Wer soeben einen Betrieb gegründet hat, auf den kommen zumeist auch völlig neue Anforderungen im Risikomanagement zu. Idealerweise hört man sich diesbezüglich schon vor der Betriebsgründung in der Branche um bzw. konsultiert einschlägige Fachleute.
Im Versicherungsbereich sollten Sie jedenfalls im gewerblichen Bereich nur mit Profis arbeiten - denn da ist ein breiter Wissensstand des Beraters durchaus gefragt.
Einen Bürobetrieb ohne besondere Haftungen kann man ja noch relativ leicht versichern - arbeitet man von zu Hause, reicht da für das Versichern der Büroeinrichtung oft sogar die Haushaltsversicherung aus. Nehmen Sie aber auch in solchen Fällen unbedingt Kontakt mit Ihrem Versicherungsfachmann (bzw. der Versicherungsfachfrau) auf!
Wenn Sie als Einzelunternehmer oder kleines Unternehmen nur einen kleinen (eigenen) Bürobetrieb haben, so sind Sie schon Kanditat für eine klassische Büroversicherung. Keine Angst vor der Prämie - die Tarife der gewünschten Versicherungsrisken sind zumeist nicht teurer als bei der Haushaltsversicherung.
Für ein passendes Offert benötigen die Versicherungen zumindest 2 Angaben: Die Summe der kaufmännischen und technischen Einrichtung (kurz "KTE") sowie den Wert (Einkaufswert - nicht Verkaufswert!) Ihrer etwaigen Waren. Beim reinen Bürobetrieb wird es oft nur kaufmännische und technische Einrichtung geben - ermitteln Sie also (großzügig) den Wert Ihrer Einrichtung und Büroausstattung (vom Schrank über die Tische bis hin zu Notebooks & Co.).
Wenn es sich um größere Unternehmen handelt, wird es Sinn machen, ein professionelles Schätzgutachten zur Beurteilung der Gesamtwerte anfertigen zu lassen. Die meisten Versicherungen übernehmen (im Falle des Vertragsabschlusses) die Kosten für solche Gutachten - wird allerdings der Vertrag vorzeitig gekündigt, muss man dieses aliquot selber zahlen.
Nach der Mitteilung der zu versichernden Beträge (=Versicherungssummen) sowie der Betriebsart (Tätigkeit des Unternehmens) wird Sie der Versicherer oft auch nach dem gewünschten Versicherungsumfang fragen.
Wenn Sie gänzlich ahnungslos sind, wird Ihnen ein guter Berater einmal ein ziemliches "All-Inclusive-Paket" schnüren, in welchem auch recht sicher eine Betriebshaftpflichtversicherung inkludiert ist. Zum Errechnen der Betriebshaftpflichtversicherung geben Sie der Versicherung den aktuellen (bzw. geschätzten ersten) Jahresumsatz sowie die Anzahl der Mitarbeiter bekannt. Manchmal ist auch die Bekanntgabe der Lohnsumme erforderlich.
Ganz wesentlich ist jedenfalls zur Risikoeinschätzung die richtige Zuordnung Ihrer Betriebsart zum jeweiligen Betriebsartenverzeichnis der Versicherung. Um das Risiko (und daraus folgend auch die Prämie) genau einschätzen zu können, gibt es für fast alle Berufszweige unterschiedliche Prämiensätze. Es ist wohl recht verständlich, dass ein Bürobetrieb weniger Feuergefahr hat als eine Tankstelle bzw. dass beim Juwelier eher teuer (für die Versicherung) eingebrochen wird als z.B. beim Bäcker. Auch in Sachen Haftpflicht gibt es zwischen den Berufsgruppen oft große Unterschiede.
Achten Sie hier genau auf die richtige Zuordnung der Branche und des Risikos - eine günstige aber falsche Einschätzung kann im Versicherungsfall zu groben Problemen führen.
Folgende Versicherungssparten sind in einer einfachen Gewerbeversicherung üblich:
Sie können hier selbstverständlich auch auf die eine oder andere genannte Sparte (auf eigenes Risiko) verzichten. Kommt oft ganz und gar auf den Betriebsgegenstand an - Gewerbeversicherungen sollten so nahe wie möglich an die tatsächlichen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschneidert werden. Dafür brauchen Sie (in vielen Fällen) eben einen echten Spezialisten, der auch weitere (oft wesentliche) Risken gut erklären kann.
Die oben genannten Risken können selbstverständlich für ein Gebäude wie auch für den Inhalt abgeschlossen werden.
Abseits von einfachen Büroversicherungen ohne Haftpflichtversicherung sollte also jedenfalls ein Spezialist ran - haben Sie den Eindruck, dass dies nicht gegeben ist, holen Sie so lange Angebote ein, bis die Qualität Ihren Ansprüchen genügt. Über den Preis sollten Sie keinesfalls eine Entscheidung suchen.
Firmenversicherungen sind Spezialistenangelegenheit. Die Geldmarie hat in ihrer Versicherungslaufbahn einige Firmen (darunter sogar sehr große) betreut und dadurch auch einiges gelernt, was dem "normalen" Versicherungsberater kaum unterkommt. Trotzdem darf wohl kaum jemand in der Branche behaupten, er könnte jeden Betrieb lückenlos versichern. Je umfangreicher das Unternehmen und dessen Tätigkeit, desto wesentlicher ist eine umfangreiche Erstberatung. Fordern Sie also für Ihre größere Gewerbeversicherung unbedingt einen Fachmann an.
Eine umfassende Anleitung für auf alle Branchen und Berufszweige zutreffenden Weisheiten gibt es demnach nicht und wäre wohl auch kaum auf einer Seite darstellbar.
Hier aber noch ein paar Beobachtungen und Tipps, die mir bei Betriebsversicherungen besonders erwähnenswert scheinen:
Unterschätzen Sie niemals das Risiko der Haftpflichtversicherung. Ich empfehle allen Betrieben, sich entsprechend zu versichern. Den möglichen Schadenfällen sind hier keine Limits gesetzt - die Haftpflicht ist ein weites (und kompliziertes) Feld.
Schon ob der oft mangelnden Risikostreuung in manchen Berufszweigen ist es vielen (vor allem kleineren) Versicherungen nicht möglich, eine passende Haftpflichtversicherung anzubieten. Wenden Sie sich in solchen Fällen zuerst an die entsprechende Fachgruppe in der Wirtschaftskammer - vielleicht gibt es hier einen günstigen Gruppenvertrag. Wenn Ihr Versicherungsberater kein Offert erstellen kann, ersuchen Sie um Anbotseinholung beim entsprechenden Maklerpool dieses Unternehmens. Wenn hier nichts brauchbares rauskommt, fragen Sie selber bei Maklern an.
Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung haben, wird die Versicherung trotzdem nicht alle Schäden ersetzten. Z.B. sind reine Bearbeitungsschäden (Sie ruinieren in Ausübung Ihrer Tätigkeit einen Gegenstand eines Kunden) oder auch Vermögensschäden in normalen Haftpflichtversicherungen nicht oder nur beschränkt inkludiert. Besprechen Sie unbedingt die Versicherbarkeit solcher Risken mit dem Versicherungsberater.
Auch die Produkthaftpflicht ist in keiner normalen Haftpflichtversicherung gegeben. Einschlüsse der Produkthaftung sind selten möglich und dann sehr teuer.
Machen Sie im Rahmen der Haftpflicht keine Zusagen an Geschädigte. Diese Ansprüche an die Versicherung zur Prüfung weiterleiten - unberechtigte Ansprüche werden von der Versicherung abgelehnt bzw. auch abgewehrt.
Sehr oft würde eine Bruchteilversicherung für die Waren ausreichen. Wenn Sie z.B. besonders sperrige Warenlager haben, ist ein kompletter Diebstahl wohl kaum zu erwarten. Auch Leitungswasser vernichtet zumeist nicht das ganze Warenlager. Apropos Leitungswasser: Beachten Sie, dass es hier auch Vorschriften zu ordnungsgemäßen Lagerung von Waren gibt.
Der Klassiker: Sparen Sie nicht bei den Versicherungssummen und halten Sie die Versicherung am Laufenden, wenn sich diese massiv verändern. Eine Unterversicherung ist auch im gewerblichen Bereich äußerst schmerzlich.
Für Bargeld bzw. dessen Aufbewahrung gibt es häufig eigene Vorschriften. So ist so manche Kassa unversperrt zu lassen (im Rahmen der vorgeschriebenen Inhaltssumme) - denn der Schaden durch das Aufbrechen von teuren Registrierkassen ist für die Versicherung oft höher als das in den Kassen aufbewahrte Bargeld.
Die Laufzeit von Firmenversicherungen beträgt nach wie vor 10 Jahre. Darum prüfen Sie, mit wem Sie sich "ewig" binden. Innerhalb dieser Laufzeit sollten größere Verträge ab und an auch evaluiert werden. Melden Sie Änderungen von Gefahrenumständen unverzüglich.
Oft werden unter dem irreführenden Titel "All-Risk-Versicherung" (zumeist durchaus seriöse) Angebote gemacht, die dann in einzelnen Schadensfällen trotzdem nicht zahlen. Denn wirklich alles kann man selbst in der Firmenversicherung nicht wegversichern.
Für manche Gewerbe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung auch zwingend vorgeschrieben: So müssen Baumeister, Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger etc.), Versicherungsvermittler (Versicherungsagenten, Versicherungsmakler, Berater in Versicherungsangelegenheiten), Gewerbliche Vermögensberater oder Reisebüros zur Gewerbeberechtigung auch eine Haftpflichtversicherung vorweisen können.
Geldmarie-Linktipp: