Auf vielen Versicherungsangeboten bzw. in den Versicherungspolizzen und Versicherungsbedingungen findet sich immer wieder der Begriff "Erstes Risiko". Besonders im Bereich der Haushalts- und Eigenheimversicherung (bei Sachversicherungen) wird man immer wieder darauf stoßen.
Auch die Begriffe "Versicherung auf erstes Wagnis", "Versicherung auf erste Gefahr" oder sehr häufig "Erstrisikoversicherung" wird man immer wieder zu lesen bekommen.
Hierbei handelt es sich um einen Versicherungspassus, der besagt, dass bei einem durch "erstes Risiko" gekennzeichneten Schadensfall die jeweilig dazu gültige Versicherungssumme (ohne Rücksicht auf einen möglicherweise bezifferbaren Versicherungswert dieses Risikos) bis zu dieser Höhe ausbezahlt wird.
Entsteht darüber hinaus weiterer Schaden zu dem speziellen Risiko, benennt man dies "zweites Risiko" - dieses trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Ein Beispiel aus der Praxis: Viele Versicherungen leisten bei diversen Naturkatastrophen nur auf "Erstes Risiko". In aktuellen Haushaltsversicherungen sind zwar Katastrophen oft mitversichert - aber nur mit Summenbegrenzungen auf "Erstes Risiko". Ist diese Summe z.B. für Hochwasser 10.000 Euro und der tatsächliche Schaden beträgt 20.000 Euro, so werden maximal 10.000 Euro ausbezahlt - den Rest des Schadens muss der Versicherungsnehmer selbst bezahlen.
Eine Unterversicherung ist in solchen Fällen nicht möglich - schon alleine, weil die Summe auf spezielle Risken (Hochwasser, Lawinen, Erdbeben etc.) eigens maximiert wurde und mit der Gesamtversicherungssumme nichts zu tun hat.
Eine Versicherung auf "Erstes Risiko" wird zumeist bei versicherungsmathematisch unkalkulierbaren bzw. schwer versicherbaren (und auch nicht rückversicherbaren) Risken angewandt.
In der Praxis sind derartige Versicherungen im Schadensfall (soweit die Schadenshöhe die Versicherungssumme auf Erstes Risiko nicht übersteigt) sehr angenehm, weil einfach zu administrieren: Diese Schäden sind zumeist sehr rasch abgewickelt, da keine Prüfung auf Unterversicherung vorgenommen werden muss. Im Katastrophenfall ist dann ein Barscheck oder eine Überweisung recht schnell veranlasst.