Noch immer ist es in Österreich eine weit verbreitete Meinung, dass private Unfälle sowieso von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind. Dem ist aber nicht so - diese leistet nämlich bei Freizeitunfällen nur sehr beschränkt.
Auch wenn die Anzahl der schweren Unfälle im langjährigen Vergleich rückläufig ist: fast eine Million Unfälle werden statistisch pro Jahr in Österreich erfasst, wobei einige tausend davon mit schwerer Invalidität bzw. sogar tödlich enden. Da macht eine private Unfallvorsorge schon Sinn.
Eine private Unfallversicherung ist nämlich gar nicht so teuer, wie man denkt - und war auch (im Rahmen der Sonderausgaben) steuerlich absetzbar. Das gilt aber nur noch für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Verträge, welche dann nur noch bis inkl. Jahresprämien 2020 abzusetzbar sind. Prämien seit 2021 sind leider nicht mehr absetzbar!
In einigen Betrieben werden für die Beschäftigten auch kollektive Unfallversicherungen angeboten, deren Deckung (Beruf, Freizeit?) und Geltungsbereich (Österreich?, Europa?, Weltweit?) man aber unbedingt hinterfragen sollte.
Bevor Sie eine Unfallversicherung abschließen, sollten Sie sich die vorhandenen Deckungen (Gesetzlich: siehe Link ganz unten) einmal ansehen und dann das noch vorhandene Restrisiko (das in den meisten Fällen noch vorhanden sein wird) privat "wegversichern". Denn insbesondere für jüngere Menschen bzw. Menschen mit Familie ist das Unfallrisiko besonders zu beachten.
Auch besonders riskante Berufszweige (Dachdecker, Bergarbeiter, Fernfahrer etc.) bzw. Freizeitsportler (Fussball, Klettern, Tauchen etc.) sind aufgrund ihrer Berufsrisken bzw. des Sports besonders unfallgefährdet und sollten eine Unfallversicherung in Betracht ziehen. Und dass eine Menge Unfälle im Haushalt bzw. im Hobbybereich passieren, wird auch gerne übersehen...
Eine Unfallversicherung besteht aus mehreren Versicherungssparten (mehr darüber weiter unten) - die wichtigste Sparte ist aber wohl die Invaliditätsversicherung.
Gerade hier liegt oft der Hund begraben: Mit Versicherungssummen von 20.000 - 50.000 Euro wird ein junger Mensch mit Familie im Falle einer schweren Invalidität wohl nicht sehr weit kommen.
Arbeitsunfähigkeit bzw. wesentlich weniger Einkommen durch Jobwechsel aufgrund einer Behinderung, Kosten für Heilbehelfe, Umbauten in der Wohnung etc. sind nur einige mögliche Kosten, die es hier zu berücksichtigen gibt.
Nachdem es sich um freiwillige Versicherungen handelt, wird die Unfallversicherung aber von Versicherungsberatern leider immer wieder über die Prämie angeboten. Eine Berechnung sollte aber eher über die Invaliditätssumme erfolgen:
Empfohlen wird ungefähr das 6-fache Jahreseinkommen der versicherten Person.
Diese Summe ist natürlich individuell variabel - und sollte auch mit dem Alter, dem Vermögensverhältnissen sowie dem Familienstand des oder der Versicherten zusammenpassen: Eine 60-jährige wird wohl weniger Absicherung benötigen also eine 25-jährige, die gerade nach dem Studium ins Berufsleben einsteigt. Eine wirklich vermögende Person wird wohl keine Unfallversicherung benötigen - es sei denn, diese möchte auch das Familienvermögen absichern. Ein Alleinverdiener mit Frau und 3 Kindern wird mehr Versicherungssumme benötigen als ein Dauersingle. Usw. usf....
In der privaten Unfallversicherung wird ein Unfall folgendermaßen bestimmt: Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (chemisch, mechanisch, akustisch, thermisch), welches eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung herbeiführt. Das Ereignis sowie die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig erlitten werden.
Beachten Sie, dass Ihre Unfallversicherung auch die neuesten Bedingungen beinhaltet, in welchen auch Meniskusschäden, Verrenkungen, Zerrungen, Muskelverletzungen etc. versichert sind, welche im ursprünglichen Sinn der alten Versicherungsbedingungen nicht "von außen" kommen. Auch Unfälle infolge von Herzinfarkten bzw. Schlaganfällen sollten heutzutage mitversichert sein. Haben Sie noch ältere Versicherungsbedingungen, so lassen Sie den Vertrag rasch (und zumeist ohne Mehrkosten) auf die aktuellen Versicherungsbedingungen ändern!
Auch eher "exotische" Unfälle werden oft (je nach Versicherung unterschiedlich) mitversichert: Kinderlähmung, Zeckenbiss u.ä.
Eine Unfallversicherung sollte 24 Stunden am Tag sowie weltweit gelten.
Die Versicherungen haben unterschiedlichste Produktkombinationen und Produktnamen - hier eine kleine Auswahl:
Auch bei der Unfallvesicherung gibt es vor der Annahme eines Antrags eine Prüfung der Antragsfragen: Klarerweise sind bereits erlittene Unfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bestehende Beeinträchtigungen in höheren Graden, Arbeitsunfähigkeit, Nervenleiden, Geisteskrankheit etc. werden wohl zu einer Ablehnung des Vertrages führen.
Auch besonders risikogefährdete Personen (Rennfahrer, Extremkletterer etc.) werden wohl keinen Unfallversicherungsvertrag erhalten bzw. nur mit erheblicher Zuschlagsprämie versichert werden. Dies gilt auch für risikoreiche Berufe (Dachdecker, Fussballprofis etc.).
Prinzipiell sollte man eine Unfallversicherung wegen des Invaliditätsrisikos abschließen. Aber auch das Todesfallrisiko bzw. der Verdienstentgang nach Unfall sind oft Motive für den Abschluss einer privaten Unfallvorsorge. Versicherungen bieten oft eine Vielzahl von Zusatzleistungen in der Unfallversicherung an (die auch durchaus Sinn ergeben können - aber natürlich auch Prämie kosten) - finden Sie hier eine kleine Auflistung mit den häufigsten Risken in einer Unfallversicherung:
Die Invalidität nach Unfall wird nach der Gliedertaxe berechnet. Die meisten Unfallversicherer bieten auch eine progressive Invalidität an: Je höher der festgestellte Invaliditätsgrad, desto höher die Entschädigung. Der Invaliditätsgrad kann zwar nur maximal 100% erreichen (auch wenn mehrere Körperteile lt. Gliedertaxe von einem Unfall betroffen sind) - die Entschädigung kann dann aber auch manchmal 300% oder 500% der Versicherungssumme ausmachen.
Bestimmt wird der Invaliditätsgrad durch einen Arzt. Bei Unklarheiten wird die Versicherung auch ein Zweitattest urgieren. Beachten Sie, dass ein Körperteil nicht unbedingt zu 100% invalid sein muss, um eine Entschädigung lt. Gliedertaxe zu erhalten: Auch eine Teilinvalidität (bei kleineren Beeinträchtigungen) kann zu einer Leistung führen.
Wenn man den Todesfall eines Versicherten nicht anders abgesichert hat (Risikolebensversicherung, Er- und Ablebensversicherung, Dread-Disease-Versicherung u.a.), kann man den Todesfall durch Unfall hier auch recht günstig mitversichern. Beachten Sie aber, dass bei Tod durch Krankheit hier keine Leistung erbracht wird (und dieser kommt auch häufig vor). Die Höhe der Todesfallsumme ist individuell wählbar.
Schwere Unfälle bedingen häufig auch einen längeren Spitalsaufenthalt. Gerade Personen mit leistungsabhängigen Beschäftigungen (Kellner, Selbständige, Handelsvertreter etc.) erleiden durch den Spitalsaufenthalt oft einen hohen Verdienstentgang. Diesen kann man durch das Spitalgeld zumindest teilweise kompensieren. Spitalgeld wird zumeist maximal für 365 Tage in einem bestimmten Zeitraum bezahlt - die Höhe kann man (im Rahmen seines Einkommens) selbst bestimmen. Achtung: Kostet verhältnismäßig viel.
Im Leistungsfall lassen Sie eine Bestätigung über den Spitalsaufenthalt dem Versicherer zukommen.
Nicht jeder Unfall führt zu einem stationären Krankenhausaufenthalt - oft resultiert der Unfall "einfach" in einem mehrtägigen bzw. mehrwöchigen Krankenstand. Für die Tage der (vom Arzt bestätigten) Krankenstandstage gebührt (wenn versichert) das Taggeld.
Dieses ist zumeist mit einer Karenzfrist ausgestattet. Bei einer Karenzfrist von 10 Tagen erhält der Versicherte erst ab dem 11. Tag die vereinbarte Leistung pro Tag. Höhere Karenzfristen führen zu geringeren Kosten in Sachen Prämie - sind also für den wirklichen "Notfall" durchaus sinnvoll. Denn das Taggeld in der Unfallversicherung ist relativ teuer (noch teurer als das Spitalgeld).
Eine durchaus sinnvolle Sache in der Unfallversicherung ist auch die Unfallrente. Übersteigt der festgestellte Invaliditätsgrad der versicherten Person einen festgelegten Prozentsatz (ist individuell), erhält der Versicherte eine monatliche Rente (zumeist lebenslang).
Natürlich könnten Sie sich bei schwerer Invalidität auch die vereinbarte Summe für Invalidität als dauerhafte Rente ausbezahlen lassen (= nicht als Einmalzahlung) - eine Mischform aus Einmalzahlung (Invalidität) bzw. Rentenzahlung (Unfallrente) kann aber durchaus Sinn machen.
Achten Sie hier aber darauf, dass Sie sich nicht überversichern (wenn ohnehin schon hohe Invaliditätsleistung vereinbart wurde)!
Als durchaus gute Alternative zur Unfallrente (auch schwere Krankheiten mitversichert) bietet sich auch die Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Unfälle können oft mit hohen Kosten verbunden sein - nicht nur in Bezug auf die Folgen: Hubschrauberkosten, Überstellungskosten, Nottransportkosten u.ä. sind oft sehr kostenintensiv und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise bzw. gar nicht übernommen.
Auch hier bieten die Versicherer oft interessante Pakete an. Achten Sie aber darauf, dass diese Kosten nicht ohnehin bereits von anderen Versicherungen (z.B. private Krankenversicherung) abgedeckt werden.
Nachdem es sich bei privaten Unfallversicherungen um individuell gestaltete Produkte handelt, können die Versicherungsleistungen von Unfallversicherungen sehr unterschiedlich gestaltet sein. Oben nicht genannte Leistungen wie Schmerzensgeld, Privatarztkosten, Genesungsgeld, Knochenbruchprämie, Kurkosten, Dolmetscherkosten, psychologische Hilfe, Haushaltshilfen, Babygeld etc. sind oft in Zusatzpaketen mitversichert.
Wie bei allen anderen Versicherungen gilt hier: Vergleichen Sie mehrere Angebote von mehreren Versicherungen und ermitteln Sie selbst den persönlichen Bedarf. Das muss nicht immer das preisliche Bestoffert sein...
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