Liegt ein Versicherungsschaden vor, so ist dieser primär rasch und schriftlich (oder auch via Internet) der Versicherung zu melden. Der Schadensreferent der Versicherung prüft formell die Deckung des Versicherungsfalls und legt einen Schadensakt an. Bei Zweifel an der Versicherungsdeckung vorher in der Polizze nachsehen oder den Betreuer kontaktieren.
Handelt es sich um einen kleinen Schaden und ist die Schadenshöhe klar definierbar, wird es zumeist recht bald zu einer Auszahlung kommen. In vielen Fällen erfolgt allerdings zuerst eine Prüfung des Schadens in Form einer Besichtigung.
Nachdem der Schadensreferent nur die Abwicklung der Schadensakte betreibt und der Versicherungsbetreuer diesbezüglich keine ausreichende Ausbildung hat (bzw. auch befangen wäre), wird im Normalfall ein externer (nicht bei der Versicherung beschäftigter) Sachgutachter (Sachverständiger, Gutachter, Schadensgutachter) herangezogen.
Dieser nimmt im Idealfall bald mit dem Geschädigten Kontakt auf und vereinbart sich einen Termin zwecks Besichtigung des Schadens. Bei KFZ-Schäden wird diese Besichtigung (soweit notwendig) zumeist von der Werkstatt veranlasst - bei den meisten anderen Versicherungsschäden meldet sich der Sachgutachter direkt beim Geschädigten. Bei Glasschäden ist eine Besichtigung normalerweise nicht notwendig - hier erledigt oft der Glaserer die Versicherungsabwicklung.
Ob ein Gutachten notwendig ist, hängt im Regelfall wesentlich von der Schadenshöhe ab - bei Kleinschäden wird aus Kostengründen (die Kosten des Gutachters bezahlt die Versicherung) normalerweise kein Schadensgutachter beauftragt. Manchmal darf solche Schäden sogar der Versicherungsberater erledigen.
Der Gutachter prüft dann den entstandenen Schaden (nicht die Deckung lt. Polizze) und erstellt ein Gutachten, welches dann an die Schadensabteilung der Versicherung weitergeleitet wird. Anhand des Gutachtens erfolgt dann die Schadensregulierung.
In manchen Fällen wird aus Kostengründen auf einen Sachgutachter verzichtet - die beschädigte Sache muss aber eingeschickt werden (z.B. Brillen, Handys etc.). Anhand der Beschädigungen kann die Versicherung dann prüfen, ob ein Versicherungsfall lt. Schadensmeldung vorliegt oder wieweit die Angaben über den Preis (bzw. Zeitwert) der beschädigten Sache stimmen.
Ein Gegengutachten ist nur in ganz wenigen Fällen (bei Streitigkeiten über die Schadenshöhe bzw. auch die Schadensursache) notwendig.
Versicherungen haben das Recht, beschädigte Sachen zu besichtigen bzw. durch Gutachter besichtigen zu lassen.
Heben Sie daher beschädigte Güter unbedingt bis zur erfolgten Schadensregulierung auf.
Im Zweifelfall unbedingt vor dem Entsorgen bei der Versicherung anfragen, ob hier noch eine Besichtigung erforderlich ist.
Oft werden Gutachter aber auch zur Ermittlung von Versicherungssummen herangezogen. Insbeondere bei teuren Sammlungen, sehr exklusiven Häusern, Firmenversicherungen etc. ist eine einfache Ermittlung der benötigten Versicherungssumme nämlich schwer möglich - ein Gutachter muss diese Werte ermitteln.
Wird ein Versicherungsvertrag errichtet, ist diese Schätzung dann im Normalfall für den Versicherten kostenlos - die Kostenübernahme der Expertise ist allerdings dann oft an Bedingungen (Laufzeiten, keine vorzeitige Kündigung ansonsten aliquote Rückzahlung der Gutachterkosten etc.) gebunden.