Es kommt beim Leasing schon ab und an vor (insbesondere im Totalschadensfall), dass sich zwischen dem aktuellem Zeitwert des Autos (Marktwert, Wiederbeschaffungswert) und dem Abrechnungswert der Leasinggesellschaft eine Lücke ergibt. Eine Lücke, die der Leasingnehmer aus eigener Tasche bezahlen muss. Es sei denn, er hat eine Kaskoversicherung mit GAP-Deckung abgeschlossen.
Da bei vielen Fahrzeugen der Marktwert anfangs rascher sinkt als die Restschuld beim Leasinggeber kommt es zu dieser Lücke.
Die GAP-Deckung (engl.: "gap" = "Lücke, Loch,") oder auch Differenzendeckung ersetzt nämlich auch diesen etwaigen Fehlbetrag (diese "Lücke"). Es ist demnach sehr empfehlenswert, diese Deckung in seine Kaskoversicherung einzuschließen.
Bei vielen Versicherungen geschieht dies schon automatisch beim Offert (wenn der Anbotssteller informiert wird, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt). Machen Sie demnach die Versicherung unbedingt auf die Leasingfinanzierung aufmerksam und schließen Sie die GAP-Deckung ein.
Nur bei wenigen Versicherungen ist diese Deckung kostenlos inkludiert - soweit die Geldmarie informiert ist, kann man diese aber mittlerweile bei allen Anbietern (zumeist gegen Zusatzprämie) beantragen.
Schließen Sie also diese kleine Risikolücke. "Mind the GAP", wie die Engländer so gerne sagen.