Haftpflichtversicherungen gibt es viele: KFZ-Haftpflichtversicherung, Ärztehaftpflicht, Haftpflicht für Tierhalter, Veranstalterhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Amtsträgerhaftpflicht, betriebliche Haftpflicht, Bootshaftpflicht uvm. Für den Privathaushalt ist jedoch die Privathaftpflichtversicherung am wichtigsten, welche praktischerweise in Österreich in fast jeder Haushaltsversicherung mitversichert ist (in Deutschland ist das anders).
Die Privathaftpflichtversicherung ist zwar aus gesetzlicher Sicht keine "Pflichtversicherung" (wie z.B. die KFZ-Haftpflichtversicherung eine ist) - sollte es aber wohl sein: Denn alle Bürger sind gesetzlich zum unbeschränkten Schadenersatz verpflichtet, sollten Sie aufgrund eigener Fehlhandlungen (Verletzung von Sorgfaltspflichten oder gefahrenerhöhendes Verhalten) zu Ersatz verpflichtet werden.
Und das kann dann ziemlich teuer werden, wenn man keine eigene Haftpflichtvesicherung hat - ganz besonders teuer, wenn es sich um Personenschäden handelt.
Die Haftpflichtversicherung überprüft einerseits, wieweit Forderungen von Dritten ("Geschädigten") anerkannt werden bzw. in welcher Höhe diese berechtigt sind. Nach Prüfung der Schadenersatzverpflichtung wird entweder der Anspruch auf Ersatz geleistet oder ungerechtfertigte Ansprüche werden abgelehnt. Damit übernimmt die Privathaftpflichtversicherung auch einen Rechtsschutztitel, da auch etwaige Kosten für Rechtsstreitigkeiten aus Forderungen im Rahmen der Versicherungssumme gedeckt sind.
Die Versicherungssummen bewegen sich in der Privathaftpflicht zumeist zwischen 500.000 und 5 Million Euro. Die Deckung gilt meistens nur für Europa - wenn Sie sich länger im Ausland befinden erweitern Sie den Schutz (gegen eine geringe Mehrprämie) auf weltweite Deckung.
Aufgrund der Weite der möglichen Schadensfälle ist eine klare Schadensbeschreibung kaum möglich. Hier aber 2 Beispiele, wie man sehr rasch die private Haftpflichtversicherung benötigen könnte:
Beispiel 1:
Sie rutschen auf der Straße aus und stürzen beim Hinfallen auf ein parkendes Auto. Dieses hat einen Kratzer. Die Reparatur wird über die Haftpflichtversicherung veranlasst werden. Noch ein ähnlich gelagerter und sehr Fall: Kind fährt mit dem Rad und beschädigt ein parkendes Auto. Auch hier wird der Sachschaden am Auto von der Haftpflicht erledigt.
Beispiel 2:
Sie verunfallen beim Rodeln oder Skifahren mit einer anderen Person, welche Verletzungen davonträgt. Hier kann eine Reihe von Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen: Schmerzensgeld, beschädigte Skiausrüstung, Verdienstentgang usw. - je nach Grad der Verletzung kann das ziemlich kostenintensiv werden und auch mit langjährigen Streitigkeiten vor Gericht enden. Da ist es schon fein, eine Haftpflichtversicherung zu haben.
Doch Vorsicht:
Auch die Haftpflichtversicherung zahlt nicht alles. Machen Sie also dem/den Geschädigten nicht gleich eine Zahlungszusage (es sei denn, Sie lösen das via eigener Geldbörse)! Zuerst den Schadensfall an die Versicherung melden - diese prüft die Ansprüche erst einmal auf Berechtigung. Selbstverständlich landet nur selten ein Fall bezüglich Haftpflichtansprüche vor Gericht: Auch die Versicherungen trachten danach, die Kosten gering zu halten und haben auch schon zu vielen verschiedenen Schadenfällen entsprechende Erfahrungen (und Urteile).
Wer also glaubt, er kann sich eine neue Brille kaufen, nur weil sich ein Bekannter darauf gesetzt hat, wird sich an diesen selbst wenden müssen - denn die Versicherung wird diesen Schaden mit dem Hinweis ablehnen, dass die Brille nicht bestimmungsgemäß abgelegt wurde (hat auf einem Stuhl nichts zu suchen)...
Man sieht schon: Die Versicherungsbedingungen werden auch im Haftpflichtbereich dahingehend adaptiert, wo noch die Möglichkeit auf einen mehr oder minder kleinen Versicherungsbetrug bestehen könnte.
Bei Haftpflichtschäden kommt also der Formulierung in der Schadensmeldung große Bedeutung zu - im Zweifelfall ist ein Anruf beim Versicherungsbetreuer manchmal durchaus sinnvoll.
Wie schon erwähnt - die Versicherungsbedingungen sind gerade in der Haftpflicht besonders umfangreich, da auch das mögliche Schadensfeld sehr weit gestreut ist. Hier finden Sie klassische "Nichtdeckungen":
In der Privathaftpflicht sind Ehegatten, Lebensgefährten und minderjährige Kinder sowie auch partiell Hausangestellte (Putzfrau, Babysitter etc.) mitversichert, wenn diese am gleichen Wohnsitz gemeldet sind.
Sehr häufig vergisst man aber bei Volljährigkeit der Kinder auf deren Versicherungsschutz in Sachen Haftpflichtversicherung. Dabei wäre es ganz einfach: Das volljährige Kind einfach zusätzlich in die Polizze einschließen (gegen geringe Mehrprämie) und erst dann rausnehmen, wenn es eine eigene Haushaltsversicherung hat. Hier gibt es aber auch Ausnahmen wie z.B. bei Studenten, die bis 25 weiter prämienfrei mitversichert sind.
Erfragen Sie diese Ausnahmen bei Ihrem Versicherungsberater bzw. werfen Sie einen kurzen Blick in die Versicherungsbedingungen. Das kann vor unnötigen Überraschungen schützen.
Die Haftpflichtversicherung ist übrigens gar nicht so teuer - schon um ca. 20 Euro pro Jahr kann man eine Person einzeln versichern. Achten Sie aber darauf, dass Sie bei Vorhandensein von mehreren Haushaltsversicherungen (bei Zweitwohnsitzen) nicht doppelt haftpflichtversichert sind. Nachdem bei Haushaltsversicherungen oft nur Bündelverträge machbar sind, könnte Ihre Versicherung aber zumindest einen Zusatzrabatt "rausrücken", wenn sich diese Doppelversicherung aus technischen Gründen absolut nicht vermeiden lässt.
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