Bei einer Grenzgängerversicherung handelt es sich um eine vollwertige Krankenversicherung für Personen, die zwar im Ausland beschäftigt sind, jedoch nicht dort pflichtversichert sein müssen und sich demnach die Krankenversicherung selbst privat besorgen können.
Ein klassisches Beispiel für so eine Versicherung sind z.B. Vorarlberger, welche in der Schweiz oder in Liechtenstein einer Arbeit nachgehen, aber nach wie vor ihren Wohnsitz in Vorarlberg (Österreich) haben (und somit oft auch täglich zur Arbeit fahren - und auch wieder zurück).
Nachdem es nämlich in der Schweiz sowie in Liechtenstein möglich ist, sich von der hiesigen gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen, muss aber ein zumindest gleichwertiger Versicherungsschutz in Österreich (oder auch z.B. in Deutschland) nachgewiesen werden.
Die Option einer privaten Krankenversicherung (umgangssprachlich "Grenzgängerversicherung" genannt) sollte mit Aufnahme der der Beschäftigung in der Schweiz bzw. in Liechtenstein gezogen werden - also rechtzeitig vorinformieren und mit dem zukünftigen Arbeitgeber die Modalitäten bzw. Amtswege abklären.
Als Versicherungsträger eignet sich sowohl eine Selbstversicherung nach ASVG (z.B. bei der VGKK) als auch eine private Krankenversicherung, welche in Österreich von größeren Versicherungen wie Uniqa, Generali, Vienna Insurance Group (Wiener Städtische), Merkur & Co. angeboten wird.
Der Versicherungsschutz dieser Privatversicherung bzw. Selbstversicherung muss zumindest gleichwertig zu den ausländischen Standards sein (wird auch von den Behörden in der Schweiz bzw. Liechtenstein geprüft) - was in der Regel (ob der hohen Standards in Österreich) kein Problem sein sollte. Im Regelfall ist man mit österreichischen privaten Krankenversicherungen sogar Sonderklassepatient.
Neben der Absetzbarkeit der Krankenversicherungsprämie als Werbungskosten ist auch der (mögliche) Kostenvorteil gegenüber der ausländischen Standardversicherung ein Argument, sich vor Arbeitsantritt von privaten Versicherungen ein paar Angebote zukommen zu lassen.
Gerade bei jüngeren Menschen ohne erhebliche Vorerkrankungen könnte der Abschluss einer Grenzgängerversicherung lukrative Einsparungen mit sich bringen.
Wenn Sie dann wieder in Österreich beruflich tätig werden, beginnt wieder die Pflichtversicherung des österreichischen Sozialversicherungsträgers zu laufen - vergessen Sie nicht, die private Krankenversicherung davon zu verständigen und den Vertrag abzuändern bzw. zu kündigen.
So Sie den Wohnsitz dann doch dauerhaft ins Ausland verlegen sollten, werden Sie dort auch lokal versicherungspflichtig. Vergessen Sie auch hier nicht, einen Wohnungswechsel dem Versicherer anzuzeigen und die neuen Umstände abzuklären.
Die Prämien von Grenzgängerversicherungen richten sich (wie bei der klassischen Krankenversicherung) nach Alter, Geschlecht und Gesundheit (Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß beantworten) des Versicherten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diversen Reise- und Urlaubsversicherungen nicht um eine Grenzgängerversicherung handelt!