Wer ein Event (Zeltfest, Sportwettbewerb, Kinderfest, Konzert etc.) veranstaltet, vergisst häufig auf Risken, die aus dieser Veranstaltung resultieren können: Eine Verletzung von Besuchern der Veranstaltung oder ein Sachschaden ist leicht passiert und können oft schwere Konsequenzen in Bezug auf das eigene Vermögen haben...
Denn der Veranstalter haftet (wie auch eine Firma) für das eigene Verschulden bzw. auch das Verschulden seiner für ihn handelnden Personen (Personal, Hilfen - aber nicht: Werkverträge, andere tätige Unternehmen). Ein falsch verlegtes Kabel, über das jemand unglücklich stolpert, eine mangelhaft gesicherte Grube, eine schlecht gesicherte Luftburg etc. - das kann nachher alles sehr teuer werden, denn der Veranstalter haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Somit ist es ratsam, bei Events auch rechtzeitig auf den Vesicherungsschutz zu sehen. Denn eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist gar nicht so teuer, wie man glauben mag: Kleinere, eintägige Veranstaltungen kosten z.B. ca. 50 Euro plus. Nachdem die Haftpflichtversicherung sich auch um die Abwehr unberechtigter Schadensansprüche kümmert, kann man sich unter Umständen auch so manche Rechtsanwaltskosten sparen.
Die Prämien richten sich hier primär nach der Anzahl der erwarteten Besucher, der Veranstaltungsdauer sowie der Art der Veranstaltung.
Manchmal ist es sogar vorgeschrieben (z.B. vom Vermieter eines Saales oder einer anderen Location), eine Veranstaltungshaftpflicht abzuschließen. Klären Sie dabei auch, wieweit Risken wie Mietsachschäden (Inventarschäden), Gebäudeschäden, Risken aus der Bewirtung etc. abgesichert sind bzw. wieweit man diese Risken in die Veranstaltungshaftpflicht aufnehmen kann.
Behördliche bzw. gesetzliche Vorschriften und Verordnungen sind aber auch trotz Veranstaltungshaftpflicht unbedingt einzuhalten.