Als Vandalismus bezeichnet man die vorsätzliche, mutwillige bzw. böswillige Beschädigung von fremden Eigentum.
Auch in Österreich ist der Vandalismus leider kein Unbekannter und tritt im Versicherungssegment in verschiedensten Formen auf - hier einige Beispiele:
Sehr häufig wird im Zuge eines Einbruchdiebstahls mehr zerstört als mitgenommen - bei der Suche nach verwertbaren Gegenständen zerstören Einbrecher oft Läden, Schränke, Betten etc. - überall wo gesucht wird, wird aufgrund des Zeitdrucks auch so mancher Gegenstand zerbrochen oder zerstört.
Finden Einbrecher zu wenig, kann es schon einmal vorkommen, dass die Wohnung, das Büro oder das Geschäft vorsätzlich beschädigt wird.
Beachten Sie einerseits, ob Sie den Vandalismus in der Haushaltsversicherung auch mitversichert haben (bei älteren Polizzen ist dies oft nicht der Fall) und andererseits, ob Ihre Gewerbeversicherung Ihnen Vorschriften bezüglich Bargeldaufbewahrung macht: Hier ist es nämlich oft teurer, die aufgebrochene Kassa zu ersetzen, als deren Inhalt. Unbedingt nachfragen!
Vandalismus ist zumeist nur in Vollkaskovarianten eingeschlossen (die einen Selbstbehalt haben). Zeigen Sie den Schaden polizeilich an und suchen Sie unter Mitnahme Ihrer Polizzennummer die Werkstatt Ihres Vertrauens auf.
Bei Eigenheimen und Wohnhäusern ist Vandalismus oft nicht mitversichert! Insbesondere das Beschmieren von Wänden mit derben Zoten oder versuchten Graffitis führt oft zu beträchtlichen Sanierungskosten, welche Versicherungen nicht decken. Wenn Sie in Gebieten wohnen, wo das häufiger vorkommt (vorwiegend im urbanen Bereichen), könnte sich der Einschluss dieser Schäden (soweit dieser möglich ist) in die Polizze durchaus bezahlt machen.