmt.
Lag die Brille nämlich z.B. auf den Sessel und es setzt sich jemand drauf, wird die Versicherung den Schadensersatzanspruch mit dem Hinweis auf die "nicht ordnungsgemäße Verwahrung" ablehnen - eine Brille hat nämlich auf dem Sessel nichts verloren und der Geschädigte hat damit selbst fahrlässig gehandelt, trägt somit selbst Schuld am Schaden.
Ob der vielen Betrugsversuche prüfen die Versicherungen solche Schäden berechtigterweise sehr genau!
Setzt man sich selbst auf die eigene Brille, fällt die Brille einfach runter, stürzt man und beschädigt bzw. zerstört dabei die Brille, so hat man von der eigenen Haushaltsversicherung jedenfalls nichts zu erwarten.
So eine Brille bei einem versicherten Risiko (z.B. Feuerschaden oder Einbruch) zerstört wird oder abhanden kommt, zahlt die Versicherung aber sehr wohl eine gleichwertige Brille.
Sehr häufig werden bei größeren Handelsketten in Sachen Optik (z.B. Hartlauer, Pearl, Fielmann etc.) auch Brillenversicherungen angeboten.
Brillen werden hier gegen Bruch, Schäden, Verlust oder Diebstahl oder sogar auch bei Sehstärkenveränderung (ab einer gewissen Dioptrenanzahl) versichert.
Diese Brillenversicherungen erscheinen zumeist sehr günstig (5 bis 50 Euro im Jahr) - ob sie auch Sinn machen, ist eine andere Frage.
Die Konsumentenschützer kritisieren solche Verträge oft aufgrund von in den Versicherungsbedingungen (welche sich viele nicht durchlesen) festgelegten Usancen (wie z.B. Selbstbehalt oder Kauf nur beim Vertragshändler) - Kundenbindung ist für die Optiker aber natürlich ein wesentlicher Grund für das Anbieten von Brillenversicherungen.
Ist man selbst ein wenig ungeschickt oder schlampig, so könnte eine solche Versicherung natürlich Sinn machen. Lesen Sie sich aber unbedingt die Versicherungsbedingungen von Brilenversicherungen durch bzw. lassen Sie sich vom Fachoptiker über den Vertragsinhalt gut beraten!