Eines gleich vorweg: Wenn Sie zu Schulbeginn vom Elternverein (oder aus sonstigen Quellen) einen Zahlschein für eine Schülerunfallversicherung erhalten, müssen Sie diesen natürlich nicht einzahlen. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist selbstverständlich nicht verpflichtend.
Und zumeist auch nicht sehr sinnvoll!
Während die meisten klassischen privaten Unfallversicherungen nämlich rund um die Uhr und weltweit gelten, so unterliegen diese Mini-Unfallversicherungen oft ganz anderen örtlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.
Vorab: Es besteht für viele (Un-)Fälle ohnehin die gesetzliche Unfallversicherung: Auf dem Schulweg, in der Schule selbst sowie bei schulischen Veranstaltungen ist hier ohnehin Deckung vorhanden. Keine gesetzliche Unfallversicherung gibt es jedoch in den Ferien sowie in der Freizeit.
Machen Sie sich aber hier (fälschlicherweise) keine Sorgen um Spitalkosten bzw. Arztkosten - die übernimmt nämlich in fast allen Fällen die gesetzliche Krankenversicherung.
Wo es aber in Sachen Unfallversicherung den Hebel anzusetzen gilt sind z.B. Invaliditätsleistungen, Invaliditätsrenten oder auch Transportkosten nach Unfällen. Hier besteht auch bei Schülern (Kindern) oft ein großes Deckungsloch.
Dass Sie dieses Loch aber mit solchen Schülerunfallversicherungen ausreichend schließen können, darf bezweifelt werden:
Auch wenn der Preis zumeist sehr billig erscheint - die Leistungen sind es jedenfalls:
Mit einer Invaliditätssumme von 20.000 bis 50.000 Euro kommt man bei schweren Unfällen nicht sehr weit. Der Versicherungsschutz in den Ferien ist bei manchen Anbietern überhaupt nicht gegeben und manchmal ist sogar nicht einmal ein Freizeitschutz gegeben. Billig - aber oft auch ziemlich sinnlos.
Oft dienen solche Zahlschein-Unfallversicherungen ohnehin nur dem Sammeln von Adressmaterial zukünfiger Kunden. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes und der geringen Prämie können nämlich solche Produkte kaum ein Geschäft für die Versicherung sein.
Geldmarie-Tipp:
Lassen Sie solche Schülerunfallversicherungen von einem Versicherungsfachmann überprüfen. Zumeist wird dieser gleich wissen, warum das entsprechende Produkt so billig ist.
Sollten Sie sich für einen umfassenden Unfallversicherungsschutz interessieren, kann Ihnen Ihr Berater sicher ein passendes Produkt anbieten. Zwar sicher nicht um 3,90 Euro im Jahr - aber jedenfalls sinnvoll.
Wie das Produkt auch immer heißen mag (Kinderunfallversicherung, Schülerunfallversicherung, Studentenunfall etc.) - es sollte im Deckungsumfang einer "Erwachsenenunfall" durchaus gleichen.
Und wenn Ihnen die 3,90 Euro (oder so) egal sind und Sie den Zahlschein einzahlen: Heben Sie sich die Quittung unbedingt auf - diese gilt nämlich als Polizzennachweis.