Für die Kinder kann man mit unterschiedlichsten Produkten vorsorgen: Sparbuch, Bausparen, Goldmünzen sind nur einige klassische Varianten, welche Eltern, Großeltern, Tanten und Freunde oft verwenden, Geld für Kinder anzusparen.
Aber auch der Versicherungsmarkt bietet eine Reihe von interessanten Produkten, die allerdings erst ab einer Laufzeit von 10 Jahren (aufgrund steuerlicher Vorteile) sinnvoll sind. In der Regel sind solche Produkte (neben dem Namen "Kindervorsorge") oft auch noch unter dem alten Namen Ausstattungsversicherung bekannt - damit wollte man Kindern eine (wie auch immer dann verwendete) finanzielle Grundausstattung für den Start ins Erwachsenenleben geben. Aber auch noch heute (oder gerade heute) macht eine solche finanzielle Grundausstattung immer Sinn.
Ist das Kind noch klein, kann man sich also getrost in Richtung Versicherungssparen begeben und wird damit höchstwahrscheinlich bessere Erträge als bei den klassischen Kindervorsorgeprodukten erzielen.
Da die meisten Kindervorsorgepolizzen im Babyalter (also kurz nach Geburt) abgeschlossen werden, sollte man zuerst einmal den Verwendungszweck (und damit verbunden die Laufzeit der Polizzen) definieren:
Das klassische Sparen via Sparbuch hat heutzutage schon ziemlich ausgedient. Die Sparbücher werden in vielen Fällen von den heranwachsenden Kids geplündert und in Spielkonsolen, Handys, Kleider etc. "investiert". Es soll auch ab und an vorkommen, dass sich die Eltern ob eigener finanzieller Probleme Geld von den Sparbüchern "ausleihen".
Stehen dann die ersten wirklich großen Investitionen wie Führerschein, Auto, Wohnung, Studium etc. an, ist häufig kein Geld dafür vorhanden. Was tut der moderne Mensch: Er überzieht sein Konto (bei Möglichkeit) bzw. nimmt sich einen Kredit auf. Kein guter Start ins Arbeitsleben, wenn man gleich für den Kredit arbeiten geht...
Dabei ist es gar nicht so schwer, zu einem halbwegs brauchbaren Startkapital zu kommen - hier ein einfaches Beispiel:
20 Euro monatlich auf 18 Jahre angespart ergibt eine Kapitalsumme von 4.320 Euro. Ergänzt man diese 20 Euro noch um einen Index (zur Inflationsabgeltung) und kalkuliert auch noch halbwegs passende Zinserträge, könnten da am Ende schon 7.000 bis 10.000 Euro (je nach zukünfiger Zinsentwicklung und der gewählten Vorsorgeart) rauskommen. Ein solider Startpolster für erste größere Anschaffungen.
Natürlich sind auch andere Summen (nach oben offen) möglich - viele Versicherungen bieten diese Produkte schon ab 10 Euro monatlich oder 100 Euro im Jahr an. Auch kann man sich leicht errechnen lassen, wieviel Prämie ungefähr zum Ansparen einer definierten Summe notwendig ist. Beachten Sie hier aber die Unsicherheit von solchen Kalkulationen - nur mit eventuell vorhandenen Garantiebeträgen (je nach Sparform) können Sie sicher sein, das Sparziel auch tatsächlich zu erreichen.
Sehr viele Produkte haben auch einen Ablebensschutz: Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Versicherung, erhält das begünstigte Kind die vereinbarte Versicherungssumme (bei Volljährigkeit). Die klassischen Kindervorsorgeversicherungen konzentrieren sich aber auf eine möglichst hohe Erlebensleistung - der Ablebensschutz ist mit Kosten verbunden und schmälert somit die Erträge. Wer diesbezüglich für seine Kinder bzw. seine Familie vorsorgen möchte, sollte sich eher mit einer Risikoversicherung bzw. einer Er- und Ablebensversicherung beschäftigen.
Zumeist werden solche Versicherungen (die man früher auch als Ausssteuerversicherung bezeichnet hat) bis zum 18. Lebensjahr des Kindes abgeschlossen. Denn dann werden oft die ersten Investitionen notwendig (Auto, erste Wohnung etc.).
Auch öfter gesehen: Laufzeiten bis zum 25. Lebensjahr. Denn dann verlieren die Eltern von Studierenden oft die Familienbeihilfe für das Kind, was sich ab und an auch auf den Wohnort des Kindes auswirkt ;-)
Die Laufzeitberechnung auf das 18. Lebensjahr ist jedenfalls sinnvoll - in vielen Fällen kann die Versicherung (je nach Produkt) auch noch etwas verlängert werden.
Prinzipiell gibt es für alle ein passendes Versicherungsprodukt. Da es sich bei den meisten Produkten um reine Sparversicherungen handelt, muss man den Namen des begünstigten Kindes rein theoretisch gar nicht angeben. Man überreicht bei Ablauf einfach das angesparte Kapital. Oder auch nicht - es soll auch schon vorgekommen sein, das sich das Verhältnis zwischen Eltern (oder Großeltern) und Kind dramatisch verschlechtert hat.
Es kann also jeder eine Vorsorgeversicherung für ein Kind abschließen - egal ob Eltern, Großeltern, Verwandte oder Freunde. Man sollte jedoch dafür sorgen, dass die Rechte am Vertrag auch beim Versicherungsnehmer bleiben. Denn Beziehungen und Freundschaften sind sehr häufig im Wandel.
Es gibt unzählige Produkte mit den interessantesten Produktnamen am Versicherungsmarkt. Von Er- und Ablebensversicherungen über klassische Anleihesparpläne bis hin zu riskanten Fonds ist alles vorhanden. Primär sollte man sich vielleicht einmal den sicheren Produkten mit relativ konservativer Anlage widmen. Achten Sie hier auf Kapitalgarantien bzw. auf seriöse Versicherungsanstalten und Banken.
Ist bereits ein sicherer Sparplan für ein Kind vorhanden, könnte man natürlich auch auf eine Variante mit riskanteren aber vielleicht auch ertragreicheren Fonds setzen.
Auch wenn es sich hier um zumeist kleinere Beträge handelt - die Kindervorsorge sollte man jedenfalls nicht "verzocken"! Sollten Sie eine Fondsvariante gewählt haben, sollte man eventuell gemachte Gewinne vor Ablauf absichern: Wechseln Sie ein paar Jahre vor dem Laufzeitende in sichere Wertpapiere und schützen Sie damit das bereits ersparte Kapital vor kurzfristigen Einbrüchen der Fonds.
Was alle Versicherungsprämien gemeinsam haben: Versicherungsteuer von 4% innerhalb der Prämie, keine KESt. auf die Erträge bei einer Dauer von mindestens 10 Jahren. Ein Absetzen der Prämien im Rahmen der Sonderausgaben ist nicht vorgesehen, da es bei der Kindervorsorge im Normalfall zur Kapitalauszahlung (nicht zur Verrentung) kommt.
Wenn Ihnen die Prämien für die Kindervorsorge zu hoch sind, können Sie diese in den meisten Fällen reduzieren. Darüber hinaus kann der Vertrag nach einer Mindestlaufzeit auch prämienfrei gestellt werden. Einen Rückkauf sollte man tunlichst vermeiden - da kommt dann zumeist wesentlich weniger raus, als man einbezahlt hat.
Sollten Sie also während der Laufzeit feststellen (was häufig vorkommt), dass Sie dem begünstigten Kind nichts zukommen lassen wollen, ändern Sie ganz einfach das Bezugsrecht und lassen Sie sich die Endsumme selber auszahlen. Eine Prämienfreistellung wäre eine Alternative - der Rückkauf wäre zumeist unsinnig.