Es gibt Versicherungsrisken, die Versicherungen äußerst ungern zeichen - und wenn, dann nur im Rahmen von Bündelversicherungen oder als kleine Zusatzversicherung auf Erstes Risiko. Zumeist handelt es sich hierbei um Naturkatastrophen aus dem klassischen Sachversicherungsbereich wie: Erdbeben, Hochwasser, Lawinen u.ä.
Neben den individuellen Summenbeschränkungen lt. Versicherungspolizze gibt es bei solchen Schäden aber noch eine andere Begrenzung: Die Kumulschadensgrenze.
Diese wird schlagend, wenn zu einem einzelnen Schadensfall (z.B. Hochwasserschaden in einer Region) eine von der betreffenden Versicherung in den Versicherungsbedingungen genannte Gesamtschadensgrenze überstiegen wird.
Fällt z.B. infolge eines Hochwassers einen Gesamtschaden von 40 Millionen Euro für die betreffende Versicherung an und die Kumulschadensgrenze beträgt für diesen Schaden bei dieser Versicherung nur 20 Millionen Euro, so wird (höchstwahrscheinlich) eine Kürzung der einzelnen Versicherungsleistungen um 50% erfolgen.
Diese Grenzen bei Kumulschäden sind versicherungsmathematisch notwendig - ansonsten wären derartige Ereignisse nicht versicherbar, da die Versicherungen im Schadensfall (trotz Risikostreuung und Rückversicherung) existenzgefährdende und extrem hohe Risken tragen müssten.
In der Praxis wird allerdings (zum Glück) von der Kumulschadensgrenze selten Gebrauch gemacht (wirklich nur bei großen Katastrophen).