Wenn ein Unternehmen (eine AG) eine Dividende ausschüttet (was bei florierenden Unternehmen gar keine Seltenheit ist), kommt es bei der steuerlichen Behandlung primär darauf an, ob das Unternehmen seinen Firmensitz im Inland oder im Ausland hat.
Bei einem Unternehmen aus Österreich ist die Dividendenversteuerung klar gelöst: 25% KESt. werden von der depotführenden Bank von der Dividende einbehalten und direkt an den Fiskus abgeführt. Der Depotbesitzer muss sich um nichts kümmern.
Schon etwas komplizierter wird es bei Dividendenausschüttungen aus dem Ausland. Hier gibt es zumeist folgende Regelung:
Das betreffende "Dividendenland" (z.B. Deutschland) zieht die jeweils dort geltende Steuer ab - der auf die heimische KESt. fehlende Betrag wird von der heimischen depotführenden Bank zusätzlich abgezogen.
Hat ein Land z.B. einen Steuersatz von 20% wären demnach noch weitere 5% abzuziehen.
In einigen Ländern gibt es aber auch höhere Steuersätze als in Österreich (z.B. in der Schweiz) - hier bedarf es eines Antrags bezüglich Rückerstattung, welchen man auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (siehe unten) findet.
Ab und an gibt es bei Unternehmen anstatt einer netten Dividende auch eine (normalerweise steuerfreie) Einlagenrückzahlung. Erfolgt eine solche seitens eines heimischen Unternehmens, wird der volle Betrag auch anstandslos dem Geldkonto gutgeschrieben.
Verkauft man dieses Wertpapier jedoch später, führt diese Einlagenrückzahlung dann aber zu einer Reduzierung der Anschaffungskosten, woraus ein höherer zu versteuernder Wertgewinn resultiert - seit der Einführung der Wertpapier-KEST (1.4.2012) ist eine Einlagenrückzahlung damit eigentlich nur mehr um eine Stundung der KESt. (Danke für diese Anregung an einen Geldmarie-Leser!).
Bei Einlagenrückzahlungen aus dem Ausland sieht das wiederum etwas anders aus: Die depotführende Stelle erkennt nämlich den Status einer Einlagenrückzahlung nicht und zieht automatisch die KESt. ab. Eine Refundierung ist aber im Zuge der Einkommensteuererklärung (§ 240 Bundesabgabenordnung) möglich.