Leider kommt es sehr häufig vor, dass Rechtsschutzversicherte kein für den eintretenden Versicherungsfall geeignetes Produkt haben. Die Meinung "Ich habe ja einen Rechtsschutz" ist zwar teilweise verständlich - aber oft ist es eben einfach das komplett falsche Rechtsschutzprodukt. Falsch gespart...
Wenn die Geldmarie in Sachen Privatrechtsschutz gebeten wird, ein Rechtsschutzoffert zu erstellen, ist folgende Vorgangsweise wohl optimal: Alles anbieten, was man versichern kann!
Fragen Sie Ihren Versicherungsberater einfach nach einem Gesamtpaket, Total-Rechtsschutz oder "All-inclusive-Rechtsschutz". Wie das Ding auch immer heißt: Sehen Sie sich einmal an, was es gibt und was Sie davon benötigen. Dies teilen Sie dann dem Versicherungsfachmann mit und er wird Ihnen ein etwas schlankeres (und günstigeres) Paket offerieren.
Natürlich kann es auch vorkommen, dass Sie im Paket dann auch Versicherungssparten haben werden/müssen, die Sie wahrscheinlich nie benötigen - aber manche Sparten sind einzeln einfach nicht versicherbar. So würde wahrscheinlich der Beratungsrechtsschutz immer sehr gerne als Einzelpolizze genommen werden - der Geldmarie ist aber keine Versicherung bekannt, die dies auch anbietet.
Bevor Sie sich aber allzu intensiv mit den folgenden Arten der Rechtsschutzversicherung im Privatbereich beschäftigen, lesen Sie bitte auch noch die Informationen über Rechtsschutzversicherungen. Erspart vielleicht die eine oder andere Minute;-)
Bitte beachten Sie auch, dass sämtliche Rechtsschutzarten bei unterschiedlichen Versicherungen oft auch unterschiedliche Namen haben - die hier genannten Namen sollen nur einfache aber repräsentative Beispiele darstellen!
Dieser Rechtsschutz ist dann wesentlich, wenn die versicherte Person aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen eigene Ansprüche in Sachen Personen- oder Sachschäden oder auch Schmerzensgeld gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen will.
Beispiel: Sie werden von einem Autofahrer oder aber auch einem Radfahrer, Skifahrer etc. verletzt und klagen diesen bzw. dessen Versicherung auf Schmerzensgeld (da die Vesicherung nicht zahlen will bzw. zu geringe Summen anbietet).
Beim Straf-Rechtsschutz geht es um die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, welches von einem Gericht oder einer Verwaltungsstrafbehörde aufgrund einer fahrlässigen, strafbaren Handlung des Versicherten eingeleitet wurde. Wenn es sich um Handlungen bzw. Unterlassungen handelt, die bei einer vorsätzlichen Begehung strafbar wären, besteht (bis auf wenige Ausnahmen: z.B. Nötigung, Mord, einschlägige Vorstrafen, Drohung, üble Nachrede, Beleidigung etc.) rückwirkender Versicherungsschutz bei Freispruch oder endgültiger Einstellung des Verfahrens.
Beispiel: Ihnen wird vorgeworfen, jemanden verletzt zu haben. Im Strafverfahren stellt sich jedoch Ihre Unschuld heraus - die Versicherung übernimmt die Kosten (soweit diese nicht der Kläger übernimmt oder keine Kosten anfallen).
Eine der häufigsten Rechtsschutzvarianten, die bei vielen Versicherungen auch im KFZ-Vertrag verpackt ist. Darin sind häufig auch andere Produkte verpackt: Lenker-Rechtsschutz (falls Sie ein anderes KFZ lenken), KFZ-Vertrags-Rechtsschutz (Kauf, Tausch, Reparatur etc.), Führerschein-Rechtsschutz (Führerscheinentzug). Achten Sie darauf, dass auch alle Fahrzeuge in der Familie versichert sind - auch der Zweitwagen bzw. das Motorrad kann und sollte (zu günstigen Konditionen) eingeschlossen werden.
Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall und sind der Ansicht, keine Schuld oder nur eine Teilschuld zu tragen. Ihr Unfallgegner und dann auch noch dessen Versicherung ist da anderer Ansicht. Via Rechtsschutzversicherung ab zum Anwalt Ihrer Wahl. Auch Probleme mit KFZ-Werkstätten sind hier sehr beliebt und können sich via Rechtsschutz oft schnell bereinigen lassen.
Diese Rechtsschutzvariante bietet Deckung für rechtliche Interessen, die sich aus einem Arbeitsverhältnis begründen. Prinzipiell wird zumeist eine gerichtliche Wahrnehmung dieser Interessen abgedeckt - oft aber ist auch die außergerichtliche Regelung im Rechtsschutzvertrag gedeckt.
Beispiel: Ihr Arbeitgeber hält sich nicht an Zusagen bzw. Verträge - behält z.B. auch offene Gehälter ein.
Deckung für versicherte Personen bei Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern und bei Verfahren vor Verwaltungsbehörden wegen Feststellung der Sozialversicherungspflicht, der Sozialversicherungsberechtigung, des Beginnes und Endes der Versicherung sowie aufgrund von Streitigkeiten über Beitragszahlungen oder etwaige Zuschläge.
Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Notar. Zumeist periodisch und betragsmäßig limitiert. Sehr beliebte und empfehlenswerte Variante des Rechtschutzes!
Beispiel: Sie möchten einer Person oder einer Firma einen "bösen" Anwaltsbrief zukommen lassen, bzw. die Aussicht auf eine Klage prüfen lassen.
Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen (Kauf, Verkauf etc.) über bewegliche Sachen. z.B. auch Reparatur. In den letzten Jahren bei Internetkäufen oder Internetauktionen sehr oft nachgefragt - beachten Sie aber, dass der Geltungsbereich dieser Rechtsschutzvariante oft nur in Österreich liegt. Manche Versicherungen bieten aber auch eine Erweiterung auf Europa oder einzelne Länder/Kontinente an. Nachfragen!
Beispiel: Sie haben ein Möbelstück erworben, dass nun doch nicht in die Ecke passt, weil es zu groß angefertigt worden ist. Der Tischler behauptet, das wäre Ihr Fehler gewesen - Sie das Gegenteil. Wenn keine Einigung möglich ist, werden Sie derartige Fälle dem Rechtsanwalt übergeben.
Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtverträgen (im Privatrechtsschutz aber zumeist ohne das Vermieter- oder Verpächterrisiko) bzw. aus dem Grundbesitz.
Beispiele: Streit mit dem Vermieter (Mietzinserhöhung erscheint unangemessen, Betriebskostenabrechnung passt nicht) oder auch z.B. (sehr beliebt, lange und kostspielig) Streitigkeiten mit dem Nachbarn in Sachen Grundstücksgrenze & Co.
Streitigkeiten aus dem Bereich Erbrecht, Rechte zwischen Eltern und Kindern, Eherecht, Vormundschaft, Sachwalterschaft etc. Sehr beliebter Rechtsschutz, der allerdings recht teuer ist und (naturgemäß) auch oft an längere Wartezeiten gebunden ist.
Beispiele: Vaterschaftsstreitigkeiten, Besuchsrecht, Erbstreitigkeiten etc.
Achtung: Scheidungsverfahren sind zumeist nicht gedeckt!
Beachten Sie bitte unbedingt, dass die Rechtsschutzprodukte bei fast allen Versicherungen in unterschiedlichen Paketen angeboten werden.
Selbstverständlich können in bestehende Rechtsschutzversicherungen auch andere Sparten (gegen Mehrprämie) eingeschlossen werden - für diese gilt aber separat eine allfällige Wartezeit.
Sehen Sie sich primär das Gesamtangebot an und wählen Sie dann Ihre passenden Bausteine aus - sollte ein solcher wegfallen (z.B. Verkauf des Autos), so melden Sie das der Versicherung umgehend. Die nächste Vorschreibung wird Ihnen dann (weil geringer) Freude machen. Achten Sie aber jedenfalls darauf, dass Sie das Rechtsschutzpaket immer im Auge behalten und rechtzeitig neu adaptieren.
Geldmarie-Linktipp: