Unter dem Begriff Ausübungspreis (auch "Basispreis", "Strike-Preis" oder "strike price" genannt) versteht man den Preis (Wert), zu welchem man das von der Ausübung betroffene Wertpapier (den "Basiswert") am definierten Ausübungstag ("Verfalltag" oder "Stichtag") kaufen oder verkaufen kann.
In der Wertpapierpraxis wird dieser Begriff vor allem im Optionengeschäft verwendet - er bezeichnet sozusagen die "Basis einer Wette".
Sie spekulieren auf einen steigenden Kurs eines Wertpapiers - nehmen wir (aus lokalpatriotischen Gründen) die OMV-Aktie, die hier im Beispiel aktuell 50 Euro pro Stück kostet.
Für das Recht (=die Call-Option), z.B. in einem halben Jahr diese Aktie zum Kurs von 55 Euro (=Ausübungspreis!) kaufen zu können, zahlen Sie 5 Euro pro Aktie. Das wäre ja noch kein sehr gutes Geschäft...
Steigt nun die Aktie innerhalb des halben Jahres stark an (z.B. auf 70 Euro), würde sich der Kurs Ihrer Option massiv erhöhen (da ja auch noch die verbleibende Zeit bis zum Verfalltag mit in die Kalkulation der potentiellen Käufer eingerechnet wird). Der Kurs Ihrer Option wäre bei einem Kurs des Basiswertes von 70 Euro zumindest 15 Euro (= innerer Wert + die spekulative Komponente).
Würden Sie dann die Option tatsächlich am Verfalltag in Anspruch nehmen, müsste Ihnen der Verkäufer dieser Option die OMV-Aktie zum Ausübungspreis von 55 Euro verkaufen.
Bei Kursen unter 55 Euro (also unter dem Ausübungspreis) wäre Ihre Option dann wertlos (out of money) und würde verfallen.
Sie spekulieren auf den fallenden Kurs eines Wertpapiers - der zugrundeliegende Basiswert notiert derzeit bei 80 Euro.
Sie kaufen sich eine Put-Option welche besagt, dass Sie in 3 Monaten die Aktie zu 75 Euro (=Ausübungspreis!)verkaufen können - und zahlen dafür auch noch 5 Euro.
Auch diese Option muss erst "ins Geld" kommen: Wenn das zugrundeliegende Wertpapier aber z.B. vor dem Verfalltag (bzw. am Verfalltag) bei 60 Euro liegt, hat diese Option einen "inneren Wert" von zumindest 15 Euro - auch hier würden Sie tolle Gewinne machen.
Das ebenso mögliche Gegenbeispiel: Die Aktie kostet nach wie vor über 75 Euro - die Option würde auch hier wertlos verfallen.
Der Ausübungspreis ist also die Richtmarke für das zugrundeliegende Spekulationsgeschäft.
In einigen Fällen wird der Begriff jedoch auch für Optionen (+Rechte) außerhalb der derivativen Finanzinstrumente verwendet.