Sieht man sich innerhalb der Kaskoversicherung häufig abgelehnte Schadensfälle genauer an, rangiert der Diebstahl von Notebooks, Laptops oder auch Mobiltelefonen oder anderer Elektronik, welche aus KFZ entwendet werden, ganz weit vorne.
Viele Versicherungsnehmer wiegen sich diesbezüglich nach einem Einbruchdiebstahl in Sicherheit: "Ich habe ohnehin eine Vollkaskoversicherung". Das kann bei vielen Schadensfällen deutlich zu wenig sein...
Eigentlich gibt es ja eine Vielzahl von möglichen Versicherungen, welche diesen Schaden bezahlen könnten - im Normalfall (Einbruchsdiebstahl ins Auto) hilft aber nur eine Kaskoversicherung mit Deckungserweiterung auf im Fahrzeug befindliche Gegenstände des privaten, persönlichen Bedarfs.
Werden Sie im Auto überfallen, leistet die Haushaltsversicherung Ersatz - das kommt allerdings sehr selten vor. Ganz neue Haushaltsversicherungen mit hoher Qualität (= auch recht teuer) haben auch oft ein paar hundert Euro Versicherungssumme für den Einbruchdiebstahl ins Auto dabei. Für teure Laptops/Notebooks sind diese Summen aber oft nicht ausreichend, sind jedoch immerhin ein kleiner Zusatzschutz für Notebookbesitzer ohne aktuelle Autokaskoversicherung.
Aber auch nicht jede Kaskoversicherung beinhaltet eine Deckung: Denn immerhin versichern Sie ja primär das KFZ - und nicht dessen Inhalt. Die meisten Versicherer bieten aber bei den verschiedenen Kaskovarianten (Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung) auch die Möglichkeit, Dinge des privaten, persönlichen Bedarfs innerhalb einer limitierten Summe ebenso zu versichern. Achten Sie hier bei Ihrer Kaskoversicherung auf diese Klausel.
Und selbst wenn hier eine Zusatzversicherung vorliegt oder auch eine eigene Laptopversicherung abgeschlossen wurde, kommt es im Schadensfall oft zur Ablehnung: Wenn nämlich die Gegenstände nicht laut Versicherungsbedingungen im Auto ordnungsgemäß verwahrt wurden.
Laut Versicherungsbedingungen sollte man tragbare Computer (Laptops, Notebooks & Co.), Mobiltelefone oder Digitalkameras nämlich ohnehin "nur wenn es unbedingt notwendig ist" (eine dehnbare Formulierung, welche oft zu Streitigkeiten führt) im KFZ belassen.
Bleibt das Notebook oder das Handy jedoch auf den Sitzen liegen (egal ob hinten oder vorne), wird die Versicherung den kompletten Schadensfall höchstwahrscheinlich mit Hinweis auf eine "grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles" gänzlich ablehnen.
Liegt nämlich ein Notebook (oder ein sonstiger Wertgegenstand) von außen sichtbar im Auto aufbewahrt, ist das für Juristen (und für Versicherungen) im Regelfall eine "besonders sorglose Vorgangsweise" - hier wird nur in Ausnahmefällen (Auto war ohnehin im Blickfeld, Notfall nach Unfall etc.) seitens Versicherung Ersatz geleistet.
Der ideale Aufbewahrungsort für notwendige Zwischenstopps ist jedenfalls der Kofferraum oder ein von außen nicht einsichtiger Laderaum des KFZ - keinesfalls sollten die Objekte der diebischen Begierde von außen zu sehen sein.
Hinterlassen Sie Laptop, Handy & Co. auf dem Beifahrersitz (oder auch nur hinter den Sitzen), wird Ihnen (bei Nachweis dieser groben Fahrlässigkeit) wohl keine Versicherung Ersatz leisten - vielfach wird sogar die oft eingeschlagene Scheibe seitens Kaskoversicherung nicht ersetzt: Das Diebsgut war eine grob fahrlässige Einladung für den Dieb...
Ob nun eine Laptopversicherung, ein Händlerschutzbrief oder eine Kaskoversicherung mit Erweiterung vorhanden ist: Zumeist erfolgt die Entscheidung der Versicherung aufgrund des Polizeiprotokolles. Was da drin steht, ist für die Abwicklung des Versicherungsfalles relevant.
Neben etwaigen Selbstbehalten bei Laptopversicherung oder Schutzbriefen von Elektrohändlern müssen Sie auch damit rechnen, nur den aktuellen Zeitwert des Gerätes zu erhalten.
Bei älteren Geräten zahlt sich eine Elektronikversicherung demnach nur sehr selten aus - vergessen Sie also nicht, diese Versicherungen zeitgerecht zu kündigen (soweit diese nicht von alleine ablaufen).
Soweit der Schadensfall überhaupt Versicherungsdeckung findet, freut sich Ihre Versicherung im Anlassfall über eine Ankaufsrechnung des Notebooks. Die Vorlage einer solchen ist jedoch nicht Pflicht - Marke und Type des Gerätes sollten Sie jedoch schon bekanntgeben.
Ein interessanter Versicherer in Sachen Notebooks, Handys, iPhone, TV & Co. ist Assona (siehe Werbung auf dieser Seite etwas weiter oben) - so Sie sich für Elektronikversicherungen aller Art interessieren, kann ein Besuch beim Spezialversicherer für Elektronik sicher nicht schaden. Hier finden Sie weitere Infos zum Thema: Elektrogeräte und Elektronik versichern.