Im Zuge von Versicherungsschäden (aber auch bei der Art der Versicherung) spricht man immer wieder vom Zeitwert der versicherten Sache. Auch der Begriff "Zeitwertversicherung" kommt diesbezüglich häufig vor.
Im Gegensatz zur Neuwertversicherung wird bei der Zeitwertversicherung immer nur der aktuelle Wert einer Sache zum Schadenszeitpunkt bezahlt.
Rechnet man vom Neuwert einer Sache die Amortisationskosten ab, erhält man den Zeitwert. Die Amortisation resultiert aus Komponenten wie: Alter, Zustand des Gegenstandes, Ge- oder Verbrauch bzw. Abnützung der Sache.
Auch in der Neuwertversicherung gibt es sehr häufig eine sogenannte "Zeitwertklausel": Diese besagt, dass im Falle eines Zeitwertes der unter einem bestimmten Prozentsatz (häufig: 40%) des Neuwerts liegt, nur noch der Zeitwert entschädigt wird.
Der Zeitwert wird häufig bei KFZ-Schäden herangezogen (als Berechnungsgrundlage für die Prämie dient allerdings zumeist der Neuwert des Fahrzeuges - daher rechtzeitig die Voll- oder Teilkasko kündigen!), ist aber auch in der Haftpflichtversicherung, Maschinenversicherungen, EDV-Versicherungen uvm. sehr häufig anzutreffen.
Ganz schlimm: Eine Zeitwertversicherung in der Haushaltsversicherung. Sollten Sie noch eine Haushaltsversicherung mit den alten Bedingungen (= auf Zeitwert) haben, ändern Sie dieses rasch in eine Neuwertversicherung. Zumeist ist dies (da die alten Verträge nicht hoch rabattiert wurden) gar nicht mit wesentlichen Mehrkosten verbunden.
Ein häufiges Beispiel aus der Praxis:
Ihr älteres KFZ wird von einem anderen Fahrzeug schwer beschädigt. Auch wenn die Verschuldensfrage klar ist, zahlt die gegnerische Versicherung nur bis maximal zum Zeitwert Ihres KFZ. Sind die Repatarurkosten höher, müssen Sie die Differenz selber zahlen.
Das mag zwar auf dem ersten Blick ungerecht erscheinen - ist es aber nicht. Denn um den von der Versicherung bezahlten Zeitwert könnten Sie sich ja theoretisch ein gleichwertiges, anderes Fahrzeug kaufen (was man in der Praxis aber selten macht).
Leider bleibt hier nur wenig Raum für eine Kulanzierung bzw. ist das Bestreiten des Rechtsweges mangels Erfolgsaussichten weniger anzuraten. Manchmal lassen sich in solchen Schadensfällen noch kleine Spesenpauschalen (für sonstige Kosten aufgrund des Unfalls) geltend machen.
Die oft einzige Möglichkeit, wenn der Zeitwert unter den Reparaturkosten liegt: Suchen Sie sich eine günstigere Werkstatt.
Die Entschädigung erfolgt in solchen Fällen immer nach folgender Formel:
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = Tatsächliche Entschädigung.
In der Praxis wird Ihnen die Versicherung auch sehr häufig anbieten, das Wrack bzw. das beschädigte Fahrzeug an einen Fahrzeughändler, Schrotthändler u.ä. weiterzuverkaufen - dieses Angebot stellt dann zumeist den Restwert dar. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, darauf einzugehen - natürlich können Sie das Fahrzeug selbst (billiger) reparieren lassen oder es privat weiterverkaufen. Der Abzug eines allfälligen Restwertes ist jedoch legitim.
Hier weitere Infos in Sachen: Zeitwertberechnung für KFZ