Wenn Sie mit Ihrem KFZ in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie unbedingt an Ort und Stelle mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht ausfüllen.
Unfallberichte (in den Farben Blau und Gelb) erhalten Sie normalerweise mit der Polizze Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung. Haben Sie keinen Unfallbericht mehr, kann Ihre Versicherungen Ihnen rasch einige Formulare kostenlos zukommen lassen.
Haben Sie und Ihr Unfallgegner gerade keinen Unfallbericht zur Hand (was gar nicht so selten vorkommt) wird man sich wohl oder übel mit einer Unfallskizze und dem Austausch der Kontaktdaten, Führerscheinnummern sowie Versicherungsnummern begnügen müssen. Ohne Unfallbericht wird aber der Unfallhergang für die Sachbearbeiter bei den Versicherungen oft sehr schwer nachvollziehbar.
Auf einem Unfallbericht stehen alle wichtigen Daten:
Unfalldatum, Unfallzeit, Unfallort, Verletzte, Sachschäden, Unfallbeteiligte (Name und Adresse, Telefonnummern), Fahrzeugdaten, Kennzeichen, Lenkerdaten, Führerscheindaten (unbedingt kontrollieren!), Skizzen, sichtbare Schäden, Unfallumstände (anzukreuzen), eigene Bemerkungen der Lenker sowie die Unterschrift beider Lenker.
Füllen Sie die Felder sinngemäß aus - gibt es strittige Umstände, so sollten diese unter "eigene Bemerkungen" eingetragen werden.
Die Lenker unterzeichnen beide den Unfallbericht und der oder die Schuldigen leiten den Unfallbericht umgehend (maximal eine Woche Zeit - idealerweise aber sofort melden) an ihren Haftpflichtversicherer weiter. Da das Original zumeist besser leserlich ist, sollte der schuldige Lenker dieses Blatt erhalten (muss aber nicht sein) - der andere Lenker erhält die Durchschrift.
Fällt Ihnen nachher noch Wesentliches ein (z.B. etwaige Zeugen, Korrekturen etc.) bzw. wollen Sie den Unfallhergang verdeutlichen, ändern Sie dies nicht am Unfallbericht sondern fügen dem Unfallbericht ein persönliches Zusatzblatt bei.
Der Europäische Unfallbericht ("Comite Europeen des Assurances", kurz "CEA") ist übrigens mit Ihrer deutschsprachigen Version ident - haben Sie also einen Unfall mit einem Unfallgegner aus einer "Nicht-Deutschsprachigen" Region, können Sie die Inhalte 1:1 übersetzen (soweit es sich um einen CEA-Unfallbericht handelt).
Schon zu Ihrer eigenen Rechtssicherheit sollten Sie immer trachten, einen Unfallbericht (und idealerweise auch Ihre Versicherungspolizzennummer) im KFZ mitzuführen.
Nachdem aber ein Unfall zumeist mit ziemlicher Hektik und mit Stress einhergeht (auch wenn es keine Verletzten gibt), könnten Sie hier schon etwas Vorarbeit leisten: Füllen Sie eine Seite des Unfallberichtes bereits soweit wie möglich aus. Sie ersparen sich dann (z.B. im Dunkeln, bei Regen, bei Schneefall, Kälte etc.) unangenehme Schreibarbeit und können sich auf die wesentlichen Felder konzentrieren.
Sollten Sie häufig Versicherung, Wohnort bzw. das Fahrzeug wechseln, macht das natürlich weniger Sinn - hier sollten Sie eher darauf achten, dass die aktuellen Daten immer im KFZ vorhanden sind.
Übrigens: Das Faxen oder Scannen von Verkehrsunfallberichten macht die Unfallberichte aufgrund der Farbgebung leider oft schwer leserlich. Auch wenn es den einen oder anderen Tag länger dauert - senden Sie der Versicherung das Original auf dem Postweg (mit etaigem Begleitschreiben) und machen Sie sich eine Kopie für Ihre Unterlagen. Vorab können Sie natürlich auch Fax und Scan probieren - das beschleunigt die Abwicklung für Ihren Unfallgegner.
Wenn Sie Geschädigter sind, nehmen sie nach 2-3 Tagen nach dem Unfall mit der gegnerischen Versicherung Kontakt auf. Wünschen Sie eine Ablöse des Schadens, müssen Sie das Fahrzeug ohnehin besichtigen lassen. Wenn Sie den Schaden in einer Werkstatt reparieren lassen, wird die Werkstatt die Versicherungsabwicklung durchführen. Lassen Sie den Schaden aber keinesfalls vor einer Besichtigung beheben!
Als Geschädigter müssen Sie übrigens Ihrer eigenen Versicherung keinen Unfallbericht zusenden - nur als Schuldiger (oder bei Teilschuld!).
Abschließend noch ein Tipp: Oft hat man zwar vom Unfallgegner die Kennzeichen bzw. eine Telefonnummer - in der Hektik konnte jedoch keine Versicherung genannt werden. Diese können Sie mit dem Kennzeichen ganz einfach herausfinden (wenn es sich um ein österreichisches Kennzeichen handelt): Besuchen Sie einfach die Seite des VVO (Versicherungsverband) - hier sind alle zuständigen Versicherungen (mit Telefonnummer) zu den jeweiligen Kennzeichen eingespeichert und online abrufbar (siehe Link unten).
Eine Bearbeitung des Schadens ist der gegnerischen Versicherung erst nach Einlangen der Schadensmeldung ihres Kunden möglich. Ist diese nach einer Woche noch nicht eingetroffen, wird der Kunde dann (bei Bestehen eines Anspruchs) von der Versicherung aufgefordert, zum Leistungsanspruch Stellung zu nehmen.
Geldmarie-Linktipps: