Eine Versicherung, die fast jede Assekuranz bieten kann ist die Rechtsschutzversicherung. Damit gemeint ist die Rechtsschutzversicherung für Private - beim Firmenrechtsschutz sind eher nur größere Versicherungen in der Lage, entsprechend passende Rechtsschutzpakete zu schnüren. Es gibt auch einige Versicherungen, die sich auf Rechtsschutz spezialistiert haben - die wohl bekannteste Versicherung ist hier die DAS. Aber auch ARAG-Rechtsschutz oder auch Roland-Rechtsschutz mischen nunmehr am Markt kräftig mit.
Denn Rechtsschutzversicherungen erleben nach wie vor einen Boom. Der einfache Grund: Die Streitlust der Österreicher wird größer. Darüber hinaus wollen sich viele Menschen auch nicht mehr alles gefallen lassen und scheuen den Weg zur Polizei bzw. in Folge zum Gericht nicht mehr so stark wie früher.
Auch wenn Sie nicht zu den streitlustigen Menschen gehören, die alles gleich anzeigen und verklagen: Wer sagt denn, dass Sie nicht plötzlich zu den Beklagten gehören und einen Anwalt benötigen, der dann kräftig Kosten verursacht? Denn eine Rechtsschutzversicherung ist -dramatisch gesprochen- "Schwert und Schild" zugleich. Abwehr und Angriff.
Wenn erst der Hut brennt, ist es für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung natürlich (für diesen Fall) zu spät: Unzählige Rechtsschutzversicherungen hätte die Geldmarie abschließen können, wenn diese rückwirkend gelten würden - aber dafür ist eine Versicherung nicht da. Denn: "Ein brennendes Haus kann man nicht mehr Feuerversichern" (Klassiker in der Versicherungsbranche).
Gerade im Bereich Rechtsschutz gibt es unzählige Missverständnisse und Fehlinterpretationen: Rechtsschutzversicherung ist nicht gleich Rechtsschutzversicherung!
Von 20 Euro bis 500 Euro gibt es Rechtsschutzpakete - und diese unterscheiden sich natürlich nicht nur im Preis sondern auch in der Deckung. Eine oft sogenannte "Privatrechtsschutzversicherung" (haben viele sogar in der Haushaltsversicherung mitversichert) deckt allerdings mit einiger Sicherheit keine Streitigkeiten im KFZ-Bereich oder in Sachen Erbrecht...
Hier finden Sie die Sparten in der privaten Rechtsschutzversicherung (auf den Link drücken).
Gerne wird die Rechtsschutzversicherung auch mit der Haftpflichtversicherung verwechselt: Eine Haftpflichtversicherung (die in Österreich meistens in einer Haushaltsversicherung inkludiert ist), ist aber nur zur Abwehr oder Befriedigung von allgemeinen Schadensersatzansprüchen Dritter zuständig. Nicht jedoch zur aktiven Geltendmachung eigener Ansprüche gegen Dritte bzw. zur Abwehr von Ansprüchen aus Strafverfahren.
Die Geldmarie möchte mit folgenden Zeilen ein wenig Licht in die dunkle Welt der Rechtsschutzversicherungen bringen:
Prinzipiell geht es darum, den Rechtsschutzversicherten die Kosten von Gerichtsverfahren, Verwaltungskosten, Mediationskosten u.ä. zu ersparen. Durch das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung wird der Rechtsschutzversicherte eher (und oft auch effektiver) versuchen, via Rechtsanwalt oder Notar u.ä. zum Recht zu kommen, als ohne. Hohe finanzielle Prozess- und Verfahrenskosten werden damit auf den Versicherer abgewälzt.
Rechtsschutzversicherungen werden zumeist für die ganze Familie abgeschlossen: Der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner, sein Lebenspartner (im gleichen Haushalt lebend) sowie die minderjährigen Kinder, die noch im Haushalt leben, sind mitversichert.
Bei neueren Polizzen (mit neueren Bedingungen) ist oft auch eine Mitversicherung von Kindern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gegeben, soferne und solange diese über keinen eigenen Haushalt verfügen (der Wohnsitz am Studienort gilt oft nicht als eigener Haushalt) und solange diese kein eigenes Einkommen haben. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Bedarf bei Ihrer Versicherung!
Soweit das entsprechende Risiko (Sparte des Rechtsschutzes) auch mitversichert ist und die Wartezeiten eingehalten wurden, übernimmt die Versicherung folgende gerichtliche und außergerichtliche Kosten:
Eine Kostenübernahme ist maximiert mit der beantragten Versicherungssumme. Diese liegt im Bereich der Privatrechtsschutzversicherung zumeist zwischen 50.000 Euro und 150.000 Euro. Mit diesen Summen sollte man so ziemlich alle Instanzen und auch längere Streitigkeiten durchhalten. Beachten Sie aber, dass es für manche Sparten auch begrenzte Versicherungssummen gibt.
Manchmal gibt es auch für gewisse Sparten (oder auch den gesamten Vertrag) einen Selbstbehalt für den Versicherungsnehmer zu tragen. Dies soll zumeist eine exzessive (und unnötige) Beanspruchung der Rechtsschutzversicherung vermeiden.
Sehr viele Versicherungen haben den Geltungsbereich "Österreich". Neuere Bedingungen haben auch europaweiten Geltungsbereich. Der Lebensmittelpunkt von Privatpersonen oder der Schwerpunkt der Betriebsstätte (beim Firmenrechtsschutz) sollte allerdings (zumeist) in Österreich sein. Prüfen Sie auch hier Ihre Verträge: Oft ist ein misslungener Internetkauf oder Internetverkauf von oder nach Deutschland nicht mitversichert (im Vertragsrechtsschutz, weil der Geltungsbereich nur Österreich ist). Eine Erweiterung bzw. Änderung sollte ohne wesentliche Mehrkosten möglich sein.
Wie schon oben erwähnt: Bereits vorhandene Fälle werden von den Versicherungen nicht mehr übernommen. Bestenfalls (beim Neuabschluss eines Rechtsschutzpaketes) lässt sich Ihre Versicherung hier auf eine kostenfreie und einmalige Beratung beim Rechtsanwalt oder Notar ein.
Grundsätzlich gibt es Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die während der Laufzeit der Rechtsschutzversicherung eintreten. Viele Versicherungen bieten auch noch eine sogenannte "Nachhaftung" an - d.h. dass Sie auch Fälle übernehmen, die z.B. 2 Jahre nach Storno (Beendigung) eines Vertrages angezeigt werden.
Da sich so mancher Versicherungsfall oft schon anbahnt, gibt es bei vielen Versicherungssparten sogenannte "Wartezeiten". Diese gilt es (da sie individuell geregelt sein können) beim Abschluss zu erfragen und zu beachten. Beispiele: 9 Monate Wartezeit in Sachen Vaterschaft, 6 Monate Wartezeit beim Rechtsschutz in Sachen Familienrecht, 3 Monate beim Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, Vertragsrechtsschutz etc., 12 Monate beim Erbrecht usw.
Die meisten Versicherungsprodukte in Sachen Rechtsschutz haben für die Versicherten freie Anwaltswahl parat. Oft gibt es aber bei der Sparte Beratungsrechtsschutz keine freie Anwaltswahl und auch Beschränkungen in der Frequenz - hier soll wohl damit auch verhindert werden, dass man seinen Anwaltsfreunden zu viele Aufträge zukommen lässt...;-)
Der Versicherer hat aber beim Beratungsrechtsschutz einen großen Pool kooperierender Rechtsanwälte in vielen Sparten parat - kann durchaus ein Vorteil sein, wenn man an einen für den Rechtsstreit passend ausgebildeten Rechtsanwalt verwiesen wird.
Auch wenn Sie ein dickes Rechtsschutzpaket wählen: Es kann nie alles versichert werden. Abgesehen von Annahmekriterien (z.B. Wartezeiten, alte oder schon bestehende Rechtsstreitigkeiten etc.) gibt es noch eine Menge Fälle, die Versicherungen einfach nicht versichern wollen oder können. Hier gibt es entweder gar keine Versicherungsmöglichkeiten oder andere Produkte bei anderen Anbietern... Einfach danach fragen, wenn es für Sie von Relevanz sein könnte. Hier eine kleine Auflistung von möglichen Ausschlüssen:
Gerade im Rechtsschutzbereich ist es absolut wichtig, vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mögliche Fälle mit dem Berater in Sachen "Deckung oder nicht" zu besprechen. Denn in kaum einer anderen Versicherungssparte kommt es zu mehr Missverständnissen als im Rechtsschutz.
Übrigens: Kein Rechtsschutz der Welt kann Ihnen vor Gericht (und auch außergerichtlich) garantieren, dass Sie auch Recht bekommen (auch wenn Sie glauben, im Recht zu sein)! Er mäßigt bestenfalls Ihre Kosten, oft aber nicht den Ärger über den Ausgang von Gerichtsprozessen und sonstigen Verfahren.
Geldmarie-Linktipp: