Immer wieder ist im Wirtschaftsleben vom "Deckungsbeitrag" die Rede.
Dabei handelt es sich um einen schon relativ lange verwendeten Ausdruck, der nach wie vor die vielleicht wesentlichste Kalkulation eines Unternehmens umschreibt: Wie decke ich meine Fixkosten und bleibt mir ein Gewinn.
Der Deckungsbetrag kommt in der Kosten- und Erlösrechnung eines ordentlichen Kaufmannes -insbesondere, wenn es sich um Produktionsbetriebe handelt- sehr häufig vor, kann aber recht oft auf viele andere Unternehmensformen umgelegt werden.
Er ist die Differenz vom Umsatz (Erlös, Nettoverkaufspreis) eines Produktes bzw. einer Dienstleistung zu den variablen Kosten (=beschäftigungsabhängigen Kosten) der Herstellung (Fertigung).
Der aus dieser Berechnung resultierende Betrag dient zur Abdeckung der Fixkosten (=beschäftigungsunabhängige Kosten)- nach Abzug dieser sollte im Idealfall noch ein Plus resultieren: Damit wäre ein Gewinn erreicht. Erhält man ein negatives Ergebnis, würde somit ein Verlust resultieren.
Sehr oft wird auch im Versicherungswesen der Begriff "Deckungsbeitrag" herangezogen: Hier geht es kaum um die klassische Kostenrechnung - sehr häufig aber um die Abdeckung der klassischen Fixkosten. Zumeist sind es nämlich Einzelunternehmer, die im Krankheitsfall schwere Verluste hinnehmen müssen und sich teilweise nicht der Genesung widmen, da die Fixkosten während der Rekonvaleszenz weiterhin anfallen.
Das könnten z.B. sein: Büromiete, Grundgebühren (Internet, Telefon etc.), Versicherungen, Sozialversicherung, Gehälter etc.
Hier wird dann der Deckungsbeitrag mittels unterschiedlicher Personenversicherungen "wegversichert" (Krankenversicherungen, BU, BUFT, Unfallversicherungen etc.).
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