Bei einer Wandelanleihe handelt es sich um eine Anleihe, welche auch mit einem Recht auf späteren Umtausch in (zumeist) Aktien ausgestattet ist. Dieses Recht kann innerhalb einer in den Bedingungen festgelegten Wandlungsfrist zum fixierten Bezugsverhältnis vorgenommen werden.
Im Normalfall ist eine Wandelanleihe in den ersten Jahren ihrer Laufzeit ein ganz normales festverzinsliches Wertpapier. Aufgrund des Wandlungsrechts in Aktien (oder andere Wertpapiere) weisen Wandelanleihen aber eine (gegenüber der marktüblichen Verzinsung) etwas geringere Nominalverzinsung auf.
Wird die Ausgabe einer Wandelanleihe von einer AG abgesegnet (via Hauptversammlung der Aktionäre), so steht den Altaktionären der AG im Falle der Wandlung auch ein Bezugsrecht (zur Wahrung ihrer Anteile am Unternehmen) zu.
Das "Umwandeln" (daher auch der Name) der Anleihen in Aktien ist jedoch nicht verpflichtend (außer bei Bestehen einer Wandlungspflicht - was allerdings nicht so häufig vorkommt) und wird wohl auch nur dann beansprucht werden, wenn der Aktienkurs in der Wandlungsfrist auch entsprechend attraktiv erscheint. Wird das Wandlungsrecht vom Anleihenbesitzer gewahrt, so erlischt die Forderung bezüglich Tilgung der Anleihe und der Gläubiger wird Aktionär des Unternehmens.
Für Käufer von Wandelanleihen resultiert neben der vorhandenen Sicherheit der Anleihe (plus Zinsen) auch die Möglichkeit von steigenden Aktienkursen - was sich auch während der Laufzeit der Wandelanleihen (also noch vor Umtausch in Aktien) positiv auf den Anleihenkurs auswirken könnte.
Besteht allerdings eine Wandlungspflicht, so hat die Wandelanleihe natürlich auch den Teilcharakter einer Aktie (mit allen Risken und Chancen).
Vor dem Kauf von Wandelanleihen sollte man sich die festgelegten Bedingungen (Wandlungsfrist, Umtauschverhältnis, Wandlungspflicht vorhanden?) umbedingt genau ansehen. Gute Beratung und einiges Finanzwissen sind hier oft notwendig - konservative Anleger sind hier oft fehl am Platz.
Weitere häufig verwendete Namen für Wandelanleihen: Wandelschuldverschreibung, Convertible Bonds oder auch Wandelobligation.
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