Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich (wie der Name schon verrät) um ein nachrangiges Darlehen, welches zumeinst von jüngeren Firmen (Start-Up's) zur Expansions- oder Zwischenfinanzierung verwendet wird. Nachrangdarlehen werden im englischen Sprachraum auch "junior debt" oder "subordinated loans" benannt. Oft werden auch die Begriffe "Nachranganleihe" oder "nachrangige Anleihe" verwendet.
Derartige Nachrangdarlehen sind mit normalen Anleihe nicht wirklich vergleichbar - im Insolvenzfall werden die Nachrangdarlehen in der Gläuigerschlange ganz hinten gereiht und haben (nachdem vorrangige Gläubiger sich die Masse aufteilen) fast keine Chance auf Liquidationserlöse. Nachrangdarlehen sind demnach ähnlich riskant wie Aktien.
Natürlich ist es auch bei Nachrangdarlehen wichtig zu wissen, welchem Unternehmen man da sein Geld anvertraut: Nachrangdarlehen mit Immobilienanlagen tragen wohl in der Regel weniger Risiko in sich als z.B. ein Investment via Nachrangdarlehen in ein Unternehmen, das bisweilen nur forscht und sich quasi noch auf der "grünen Wiese" befindet. Hier sollte man also unbedingt genauer hinsehen!
Insbesondere beim Crowdinvesting in Österreich sind Nachrangdarlehen seit 2015 fast der Standard, wobei man zumeist auf sogenannte Partiarisches Nachrangdarlehen (= man wird auch am Unternehmenserfolg beteiligt) zurückgreift.
Ein mögliches Beispiel für ein partiarischen Nachrangdarlehen: Firma XY bietet für 10 Jahre Laufzeit des Darlehens jährlich Zinsen von 2% und beteiligt nach den 10 Jahren die Anleger mit 10% (je nach Vereinbarung) am (tatsächlichen oder ermittelten) Verkaufserlös/Exit.
Nachrangdarlehen stellen für die Unternehmen Fremdkapital dar und werden nicht ins Wertpapierdepot eingebucht.
Wie schon erwähnt, ist die Sicherheit bei Nachrangdarlehen/Nachranganleihen nicht besonders hoch - man sollte daher vor einem Investment genau prüfen, ob das Unternehmen Chancen hat, die versprochenen Zinsen tatsächlich schon bald zurückzuzahlen. Ist das Unternehmen schon länger in der Gewinnzone (was auch vorkommen kann) und möchte nur Kapital zur Expansion aufnehmen, scheint dies natürlich sicherer als ein Investment in unbekannte Start-Up's.
Laut OGH (04/2017) stellen Nachrangdarlehen eine Veranlagung dar, für die in Sachen Prospektpflicht folgende Grundlagen gelten: Bis 100.000 Euro besteht eine generelle Ausnahme von der Prospektpflicht, von 100.000 bis 1,5 Mio. ist ein Informationsblatt gemt gemäß Alternativfinanzierungsgesetz erforderlich und von 1,5 bis 5 Mio. Euro ist ein vereinfachter Prospekt gekt gemäß Schema F KMG erforderlich. Über 5 Mio. Euro ist ein voller Veranlagungsprospekt gemäß KMG notwendig.
In den meisten Fällen (insbesondere beim Crowdinvesting in Immobilien) handelt es sich um "qualifizierte Nachrangdarlehen".
Im Pleitefall erhält der Investor etwaige Rückzahlungen erst nach den anderen Darlehensgebern - zumeist sind also zuerst die kreditgebenden Banken dran, als Nachranggläubiger wird man höchstwahrscheinlich leer ausgehen.
Bei qualifizierten Nachrangdarlehen (und das wissen viele Anleger nicht bzw. noch nicht) muss der Darlehensnehmer schon vor der Fälligkeit nicht bezahlen (also z.B. die angekündigten jährlichen Zinszahlungen), wenn diese Zahlung den Darlehensnehmer in eine finanzielle Notsituation bringen würden. Durchaus möglich, dass dieser Passus in den nächsten Jahren des Crowdinvestings noch für Überraschungen sorgen wird...aber natürlich wird dem Darlehensgeber dann bei solchen Fällen noch wichtiger sein, zumindest sein Kapital wiederzusehen...
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