Der schönste Tag des Lebens (so schallt es zumeist aus Damenmund) ist ganz schön teuer. Natürlich unterscheiden sich hier die Kosten von Hochzeit zu Hochzeit massiv - kommt natürlich auf die Show an, die man sich selbst und seinen Hochzeitgästen bieten möchte.
Dem jeweiligen Bedarf angepasst, bietet die Versicherungslandschaft hier unterschiedliche Arten von Hochzeitsversicherungen, welche man in der Regel in 2 Gruppen unterteilen kann:
Ob ein gerade einmal geborenes Kind irgendwann einmal heiraten wird ist für junge Eltern dieser Tage nicht unbedingt die Frage Nummer 1. Vor vielen Jahrzehnten war eine Hochzeit noch ziemlich wahrscheinlich - dieser Tage tritt dieser Gedanke eher in den Hintergrund.
Und doch schließen viele Eltern für Kinder bereits im Babyalter Vorsorgeprodukte ab um später dem jungen Erwachsenen auch Bargeldsummen überreichen zu können. Ob diese dann für das Studium (Studienversicherung), den Wohnungskauf bzw. die Wohnungseinrichtung (Ausstattungsversicherung) oder auch ganz einfach für den Führerschein oder das erste Auto verwendet werden, ist natürlich noch ungewiss.
Sparen kann man hier sehr unterschiedlich - Sparbücher, Bausparverträge oder die Kindervorsorgeversicherung sind hier populäre Möglichkeiten zum Ansparen von "Startgeld".
Nachdem eine Hochzeit aber in der Regel auch dieser Tage noch immer von den Eltern des Brautpaars finanziert wird und die Kosten für eine Standardhochzeit schon locker fünfstellige Eurobeträge erreicht, legen sich manche Eltern auch Geld für die Hochzeit ihrer Sprösslinge weg.
So diesbezüglich zum Ansparen eine Versicherungsvariante gewählt wird, gibt es hier bei den heimischen Versicherungen unterschiedlichste Produkte von Kindervorsorgeversicherungen. Die meisten Versicherungen haben auch noch eine Art Hochzeitsversicherung im Angebot:
Üblich ist hier zumeist eine Er- und Ablebensversicherung deren Laufzeit bis maximal 25 Jahre (Alter des Kindes) beträgt. Heiratet dann die versicherte Person (ab 18 Jahren!), so tritt der Versicherungsfall ein und die Versicherungssumme (plus dahin angesammelte Gewinnanteile) wird ausbezahlt.
Stirbt der Versicherungsnehmer (=Elternteil) des Vertrages, läuft der Vertrag dann zumeist prämienfrei bis zum Versicherungsfall oder Ablauf weiter - in manchen Fällen kommt es auch gleich zur Auszahlung der Versicherung. Hier unbedingt genau lesen, was vereinbart ist.
"Die Braut, die sich nicht traut" lässt sich natürlich nicht versichern. Selbiges gilt natürlich auch für den Bräutigam. Schon der Versicherungsgrundsatz "unvorhersehbares Ereignis" wäre dadurch sehr leicht verletzbar - dem Versicherungsbetrug wäre Tür und Tor geöffnet.
Sehr wohl kann man aber auch in Österreich auch die Stornokosten einer abgesagten Hochzeitsfeier wegversichern.
Lesen Sie sich bei solchen Versicherungen aber unbedingt auch die Versicherungsbedingungen durch!
Eine Hochzeitsversicherung als Risikoversicherung ist natürlich kein Muss - durchaus aber eine Möglichkeit, im Falle von Krankheit oder Todesfall hohe Stornokosten abzuwälzen.
Geldmarie-Linktipp: