Die Typenscheine von neueren Fahrzeugen sind dünner geworden und bestehen häufig nur noch aus einem größeren Blatt Papier. Und auch dieses geht ab und an verloren - wie auch die dicken alten Hefte. Gerade weil dieses Fahrezeugdokoment selten benötigt wird: Wenn man das Fahrezeug verkauft, sucht so mancher dann den Typenschein...
Handelt es sich um ein Fahrzeug, daß schon in der Genehmigungsdatenbank verzeichnet ist (ab 2007), ist es ein wenig leichter: Bei Erstzulassungen ab dem 1.7.2007 erhält man bei der örtlichen Zulassungsstelle ein Duplikat ("Datenausdruck aus der Genehmigungsdatenbank"). Bei Diebstahl benötigen Sie hiezu eine polizeiliche Anzeige - bei Verlust eines nach 1.7.2007 zugelassenen Fahrzeuges setzen Sie sich bezüglich etwaig benötigter Unterlagen im Vorfeld mit der zuständigen Zulassungsstelle in Verbindung.
Bei älteren Fahrzeugen (mit klassischen "Typenscheinen") wird es schon ein wenig schwieriger:
Bei Diebstahl des Typenscheines machen Sie eine polizeiliche Diebstahlsanzeige. Bei Verlust ist eine Verlustanzeige bzw. eine Erklärung über den Verlust (liegt bei den Zulassungsstellen auf) zu machen.
Wenn Sie das Fahrzeug nicht ohnehin abmelden und verschrotten möchten, werden Sie vielleicht gar kein Duplikat des Typenscheines mehr benötigen. Wenn doch (z.B. wenn Sie das Fahrzeug weiterverkaufen wollen), benötigen Sie ein Typenschein-Duplikat des Generalimporteurs, zu welchem Ihr ehemaliger Autohändler sicher Kontakt herstellen wird.
Der Generalimporteur benötigt aber seine Unbedenklichkeitsbescheinigung (was für ein herrliches Wort der Bürokratie!). Diese besagt mehr oder minder, dass es keine Bedenken gibt (z.B. Leasingfahrzeug, anderer Eigentümer etc.), Ihnen ein Zulassungsscheinduplikat auszustellen.
Diese wird in Wien von Verkehrsamt ausgestellt, in Städten mit Bundespolizei via Bundespolizeidirektion, ansonsten bei der Bezirkshauptmannschaft. Österreichweit gibt es aber in einigen Städten Ausnahmen - sicherheitshalber kurz Ihren persönlichen Versicherungsbetreuer oder eine Zulassungsstelle kontaktieren!
Kontaktieren Sie aber vor einer Vorsprache unbedingt die zuständige Behörde - oft gibt es regionale Unterschiede.
Wenn alle Unterlagen stimmig sind, erhalten Sie dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit welcher via Generalimporteur ein Duplikat erstellt werden kann.
Die Kosten für die Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. für die Ausstellung des Typenschein-Duplikats variieren je nach Anlass und Bundesland.
Sollte Ihr Fahrzeug eine Einzelgenehmigung bzw. eine "Bestätigung für die Zulassung" als "Geburtsurkunde" aufweisen und diese ist in Verlust geraten, wenden Sie sich an die ehemals ausstellende Stelle.
Vorherige Kontaktaufnahme ist auch hier sinnvoll (bezüglich der benötigten Dokumente): Eine "Unbedenklichkeitsbestätigung der Zulassungsbehörde", ein Besitznachweis, Erbschafts- bzw. Schenkungsurkunden bzw. Lichtbilder vom Fahrzeug werden -je nach Anlassfall- vonnöten sein.
Wenn Sie "nur" den Zulassungsschein (oder dessen 2. Teil, soweit es einen gab) verloren haben, finden Sie hier Infos und ein praktisches Dokument, welches Sie dann bei der Zulassungsstelle vorweisen können: Verlust Zulassungsschein