Es ist eine der häufigeren Anfragen in den Schadensabteilungen von Versicherungen (bzw. auch beim persönlichen Betreuer): Ich habe meine Schlüssel verloren (bzw. "mir wurde der Schlüssel gestohlen") und ich habe eine Schlossrechnung bzw. muss Schlüssel nachmachen lassen bzw. durch neue Schlüssel ersetzen.
Eine allgemeine Aussage, wieweit hier die Versicherungen zahlen, kann leider nicht gemacht werden: Zu unterschiedlich sind die sich am Markt befindlichen Produkte bezüglich Versicherungsbedingungen ausgestattet. So zahlt die eine Versicherung (die aber wohl etwas teurer ist) so ziemlich alles in Verbindung mit Schlüssel - die andere Versicherung gar nichts oder nur einen kleinen Teil.
Die Geldmarie hat trotzdem versucht, ihnen nachfolgend einige Informationen zum Schlüsselverlust oder Schlüsseldiebstahl zu bieten - beachten Sie dabei aber unbedingt, dass Ausnahmen auch oft die Regel bestätigen und das Versicherungen hier individuell (nach den jeweiligen Zusatzbedingungen) vorgehen können...
In den meisten Haushaltsversicherungen Österreichs ist der klassische Schlüsselverlust nicht versichert. So Sie den Schlüssel (bzw. den Schlüsselbund) selbst "angebaut" haben, hilft Ihnen die Versicherung also zumeist nicht und sie besitzen hoffentlich auch einen Ersatzschlüssel bzw. haben einen solchen anfertigen lassen.
So Sie ob des Schlüsselverlustes Angst vor einen Einbruch haben, geht leider auch die etwaige Schlossänderung auf Ihre Rechnung.
Ausnahme: Sie haben den Schlüsselverlust extra in die Haushaltsversicherung einschließen lassen. Das ist oft mit Zusatzpaketen (die dann aber auch kräftig zusätzlich kosten) möglich - aber nicht obligat! Die Schlossänderungskosten sind darüber hinaus auch sehr oft mit einem Betrag limitiert.
Auch wenn sie einen Schlüssel selbst kaputtmachen bzw. besonders talentiert im Schloss herumstochern und dieses bzw. den Schlüssel ruinieren, bleiben Sie auf den Kosten normalerweise sitzen.
Auch beim Schlüsseldiebstahl (oft sind die Schlüssel in der gestohlenen Handtasche, Kleidung etc.) ist die Sachlage für die Versicherten nicht immer erfreulich: Handelt es sich beim Diebstahl nämlich um einen einfachen Diebstahl, zahlen viele Versicherungen auch keine Entschädigung für Ersatzschlüssel bzw. Schlosstausch.
Sind Original- oder Duplikatsschlüssel allerdings im Zuge einer Beraubung (tatsächliche Gewalt wird angewendet oder angedroht) oder eines Einbruchdiebstahls (z.B. anderorts) "geraubt" worden, zahlt die Versicherung sehr wohl die Schlüssel und auch den Schlossersatz. Polizeiliche Anzeige versteht sich.
Ein klarer Fall: Wurde das Schloss in Zuge eines Einbruchdiebstahls beschädigt oder zerstört, hat die Versicherung vollen Ersatz zu leisten. Dass ihnen diese dann keine Sicherheitstüre spendiert, sondern nur den Schaden kompensiert, sollte aber auch klar sein.
Möchte man sich (was nicht selten vorkommt) nach dem Einbruch eine Sicherheitstür leisten, so muss man die Mehrkosten also selber übernehmen. Die von so mancher Sicherheitsfirma werblich angepriesenen "günstigeren Konditionen für die Versicherung bei Kauf dieser Türe" können Sie übrigens ziemlich ignorieren - das ist ein alter Verkäuferschmäh, der ob der heute ohnehin üblichen höheren Rabatte für Haushaltsversicherungen nichts mehr bringt.
Auch der versuchte Einbruchdiebstahl impliziert eine Versicherungsleistung - ist das Schloss also (durch Einbruchdiebstahl) nicht mehr ganz in Ordnung, reichen Sie dies bei der Versicherung ein. Eine polizeiliche Anzeige (versuchter Einbruchdiebstahl) wird hier aber seitens Versicherer wohl verlangt werden.
Nicht selten kommt es im Zuge eines Einbruchdiebstahls auch vor, dass Ersatzschlüssel oder Schlüssel gestohlen werden. In solchen Fällen ist Schlüssel- und Schlossersatz bei den meisten Versicherungen obligat - schließlich besteht ja auch seitens Versicherung großes Interesse, dass sich hier niemand mit gestohlenen Schlüssel Eintritt verschafft.
Auch hier ist eine polizeiliche Anzeige bezüglich Einbruch vonnöten.
Beachten Sie jedenfalls in allen Fällen: Sicherungen nach Einbruch bzw. Diebstahl, Beraubung, Verlust unbedingt rasch wiederherstellen - andernfalls könnte die Versicherung leistungsfrei werden.
In der Branche der Schlüssel- bzw. Aufsperrdienste gibt es leider immer wieder schwarze Schafe. Diese nutzen die akute Notlage der Wohnungsbesitzer oft ziemlich schamlos aus und verlangen für ein paar Handgriffe oft illusorische Preise. Auch für Material (Schloss, Schlüssel) werden oft Wucherpreise verlangt.
Natürlich machen Wochenend-, Nacht- oder Feiertagszuschläge und Anfahrtspesen die Sache nicht gerade billig - manche schwarze Schafe übertreiben es aber maßlos mit der Preisgestaltung und nutzen die Situation (Schlüssel verloren, kaputt oder Einbruch) kräftig aus.
Nach getaner Arbeit des Schlüsseldienstes zu reklamieren, bringt aber häufig nichts als Ärger - erkundigen Sie sich daher schon bei Beauftragung der Arbeit über die ungefähren Kosten und lassen Sie sich auch eine Rechnung über die Leistungen geben.
Lassen Sie sich hier übervorteilen und fallen auf einen Wucherpreis rein, könnte es durchaus passieren, dass die Versicherung dann nicht die volle Entschädigung übernimmt!
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